Ist die ADAC Mitgliedschaft....

…auf die Person bezogen die mit dem Fahrzeug fährt, oder gilt der ADAC Schutz auf die Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist.

Anders gesagt…



Mein Wagen ist auf meinen Vater zugelassen. Er ist beim ADAC. ICh hab ein Problem mit dem Auto. Kann ich dann den ADAC rufen, obwohl ich nicht beim ADAC bin??



Ein ADAC Mann hat mir mal gesagt, dass die Mitgliedschaft auf die Person bezogen ist.



Wisst ihr genaueres??


hi, ich bin mir ziemlich sicher das die person versichert ist. frag doch dein vater ob er kennzeichen oder irgendetwas hat angeben müssen. wenn ja dann ist das auto versichert, wenn nicht dann die person!


also beim adac gibt man kein kennzeichen an



und wenn das auto auf deinen vater angemeldet ist und die adac-karte auch…



also wo ist das prob???



wenn er dich nicht nach deinem vornamen fragt…



mfg



cyber


Hallo,



also ein Arbeitskollege hat mir noch diese Tage gesagt, dass der Vorteil der ADAC-Mitgliedschaft ist, dass diese personenbezogen ist…




Die ADAC Mitgliedschaft ist definitiv personengebunden.

Du kannst es natürlich auch mit der Karte deines Vaters probieren, das klappt aber wahrscheinlich nur, wenn der nicht schon seit 30 Jahren Mitglied ist, weil das nämlich draufsteht… ;-( oder der ADAC’ler drückt ein Auge zu.

Gruß Mackie


Hi!!!

Ich hab dieselbe Situation und hab mir mal das Kleingedruckte im Schutzbrief des Adac durchgelesen…

Und da steht, das das Auto der Person, die Mitglied ist, geschützt ist.

Also ist sie meiner Meinung nach nicht personengebunden!!!

Wenn Du das Auto Deines Vaters nutzt und Du bleibst damit liegen, wirst Du abgeschleppt…

Nur die anderen leistungen wie Krankenrücktransport…sind personenbezogen…

Kannst aber auch nochmal in Euerm Euroschutzbrief nachlesen…da steht das so drin…

Ciao sebb.


Habe nochmal nachgeschaut: es ist abhängig von der Art der Mitgliedschaft deines Vaters:



- Normale ADAC-Mitgliedschaft:



„2. Welches Fahrzeug ist geschützt?

Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegengeblieben ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungs-

pflichtige Kraftfahrzeuge. Eingeschlossen ist der mitgeführte Anhänger mit nicht mehr als einer Achse. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander gelten als eine Achse…“



- ADACplus - Mitgliedschaft:



„§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?



1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind…“



Nachzulesen auf der adac-homepage:



ADAC I



ADAC II



Nur bei plus-Mitgliedschaft bist du mit abgesichert, wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist. So würde ich das zumindest interpretieren.



Gruß Mackie


Hi,



wenn Du ein Problem mit nem ADAC Versicherten Fahzeug hast, kannst Du

beim ADAC anrufen. Die helfen Dir dann weiter!! So wars bei uns auch schon!!!


Ok, danke euch für die Hilfe!!


Wenn Du die Plus Mitgliedschaft hast achte bitte auch auf Punkt 2:



§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?



1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.

2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.



Die Frage ist nämlich, wer fährt oder gefahren ist!


Quote:


On 2003-05-15 07:21, TDI-Florian wrote:

Wenn Du die Plus Mitgliedschaft hast achte bitte auch auf Punkt 2:



§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?



1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.

2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.



Die Frage ist nämlich, wer fährt oder gefahren ist!






Beschränkt sich nicht auf die Plus Mitgliedschaft sorry:

2. Welches Fahrzeug ist geschützt?





Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegengeblieben ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungs-

pflichtige Kraftfahrzeuge. Eingeschlossen ist der mitgeführte Anhänger mit nicht mehr als einer Achse. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander gelten als eine Achse. Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu 10 m Länge, bis zu 3 m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Nicht geschützt sind: Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge (oder deren Ladung), Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen Personenbeförderungen (Ausnahme Taxis), bei Probe- und Überführungsfahrten (rote Kennzeichen) sowie nicht zugelassene Fahrzeuge




Hallo,



hab mal meinen Daddy gefragt, der hat einen KFZ-Werkstatt und macht auch ADAC-Straßendienst.



Der ADAC-Schutz bezieht sich auf das ADAC-Mitglied, egal welches Auto gefahren wird!



Bsp:

Ich bin im ADAC. Meine Freundin nicht. Wenn ich fahre, und Hilfe vom ADAC brauche, dann gilt der ADAC-Schutz. Wenn meine Freundin fährt, und wir brauchen Hilfe, dann gilt der ADAC-Schutz nicht. Wenn ich dem beim ADAC aber erzähle, dass nicht meine Freundin, sondern ich gefahren bin, dann gilt der ADAC-Schutz. Übrigens iist dabei voöllig egal, ob ich meinen A3 fahre, oder irgendein anderes Fahrzeug. Ich bin Mitglied im ADAC, und da wird mir immer vom ADAC geholfen!



Hatte übrigens mal folgendes Erlebnis: Wir waren mit mehreren PKW auf Tour. Dann hatte einer ne Panne, aber war nicht im ADAC. Ich aber schon. Ich rief beim ADAC an, erzählte dem, ich hätte das Auto mit der Panne gefahren, und schon kam Hilfe vom ADAC.



Damit dürfte die Frage wohl jetzt geklärt sein.



Gruss

Sundreamer