Kann die Polizei auch sagen: „Wagen bleibt stehen bis neues Licht drin ist“ ?
Gruß Maik
- Dieser Beitrag wurde von Syndicate-AoD am 09.06.2005 bearbeitet
Kann die Polizei auch sagen: „Wagen bleibt stehen bis neues Licht drin ist“ ?
Gruß Maik
Das Standlicht ist an wenn das Abblendlicht auch an ist.
Das Standlicht ist auch als Notlicht gedacht, falls das Abblendlicht ausgefallen ist, um Fahrzeuge noch irgendwie im Dunklen über die Breite des endgegenkommenden Verkehrs aufmerksam zu machen.
Greetz Birne
Wo hast du deinen Schein gemacht? Wenn dir ein Lämpchen ausfällt darfst du trotzdem bis zur NÄCHSTEN möglichkeit weiterfahren bis du sie tauschen kannst dh. Tankstelle oder Werkstatt…was willst denn machen wenn dir ein Lämpchen ausfällt auf der Freilandstraße??? Drum hast ja ein Standlicht und ein Abblendlicht das wenn eins kaputt ist das du trotzdem noch erkannt wirst!
Mfg
Wo hast du deinen Schein gemacht? Wenn dir ein Lämpchen ausfällt darfst du trotzdem bis zur NÄCHSTEN möglichkeit weiterfahren bis du sie tauschen kannst dh. Tankstelle oder Werkstatt…was willst denn machen wenn dir ein Lämpchen ausfällt auf der Freilandstraße??? Drum hast ja ein Standlicht und ein Abblendlicht das wenn eins kaputt ist das du trotzdem noch erkannt wirst!
Mfg
Wo hast Du Deine Lesebrille? :vertrag:
Ich rede hier davon, das er angehalten wird und sie ausbauen muß und nicht von irgendwelchen fahrten ins Grüne!!!
Gruß Maik
[quote]
Wo hast du deinen Schein gemacht? Wenn dir ein Lämpchen ausfällt darfst du trotzdem bis zur NÄCHSTEN möglichkeit weiterfahren bis du sie tauschen kannst dh. Tankstelle oder Werkstatt…was willst denn machen wenn dir ein Lämpchen ausfällt auf der Freilandstraße??? Drum hast ja ein Standlicht und ein Abblendlicht das wenn eins kaputt ist das du trotzdem noch erkannt wirst!
Du hast g eschrieben das er den Wagen stehen lassen muss, und das ist Blödsinn wiel er kann mit dem Abbledlciht weiterfahren bis zu einer Möglichkeit das er die Standlichter erneuert! Was hat das mit Fahren ins Grüne zutun ??? Weist du nicht was eine Freilandstraße ist??? z.B. eine Bundesstraße…das hat nix mit einem Waldweg zu tun =)
Mfg
Wo hast Du Deine Lesebrille? :vertrag:
Ich rede hier davon, das er angehalten wird und sie ausbauen muß und nicht von irgendwelchen fahrten ins Grüne!!!
Gruß Maik
[/quote]
Du hast g eschrieben das er den Wagen stehen lassen muss, und das ist Blödsinn wiel er kann mit dem Abbledlciht weiterfahren bis zu einer Möglichkeit das er die Standlichter erneuert! Was hat das mit Fahren ins Grüne zutun ??? Weist du nicht was eine Freilandstraße ist??? z.B. eine Bundesstraße…das hat nix mit einem Waldweg zu tun =)
Mfg
Also nochmals von vorne →
Falsche Lampen = Erlöschen der Fahrzeug-ABE →
daher „vor Ort Ausbauen“ → Nu nüscht mehr Licht dran → Meine Frage/Folgerung: Kann die Polizei auch sagen „Der Wagen bleibt jetzt hier stehen, bis vernüftige Lampen drin sind“ bzw. anstelle des „vor Ort ausbauens“?
Schuldigung, hatte mich oben etwas sehr blöd ausgedrückt!
Gruß Maik
Also nochmals von vorne →
Falsche Lampen = Erlöschen der Fahrzeug-ABE →
daher „vor Ort Ausbauen“ → Nu nüscht mehr Licht dran → Meine Frage/Folgerung: Kann die Polizei auch sagen „Der Wagen bleibt jetzt hier stehen, bis vernüftige Lampen drin sind“ bzw. anstelle des „vor Ort ausbauens“?
Schuldigung, hatte mich oben etwas sehr blöd ausgedrückt!
bearbeitet
ohne ABE kein Weiterfahren, ergo Lampen ausbauen!
Wenn man zufällig Ersatzlampen dabei ist → einbauen!
Sonst nächste Tanke aufsuchen und Birnen kaufen, am besten mit Schnittlauch, dann gibts auch keine Mängelkarte oder Punkte…aber das ist von denen abhängig…
Ich durfte sie damals ausbauen und habe trotzdem 3 Punkte kassiert!!!
…am besten mit Schnittlauch…
:lolhammer:
Oke dann nehm ich alles zurück ist halt falsch rüber gekommen
Sonst nächste Tanke aufsuchen und Birnen kaufen, am besten mit Schnittlauch
Birnen mit Schnittlauch, ihr habt ja einen tollen Geschmack!