ich hatte vor Kurzem ein wenig Ärger mit einem großen Internethändler. Es ging um Waren, welche ich nachweislich per DHL-Paket an den Händler zurückgesandt habe, er diese jedoch nie bekommen haben will.
Nun gut, die Sache hat sich geklärt. Jetzt meine eigentliche Frage: Bei dieser Zurücksendung (und auch bei einigen davor) wurde mir lt. Emails von dem Händler die Rücksendegebühren erstattet.
Da der Internethändler keine Kontonummer o.ä. von mir hat, konnte das Geld nicht auf mein Konto überwiesen werden. Ich vermute, dass das Geld meinem Kundenkonto gutgeschreiben wurde.
Damit ich einmal einen aktuellen Überblick habe, ob und wieviel Guthaben auf dem Konto ist habe ich nachgefragt ob ich einen Auszug aus meinem Kundenkonto haben kann.
Dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis „Die Angelegenheit mit der Rücksendung sei erledigt, auf meinem Konto wäre nichts mehr offen“.
Mir geht es aber um ein evtl. Guthaben was vorhanden sein muss, wegen dem erstatteten Rücksendeporto.
Meine Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach dem man als Kunde einen Anspruch auf Einsicht in sein Kundenkonto hat. Ist der Händler verpflichtet mir auf Verlangen Auskunft zu geben ?
generell hast Du immer das Recht alle Daten zu Deiner Person einzusehen, die eine Firma gespeichert hat. Dafür reicht es eigentlich aus diese mündlich anzufordern, aber auf Grund des Nachweises wär die schriftliche Variante besser.
Am Besten direkt eine zweiwöchige Fristsetzung (besser direkt auch mit Einschreiben verschicken) mit rein schreiben, da sich darüber jeder Anwalt freut, wenn die entsprechende Firma dem nicht nachkommt.
Die Erstattung der Rücksendekosten (ab Warenwert 40€) steht Dir zu, also muss hier die Firma Dir den Betrag auszahlen, wenn von Dir eine einfache gutschrift des Betrags auf Deinem Kundenkonto nicht gewünscht ist.
Gruß
Blaubär
Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 03.02.2006 bearbeitet
Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 03.02.2006 bearbeitet
schonmal danke für Eure Antworten. Also der Warenwert lag über 40,- €. Hab ne Email von denen bekommen in der gestanden hat das sie mir 7,- € überwiesen haben.
Kam jedoch nicht auf meinem Konto an (die haben ja keine Bankverbindung von mir). Darum will ich halt nen Kontoauszug von denen haben um zu sehen wie hoch der Kontostand ist (hatte vorher schon mehrere Rücksendung, dehalb sollte ein 2-stelliger Betrag auf meinem Kundenkonto gutgeschrieben sein).
Habe denen schon 2 Emails geschickt. Auf die erste kam ne Standardantwort alá „Es ist nichts offen“. Auf meine zweite Email (mit dem Hinweis auf evtl. Guthaben) kam keinerlei Reaktion.
Meint ihr es ist sinnvoll z.B. an eine Verbraucherschutzsendung zu schreiben (z.B. ct-Magazin) und damit auch erstmal drohen ?
Was ich an der Sache nicht versteh warum du dich damit abspeisen lassen willst, das dein Guthaben auf ein Kundenkonto auf deren Seite gutgeschrieben wurde ??
Also wenn ich z.B. von Amazon was zurücksende, dann erwarte ich innerhalb weniger Tagen das Porto als Gutschrift auf meinem Girokonto…und nirgendwo anders…da können die mir soviel Gutschreiben wie sie wollen…nur bares ist wahres !
Ja, normalerweise hast Du ja recht. Das mache ich auch bei anderen Händlern so.
Allerdings habe ich - bedingt durch mein Studium - immer recht viel bei Amazon.de bestellt, deshalb habe ich das Geld auf meinem Kundenkonto belassen. Jetzt will ich das Geld aufbrauchen, d.h. ich will jetzt etwas bestellen was den gleichen Wert hat wie mein Guthaben und somit hätte das Geld seinen Zweck für mich erfüllt.
[quote]
Hi !
Was ich an der Sache nicht versteh warum du dich damit abspeisen lassen willst, das dein Guthaben auf ein Kundenkonto auf deren Seite gutgeschrieben wurde ??
Also wenn ich z.B. von Amazon was zurücksende, dann erwarte ich innerhalb weniger Tagen das Porto als Gutschrift auf meinem Girokonto…und nirgendwo anders…da können die mir soviel Gutschreiben wie sie wollen…nur bares ist wahres !