...ich glaub ich spinne

Hi,
was ist denn nun wirklich kaputt?
Ne Delle, nur Kratzer oder was? Geh zum Freundlichen und lass das mal checken, nicht das da irgendwas unter dem Stoßfänger beschädigt ist!

Dem Kerl gehörts nicht anders als den Lappen weg. Er hätte einfach aussteigen sollen und die Sache, wenns nur Kratzer sind, so regeln können.
Blöd grinsen und sich auch dem Staub machen spricht nicht für eine besonders hohe Intelligenz…

:pillepalle:

Halt uns bitte auf dem laufenden…

Gruß
Werfi

+ Dieser Beitrag wurde von Werfi am 28.03.2006 bearbeitet

man (n) kann sich auch über alles aufregen und beschweren, oder ?
Mir ist sehr wohl bewusst, dass man anhand des Autos nicht den Charakter erkennen kann.
Aber danke für Deine Belehrungen…
:armer:
:wink:

da haste glück dass du die nummer hast ich hatte was änliches auf der autobahn… nur fahrerflucht und ich hab keine nummer bei mir ist es halt so dass ich pech hab und alles selber zahlen darf :slight_smile: 2200€ leitplanke… 1000€ notebook und en neues auto

hat sich in der sache schon was getan?

also neuster stand:
schaden 900 euro lt. audi ( schluck, hätte 100gerechnet;-))
der wagen konnte einer firma bei mir im kreis zugeordnet werden.strafverfahren von polizeiseite läuft.
leider ist mein anwalt von dem fall abgesprungen wg. interssenkonflikt( der gegener ist auch langjähriger mandant- wie ich).
dh. morgen neuen anwalt suchen…
fortsetzung folgt…

Fahrerflucht = Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Gibt u.a. 7 Punkte, d.h. der Lappen is weg. :engel:

Ansonsten bleibt nur der zivilrechtliche Weg.

Das kommt auch immer sehr stark auf die Schadenshöhe an.
Bis zur Bagatellgrenze wird das Verfahren nämlich auch gerne gegen eine Zahlung von xxx EUR eingestellt. Darüber hinaus wird es allerdings heftig mit den Strafen (bis hin zur Freiheitsstrafe in ganz krassen Fällen)

Allerdings sind da 900,- EUR Schaden schon nicht mehr im Bagatellbereich für den Kollegen im BMW…

Die Höhe des Schadens ist dafür völlig unerheblich.

Darüberhinaus kommt noch §1/II StVO dazu:

[quote]
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
[/quote]

Die ist sehr wohl dafür verantwortlich, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht.
Und wenn es eingestellt wird (gegen Geldstrafe zB - und die setzt der Staatsanwalt fest, der das Verfahren eben einstellen wird, bevor es überhaupt zu Gericht getragen wird) kann es durchaus passieren, dass man keine Punkte bzw Fahrverbot bekommt - die Geldstrafe natürlich schon.
Von Punkten/Fahrverboten steht in der StVO ja erstmal sowieso nichts.

Aber das habe ich ja schon ausgeführt, dass es soetwas höchstens bei Bagatellschäden gibt und liegt natürlich immer ganz im Ermessen des Staatsanwaltes.

+ Dieser Beitrag wurde von PhoneX am 17.04.2006 bearbeitet