Kurze Frage:
Kann ich mit dem Funtech bzw. einem anderem Gewindefahrwerk auch mein Fahrzeug „höherlegen“?
Keine Angst - habe nicht vor aus meinem A3 einen Geländewagen zu machen…
Kurze Frage:
Kann ich mit dem Funtech bzw. einem anderem Gewindefahrwerk auch mein Fahrzeug „höherlegen“?
Keine Angst - habe nicht vor aus meinem A3 einen Geländewagen zu machen…
nein da das fahrwerk meist eine tieferlegung von 20-70mm hat ca. also ist die oberste stellung schon 20mm tiefer als das originale serienfahrwerk !
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Kurze Frage:
Kann ich mit dem Funtech bzw. einem anderem Gewindefahrwerk auch mein Fahrzeug „höherlegen“?
Keine Angst - habe nicht vor aus meinem A3 einen Geländewagen zu machen…
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Es geht sicher! Bin mit meinem auf fast Fahrwerkshöhe - der Ziviltechniker hat sich auch gewundert, dass die gesamthöhe nur um 5mm gesunken ist!
Aber mir ging es ums straffere Fahrwerk und gratis hatte ich es auch bekommen!
Hannes
Diesereinstellungsbereich ist laut Gutachten zulässige Restgewinde!!!
Bin jetzt ein wenig verwirrt - wer hat jetzt recht???
@corley: es ist so, dass im gutachten die tieferlegung nicht in beispielsweise 60/40, sondern in mm Restgewinde angegeben ist. Sprich da steht du musst 20mm restgewinde haben (tiefste einstellung) oder zB 65mm Restgewinde. Normal sind die 65mm eine Tieferlegung von etwa 20mm, aber es kann natürlich auch mal abweichen…
Insofern haben beide Recht
Mein Problem ist dass ich jetzt mit dem Ambition nur etwas mehr als 11 cm Bodenfreiheit habe (beim Unterbodenschutz) und man in Ö min. 11 cm bei festen Teilen haben muss.
Deswegen meine Frage, ein Gewindefahrwerk meinen A3 schon von Haus aus unter die 11 cm bringt, ohne dass ich das FW runterschraube???
Ich muss ja beim Tüv mit min. 11 cm Bodenfreiheit vorfahren damit sie mir das FW eintragen.
diesbezüglich würd ich mal direkt dem Fahrwerkshersteller anrufen und das mit ihm abklären. Du kannst das Gewinde natürlich auch höher drehen, aber dann gilt halt das Gutachten nicht mehr…
Also mein KW Gewinde V1 ist mit einem Verstellbereich von 30-70mm angegeben.
Ist das wirklich das Restgewinde?
Dannmacht die Angabe ja wenig Sinn!
Wenn ich tiefer möchte, laß ich einfach das Gewinde noch ein Stück abdrehen und dann habe ich wieder Restgewinde.?
Man hat dann ja auch gar keinen Vergleich zu einem normalen Fahrwerk.
Um mehr Bodenfreiheit zu bekommen, ist es doch bestimmt auch möglich ein wenig mehr Luft auf die Reifen zu machen, so kann man bestimmt 5mm raus holen.?
Seit Ihr echt sicher, das 11mm Bodenfreiheit gefordert sind?
Dann kann man ja kein Fahrwer verbauen oder man muß vorne höher als hinten.
Boris
@RedA3: in Öschiland sind die Regeln scheinbar wirklich so krass…
du wirst das Gewinde nicht nachschneiden können, da unten halter an das stoßdämpfergehäuse geschweißt sind.
Aber egal…
20mm Restgewinde ist mal SEHR TIEF !!
Es ist ja nicht so, dass das Auto durch 5mm weniger Gewinde auch nur 5mm sinkt…
Diesen Gesetzestext hab ich aus einem anderem Forum, gilt für ÖSterreich:
TÜV - Eintragungen Fahrwerk.
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ.
Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Bodenfreiheit:
Derzeit werden noch lt. Vd-TÜV Merkblatt die 11 cm Mindestbodenfreiheit abgeprüft. Die Prüfung erfolgt durch mittiges überfahren eines 11 cm hohen und 80 cm breiten Teils. Dabei dürfen nur Kunststoffteile unter 11 cm liegen die sich nach dem Überfahren eigenständig zurückverformen. Diese wird an sämtlichen Bauteilen abgeprüft, obwohl lt. Merkblatt Karosserieteile aus elastischen Werkstoff dabei unberücksichtigt bleiben. Problemzonen bei Fahrzeugen sind in erster Linie die Fahrwerkselemente sowie Auspuffanlagen im Bereich Katalysatoren . Gewindefahrwerke in Verbindung mit unterdimensionierten Radreifenkombinationen stellen ein weiteres Problem bei Abnahmen dar. Durch den Auflagepunkt der jeweiligen Gutachten von Fahrwerksänderung erschwert der Punkt Maximales u. Minimales Restgewinde die Abnahme, da diese Abstandmaße mit Rad-Reifenkombinationen des Serienrollumfangs geprüft wurden.
Restfederweg:
Der Restfederweg muss mindestens 2,5 cm betragen.
und dann kommt noch dazu:
Radabdeckung:
Erschwert wird diese Abnahme durch die vollständige Radabdeckung im Bereich 30° nach vorne ab Radmitte, sowie 50° nach hinten.
Grüße Hannes
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Ist das wirklich das Restgewinde?
Dannmacht die Angabe ja wenig Sinn!
Wenn ich tiefer möchte, laß ich einfach das Gewinde noch ein Stück abdrehen und dann habe ich wieder Restgewinde.?
Man hat dann ja auch gar keinen Vergleich zu einem normalen Fahrwerk.
Um mehr Bodenfreiheit zu bekommen, ist es doch bestimmt auch möglich ein wenig mehr Luft auf die Reifen zu machen, so kann man bestimmt 5mm raus holen.?
Seit Ihr echt sicher, das 11mm Bodenfreiheit gefordert sind?
Dann kann man ja kein Fahrwer verbauen oder man muß vorne höher als hinten.
Boris
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Kann mir bezügl. meiner Frage wirklich keiner 100 % weiterhelfen? Aber trotzdem vielen Dank für die Antworten.
Nochmals meine Frage: Ist es möglich dass ich ein Gewindefahrwerk einbaue und trotzdem auf Serienhöhe bleibe? Zwecks TÜV…
Mit dem H&R und original Ha Feder bekommst Du Problme, müßtest dann gleich eine länger liefern lassen.
Die habe ich verbaut, kann jetzt hinten auch höher als Atraction und vorne sollte es auch höher gehen.
Ist nur die Frage wegen dem Gutachten, ob das erlaubt ist.
Das beste, den Hersteller mal direkt eine Mail schreiben und sagen, das Du 11cm Bodenfreiheit benötigst wegen Österreich. Vileicht können die Dir auch sagen, wo man mehr eingetragen bekommt ohne Porblme zu bekommen.
Boris
Willst mir nicht glauben!
Okay, ich schreibs zum letzten mal!
Ich fahr einen Vorfacelift mit 90ps und hab das KW Gewinde Var.1 drinnen und mein Freund von dem ich es habe, user Adoa3, hat einen Facelift mit 101PS und auch das selbige verbaut!
Er hat es schon erfolgreich typisiert und ich war schon beim Ziviltechniker und werd nächste Woche typisieren!
Hab das Fahrwerk schon mehrmals ausgebaut,bei beiden Autos, wegen Fahrwerksfehler, und bin mir sicher dass ich das Gewinde noch höher stellen kann!
Werd am Wochenende noch Fotos machen, falls du welche von meinem Restgewinde haben willst?!
Hannes
@all
Vielen Dank für die Infos!!!
Sorry so war das nícht gemeint… Dankeschön für deine Bemühungen - da ich ja, mal vom Fahrwerk abgesehen - du hast ja den Attraction.
Du hast ja genau die gleichen Reifendimensionen wie ich - jetzt meine Fragen:
Danke im Voraus,
lg aus Tirol
schau halt das du nur die eintragung bekommst
„fahrwerksveraenderungen durchgefuehrt“ dann kannst nachher machen was willst.
was ich aber mal gehoert hab ist wenn dich die polizei bei euch in nem anderen bezirk aufhaelt und sagt der ist zu tief und bringen das auto zu ihrem pruefer und der sagt das auch dann kannst um es milde zu sagen a problem bekommen.
aber um sicherheit zu bekommen wuerd ich jetzt net in einem ueberwiegend deutschen forum danach fragen sondern in deinem fall in einem oesterreichischen dann kannst auch gleich abklaeren wie die es gemacht haben das es „legal“ ist.