Hebebühne und Seitenschweller: Wie macht ihr das?

ich kann mir aber kaum vorstellen, dass man mit einem cm bodenfreiheit noch auf der straße fahren darf!
dann gilt man ja als verkehrsbehinderung!!

wirst auch kaum ein Fahrwerk mit nem cm Bodenfreiheit zu kaufen finden bzw. eingetragen bekommen :wink:

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ich kann mir aber kaum vorstellen, dass man mit einem cm bodenfreiheit noch auf der straße fahren darf!
dann gilt man ja als verkehrsbehinderung!!

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hehe! schon klar!

das mit den 8 cm kam bei Tuning TV oder so!
hab ich auf jedenfall irgendwo im fernseh gesehen, kann ja auch gut sein, dass das blödsinn war!

Naja, es gibt schon Spoiler, da kann man zum Schneeschieber werden, wenn man auch noch eine extreme Tieferlegung hat. Aber dann ist man wohl alles andere als sicher unterwegs.

In meinen Gutachten vom Spoiler stand, daß es 7 cm Bodenfreiheit bei beweglichen Teilen sein müssen und 8 cm bei festen Teilen. Definiere: „Beweglich“ und „fest“! Mein Auto ist ja auch beweglich!:grins:
Ist ein Spoiler beweglich, gibt er also nach?

Soweit stimmt ja alles! Was machst du wenn die Unterkante des Nummernschildes vorne am Auto unter 30 cm über dem Boden ist? Zeigst du dem TÜV-Prüfer auch den hier:pillepalle: wohl eher nicht denn das ist vorgeschrieben!!!

Gruß

Paul_A3

In der Werkstatt Wagen am Kotflügel anheben oder Bretter oder ähnliches drunter…dann den Teller ganz hoch drehen…ging etwas höher, war ne neuere Bühne.
Zum Räder wechseln zu Haus, entweder auch anheben oder mit Hilfe eines Scherenwagenhebers und dann den normalen Rollwagenheber ansetzen!

@a3till DIE KLÖTZER KOMMEN AUF DIE TELLER DER HEBEBÜHNE man :idee:
, aber es muss kein hartgummi sein, passende holzbalken zurecht gesägt geht auch und dann wie schon oben erwähnt auto am koti anheben



es gibt in deutschland keine mindestbodenfreiheit. ausser bei festen teilen wie z.b. der ölwanne, etc. dann sind das 7 cm.

alle anderen teile wie schürzen usw. sind ermessensache der prüfer.

mfg
atok11