Sag mal wer entscheidet denn wer jetzt schuld ist? und wie lange dauert das?
Die Polizei nimmt den Unfall nur auf, letztendlich entscheidet das Gericht falls man sich nicht einigt.
ich sage erst ist schuld !
:fahrer:
So aus dem Bauch raus:
In dieser Situation ist ja auch nicht klar ob der WauWau die Frau nicht mit auf die Straße zieht. :stock:
Und als verantwortungsvoller Autofahrer hattest Du doch die Lage so eingeschätzt, das dies genau passiert.
Und der LKW-Fahrer hätte doch durch seine erhöhte Sitzposition dies noch eher/früher/genauso erkennen müssen.
Würds darauf anlegen
:stock:
hi, hab meinem Versicherungstypen das gesagt und der meint ich bekäme 50 oder 100% Schuld, weil der huhnd nicht uf die Fahrbahn gerannt ist, sondern nur bis zum Bordstein
Er meinte ich solle nächste Woche mit dem Anhörungsbogen zu ihm kommen und wir füllen das gemeinsam aus, damit es besser wird. Er meinte, eine „Nichtschuld“ würde ich fast zu 100% nicht kriegen
Ist das zum kotzen? (sry für den Asudruck)
Da bremst man für son Tier und bekommt auch nocht Probleme!
„Der Versicherungstyp meint“…
Hol dir ein Anwalt!!
ok,mach ich
hab mir jetzt nen Anwalt geholt, fahre Samstag nach hause und wir machen dann auch den Anhörungsbogen.
auf jeden Fall einen Anwalt, schließlich hast du auch noch eine Zeugin, dass die Bremsung berechtigt war.
Bzgl nah auffahren: Wenn mir einer sehr dicht auffährt (kommt eigentlich sehr selten vor :grins: ) dann mach ich kurz die Warnblinker an, das wirkt meistens.
Ansonsten lasse ich solche Leute vorbei v.a. auf der AB wenn sie drängeln im dichten Verkehr. Die sollen jmd anders gefährden aber nicht mich.
Wegen Abstand: Wenn innerorts in großen Städten alle mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand fahren würden gäbs glaub ich nur noch Stau, genau wie auf den ABs zu Hauptverkehrszeiten…
:traurig:
naja, ist nur Cloppenburg, keine Großstadt
Nur nicht so schnell mit den jungen Hunden, so klar ist es auch wieder nicht.
Wenn die Dame mit dem Hind nicht zu seinen Gunsten aussagt, dann hat er eher schlechte Karten.
Also auf jeden Fall die Adresse gut aufheben und mal mit der telefonieren.
Zudem soltest Du es so darstellen, dass die Frau von dem Hund auch fast auf die Strasse gezogen worden wäre.
Noch ein Tipp.
Nichts selber mit der Versicherung versuchen auszumurksen.
Rest per Pm, wenn DU willst.
Grüße Alex
ne, das macht alles mein anwalt/versicherungsmakler
Hi, hab nun Antwort vom Gutachter 2650€ + Mwst.
Gutachten wird mir in den nächsten Tagen zugeschickt.
Generell hast bei einem provozierten Unfall immer Schuld. Die Frage ist „nur“, ob man dir nachweisen kann, daß du ihn provoziert hast.
Wie es auf der Landstraße ist weiß ich nicht genau, aber:
Wer auf der Autobahn trotz freier Strecke bremst und ihm fährt hinten einer rein, der hat Schuld!
Wenn ich schon beinm Thema Autobahn bin: Wer auf der Autobahn selbst auf der rechten Spur nicht mindestens 80km/h schafft mit’m Auto, ist auch reif, wenn ihm einer hinten rein rauscht. Der Hinterherfahrende kann niht damit rechnen, daß da einer solche Harakiri-Aktionen macht.
:boese:
Sowas läuft dann unter „mutwilliger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ und dafür wandern dann gottseidank so Typen wie du in den Knast. Da ist es dann ganz egal, wie kaputt das Auto ist. Solltest du sowas in einer Allee oder bei hohem Tempo auf der Autobnahn machen, ist sogar eine Anklage wegen Mord (bzw. Mordversuch) durchaus im Raum. (Gab ja gerade den Fall, als einer auf’r Autobahn einen Motorradfahrer ausbremsen wollte und wegen Mordversuch vor’m Kadi stand.)
Zum Thema „Zu langsam auf der Autobahn“: http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/3019/
+ Dieser Beitrag wurde von cbk am 18.01.2007 bearbeitet
Hai,
nur so „next by“:
- Ein Golden Retriever is´ schonmal ein grösser Hund, damit ist das mit dem „Nicht für Kleintierebremsen“ obsolet und selbst da hast Du Deinen Beifahrer als Zeugen, dass Du einen „Schaden“ hast abwenden wollen und auch können (indem Du eben instiktiv gebremst hast), nur der Hinterherfahrende eben nicht (damit hat er 100% Schuld)…
- Jeder Hundebesitzer sollte eine Versicherung haben, genau für solche Fälle (mein Hund ist entsprechend versichert), wenn Dir also wirklich eine Teilschuld zugesprochen werden würde, dann kannst Du Dir den Betrag von der Besitzerin des Hundes wieder holen bzw. das sollte dann Deine Versicherung machen, nachdem sie vmtl. in „Vorleistung“ geht => Hast Du deren Adresse ? (wenn Sie als Zeuge aussagt, sollte dem so sein)… .wenn die Oma dann sagt: …nee, mein Lumpi doch net…", dann -wie erwähnt- sollte Dein Beifahrer das richtigstellen können…:-)…
Gruss
mein bruder hatte mal son vorfall:
er bog rechts ab, war ne langgezogene kurve, vor ihm fuhr irgend n opa ziehmlich langsam, plötzlich bremste der opa, mein bruder konnte nicht rechtzeitig reagieren und fuhr ihm hinten drauf, die s-klasse hinter ihm blieb 2 cm vor seinem auto stehen.
mein bruder hatte letztendlich 100% schuld !!!
auch die aussage vom s-klasse fahrer konnte nicht weiterhelfen.
es muss einfach der sicherheitsabstand eingehalten werden, das zählt !!
MfG