Hat jemand Ahnung im Mietrecht?

Also… Juris bietet leider keine Hilfe, ich hab nach alle erdenklichem gesucht…kein erfolg, bücher über Mietrecht in der Bib gewälzt (okay waren net so viele ist ne kleine bib)…kein erfolg. Tut mir leid, ich werde die Tage mal noch nen Mietrechtsexpertenkollegen fragen, vielleicht weiß der ja was

Danke, hab schon mal bei frag einen Anwalt geschrieben, war aber auch nicht sonderlich aufschlussreich. Er war allerdings der Meinung, dass die "Neuwertig" Klausel ungültig ist.

Die Frage wäre, ob dann der ganze Satz ungültig ist, wenn der letzte Teil des Satzes ungültig ist.

dann ist eigentlichs chon so stichwort verbot der geltungserhaltenden reduktion im agb recht, weil dann jeder verwender gefahrlos zu krasse klauseln verwenden könnte… grds gilt also ein faules ei verdirbt den ganzen klauselbrei

Hast du dazu vielleicht irgendwo etwas schriftliches wo steht das "ein Faules Ei den Klauselbrei" verdirbt? Wenn es dazu irgendwo ein Gesetz oder sowas gäbe, dann hätte ich ja schon mal eine gute Grundlage für einen Brief an die Verwaltung.

gibts denn bei dir in der nähe keine ÖRA? Öffentliche Rechtsauskunft? da zahlt man 5.- und bekommt von Richtern ehrenamtlich konkrete Hilfe, wenn man ihnen den Sachverhalt schildert und den Vertrag zeigt.

  1. haben die tag-ein-tag-aus damit zu tun
  2. sind hier schon gute ideen angesprochen worden, nur ist sowas in ferndiagnose immer schwer.
    3.wäre blöd, wenn du denen jetzt auf diese diskussion hin nen bried schreibst und sich der fritz in deren rechtsabteilung einen ablacht (weil er auch tag-ein-tag-aus damit zu tun hat;)

also ich würd mal gucken, wo die nächste ÖRA ist, der weg lohnt sich vor allem ohne rechtsschutzVers.

viel erfolg!

Das steht im Kommentar, zitier also folgendes:

Palandt/ Heinrichs § 306 Randnummer 2: Die Unwirksamkeit der AGB ergibt sich in der Regel aus den §§ 307 ff BGB (in diesen §§ steht das drin, was der RA von frag den Anwalt gemient hat, unangemessene benachteiligung, überraschende Klauseln etc) und betrifft grds die Klausel im Ganzen, nicht nur den gegen das Klauselverbot verstoßenden Teil.

Das sollte reichen

@EllisDee
gilt das auch noch, wenn die Salvatorische Klausel beinhaltet ist?

@audispocht
Ich war habe noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale, das kostet 15 Euro. Ich muss dann nur irgendwann eine Linie ziehen, was ich alles investieren will.

Ich dachte, dass ich einen Brief schreibe, wo ich die Sachlage schildere und dann meine, dass dies eine Auslegungssache ist. Da ich nicht möchte, dass ich einen Anwalt einschalten muss, würde ich Ihnen anbieten das wir bei der Reparatur von 390 Euro 50:50 machen sollen, dann würde ich es akzeptieren.

ich zitiere: Palandt/ Grüneberg, Vorb v § 307, Randnummer 13: Salvatorische Klauseln, die der Verwender seinen AGB hinzufügt, verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 305 Abs.2 BGB und ändern an der Totalnichtigkeit der verbotswidrigen klausel nichts.

Naja aber mal ehrlich, da würde ich lieber 5.- für nen richterlichen rat investieren als in so eine verbraucherzentrale, da sitzen auch nur laien, du u.u. keine ahnung von recht haben, allenfalls erfahrungswerte… aber musst du wissen.

zu der salvatorischen klausel: die ändert ja nix daran ob zumindest der passus mit dem neuwertigen kühlschrank nichtig ist, fraglich ist ja in erster linie ob der teil gegen eine von den 300ern verstößt… du schreibst ja du hast ihn überlesen, der teil kann ja auch, meine ich schon bei der agb-kontrolle durchfallen, wenn er an einem ungewöhnlichen ort in der agb steht, oder? @EllisDee

Was halt für mich von Interesse wäre, ob dann der ganze Satz ungültig wird, wenn der Teil mit Neuwertig rausfallen sollte.

Dann wäre es ein normaler Leihvertrag, wo Verleiher die Kosten zu tragen hätte, da keine gesonderte Abmachung.

Ebenso habe ich mal die Nachmieterin von meiner alten Wohnung gefragt, sie hat nun den gleichen Mietvertrag wie ich, wo die Küche verliehen wird. Bei mir war dieser Passus damals nicht drin. Nach der Theorie müsste sie ja nun weniger zahlen, da die Küche nicht bezahlt wird. Sehe ich das richtig?
Wenn sie nun in der Kaltmiete das gleiche oder gar mehr zahlt, kann ich dies dann als Beweis nehmen, dass der Vermieter die Küche eigentlich doch bezahlt bekommt und nur die Kosten auf Mieter abwälzen will, was unrechtmäßig wäre?

@ste1333 ich weiß jetzt nicht was Du noch willst. Du kannst der Verwaltung Briefe schreiben mit irgendwelchen richterlichen Beispielen oder Paragraphen. Die werden das an Ihre Rechtsabteilung geben und auf Einhaltung der Klausel bestehen.

Wenn Du den Kühlschrank nicht ersetzt oder reparieren lässt werden sie Dir die Kaution kürzen (ich nehme an das eine gezahlt wurde). Dann kommst Du nur noch an Geld wenn du klagst und die Chance selber günstiger bei der Sache weg zu kommen ist auch vertan.

Es gibt im Mietrecht so gut wie keine eindeutigen "Referenzurteile" . Es läuft zu 95% immer auf ein Zivilverfahren heraus. Das Kostet dann 3 Kühlschränke wenn keine Rechtsschutz vorhanden ist, und dauert womöglich 1 - 2 Jahre bis was entschieden ist.

Vergleiche von den Verträgen der Vormieter, Nachmieter oder Nachbarn bringen dich nicht weiter. Jeder Vertrag ist einzeln zu betrachten und was in neuen Verträgen steht muss in alten noch lange nicht stehen. Der Jenige, der schon 30 Jahre in dem Haus wohnt kann ganz andere Vertragskonditionen haben als der, der 1 Jahr da wohnt.

Gruss Dirk

@A3Opa
wie ich schon schrieb will ich einen Brief verfassen, wo ich auf die Fehler im Vertrag aufmerksam mache. Werde ihnen dann anbieten, die Hälfte zu tragen. Vielleicht gehen sie ja drauf ein. Wenn nicht hab ich es wenigstens versucht.

@ste1333 wie ich oben schon anmerkte ob der Vertrag fehlerhaft ist musst Du dir von einem Gericht per Klage bestätigen lassen. Da kann Dir hier auch keiner Brief und Siegel drauf geben egal wie viele Paragraphen hier zitiert werden. Und die Hausverwaltung wird es auf eine Klage deinerseits ankommen lassen, weil die alle Zeit der Welt haben Dich auflaufen zu lassen. Wenn Du gegen den Mietvertrag angehen willst wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen.

Aber Versuch macht Klug. Dann schreib Deinen Brief schnellstmöglich mit Fristsetzung, damit Du nach der Antwort noch genug Zeit hast um eine andere Lösung zu realisieren. Drei Monate sind schneller vorbei als man denkt.

Viel Glück
Gruss Dirk