Haftungsfrage: Nicht eingetragene Reifen/Felgen bei Neuwagen

Wüsste gerne eure Meinung bzw. Info zu folgender Situation…
Neuwagen wird bestellt. Leider nur mit hässlichen 16 Zöllern. Als Rabatt bietet der Verkäufer einen Satz 18-er mit Reifen an. Es wird eingewilligt und auch so bestellt.
Nun folgendes… Nach etlichen Recherchen komme ich drauf, dass es für das besagte Auto gar keine 18-er mit Freigabe gibt! Was würde jetzt passieren, wenn ich von den Grünen angehalten werde und ev. zu einer Überprüfung geschickt werde?
Ich werde zwar den Händler nochmals drauf ansprechen aber was geschieht mit Auto-Ahnungslosen die solchen Dingen nicht nachgehen?

Da ja der Leitsatz gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.", wird auch der Ahnungslose in die Pflicht genommen.

Wobei eventuelle Regressansprüche dem Händler gegenüber natürlich nicht auszuschließen sind.

Das ist mir ja auch erstmal klar, jedoch gelte ich ja als Laie und sowas muss ich auch nicht wissen können.
Verzwickte Situation :confused:

Klar könntest du das wissen, hast ja jetzt auch eine frei verfügbare Information zu Hilfe genommen. Selbst wenn du etwas nicht wissen kannst (wobei das schwer nachzuweisen sein wird), wirst du als Halter erstmal in die Pflicht genommen. Wie oben schon gesagt, ob man dann dem Händler da noch einen Strick draus drehen kann, da er faktisch ein nicht STVZO-konformes Fahrzeug ausgeliefert hat, müsste man sehen.

@Wallow25:
nein, gar nicht verzwickt und mit dem "als Laie Nicht-wissen-können" liegste richtig falsch… :hammer:

Wie Madcek [edit: der war mal wieder turboschnell] schon sagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Du bist selbst für den Zustand Deines Wagens in straßenverkehrszulassungsrechtlicher Hinsicht verantwortlich - egal, was Dir Deine Kumpels, Dein Händler, ein ach so kompetenter Verkäufer in der Bucht oder sonstwo erzählen wollen.

Der Verkäufer haftet dementsprechend auch nicht für Deine straßenverkehrszulassungsrechtlichen Pflichten und ob Du zivilrechtlich Schadenersatz durchsetzen kannst, wird sich nur vor Gericht klären lassen. Wenn Du Deinen Anwalt selbst bezahlen musst, viel Spaß beim Risiko.

Ergo: Finger weg von nicht zugelassenem Kram, soll er Dir lieber den Rabatt in cash geben, dann kannste Dir zugelassene Teile kaufen.

Wurde bereits geklärt! Es gibt in Frankreich Felgen mit Teilegutachten die dann per Einzelabnahme eingetragen werden können.
Mich hätten nur eventuelle Auswirkungen interessiert. Dass grundsätzlich die Aussage von Madcek stimmt hatte ich mir eh auch gedacht. Ich halte es für nicht so einfach wenn ein Fachexperte (was der Autohändler nun mal ist) mir etwas verkauft, welches für den eigentlichen Zweck legal gar nicht zu gebrauchen ist. Wenn du dir z.B. ein Haus bauen lässt muss sich die Fachfirma auch an alle erdenklichen Auflagen halten. Tut sie es nicht geht auch die Haftung über.
Dass es bei einem KFZ krass anders ist hätte ich nicht erwartet.

Zu dem mit "als Laie nicht wissen können"… Ich habe meinen Berufzweig hierfür herangenommen. Hier wird in rechtsverbindlichen Normen der Laie definiert. Wenn ich wen eine Elektroinstallation nicht nach geltenden Normen und Gesetzen errichte bin auch ich voll haftbar für etwaige Schäden.
Hier sieht die Sachlage also komplett anders aus. Selbst wenn ich den Kunden darauf hinweisen sollte gilt er nach wie vor als Laie und kann nicht bzw. nur bedingt belangt werden.
War wohl ein Irrglaube?!?

Ps.: Es ist ein Grauß für nen SUV Felgen kaufen wegen horrender Achslasten :sadyes: