Haftung/Garantie

Hi,

mal ne Frage. Ich habe meinen A3 im Januar diesen Jahres gekauft (bei einem Händler). Jetzt ist mein Luftmengenmesser kaputt. Ist nicht nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 der Verkäufer verpflichtet mir diesen zu ersetzen ? Die Garantiezeit beträgt ja jetzt 2 Jahre. Das gilt doch dann auch für den LMM oder sehe ich das falsch. Dazuzusagen ist noch, dass der LMM zum Zeitpunkt des kaufes bestimmt in Ordnung gewesen ist - aber das spielt meines Wissens nach ja keine Rolle. Vielleicht hatte ja schon jemand dieses Problem oder schon was drüber gehört. :evil:


Hi,



ich kann Dir zwar leider bei Deiner Frage nicht weiterhelfen, aber mich würde mal interessieren, was für einen Motor Du hast und wie sich der defekte LMM bei Dir bemerkbar gemacht hat??



Gruss Oliver.


Hi!



Hab meinen auch im Januar gekauft und vor zwei Wochen war der LMM hin. Wurde bei mir teils auf Kulanz (Bj. 5/00) teils auf Gewährleistung abgerechnet. War für mich also ohne irgendwelche Kosten.

Bei einem Gebrauchtwagen muß dir der Händler ein Jahr Gewährleistung geben.

Also hin zum Händler und durchmessen lassen!



Mike




Also mein Turbolader ist auf der Autobahn ausgefallen. Nach erneutem Starten des Wagens lief alles wieder rund. Hab jetzt im Topic gelesen, dass sich hier anscheinend ein Notprogramm eingeschalten hat, da der Ladedruck zu hoch wurde. Seither hat das Auto nicht mehr die Power von vorher. Rußen tut er ebenfalls mehr. Eindeutig zu wenig Luft. Mein Chiptuner hat gesagt, dass dies ein bekanntes Problem bei den A3´s sei und dass es mit höchster Wahrscheinlichkeit der LMM ist. Ich gehe ebenfalls davon aus. Muß mein Baby mal zum Freundlichen fahren und auslesen lassen.


Quote:


On 2002-08-22 22:53, Fireblader wrote:

Hi,

mal ne Frage. Ich habe meinen A3 im Januar diesen Jahres gekauft (bei einem Händler). Jetzt ist mein Luftmengenmesser kaputt. Ist nicht nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 der Verkäufer verpflichtet mir diesen zu ersetzen ? Die Garantiezeit beträgt ja jetzt 2 Jahre. Das gilt doch dann auch für den LMM oder sehe ich das falsch. Dazuzusagen ist noch, dass der LMM zum Zeitpunkt des kaufes bestimmt in Ordnung gewesen ist - aber das spielt meines Wissens nach ja keine Rolle. Vielleicht hatte ja schon jemand dieses Problem oder schon was drüber gehört. :evil:








Hi !



Ich gehe davon aus das du ein Gebrauchtes Auto gekaufst hast ?

Wenn nein, hast du mit den 2 Jahren Recht…



Bei Gebrauchten ist es aber nicht ganz so…

Was du bekommst ist eine 1 Jährige Pflicht Gewährleistung…

Info Page

Verlängern kann es diese so lange wie er will. Pflicht ist 1 Jahr.



Garantie verhält sich auch nicht gleich mit der Gewährleistung.

Es ist ein wesentlich Geringere Serviceabdeckung gewährleistet…



Grüsse Birne



Ich hab zu meinem Gebrauchten A3 (BJ 98) von VW (hab ihn bei VW gekauft) eine 1 Jährige GARANIE gekommen.

d.h. z.B. bei einem Motorplatzer bekomm ich sofort nen neuen Motor.



Ich habs nicht ganz glauben können aber mir haben mehrere unabhängige Händler gesagt das ein Austausch beim Motorplatzer nicht in der Gewährleistung drin ist…



Naja…so long…



Grüsse Birne


Quote:


On 2002-08-22 22:53, Fireblader wrote:

Hi,

mal ne Frage. Ich habe meinen A3 im Januar diesen Jahres gekauft (bei einem Händler). Jetzt ist mein Luftmengenmesser kaputt. Ist nicht nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 der Verkäufer verpflichtet mir diesen zu ersetzen ? Die Garantiezeit beträgt ja jetzt 2 Jahre. Das gilt doch dann auch für den LMM oder sehe ich das falsch. Dazuzusagen ist noch, dass der LMM zum Zeitpunkt des kaufes bestimmt in Ordnung gewesen ist - aber das spielt meines Wissens nach ja keine Rolle. Vielleicht hatte ja schon jemand dieses Problem oder schon was drüber gehört. :evil:








Das neue Schuldrecht besagt eher wenig über den Austausch von Luftmassenmessern.

Zuerst sollte mal gesagt werden, dass die Garantie, die individuelle Vereinbarung mit demHändler ist, von der gesetztlichen Gewährleistung strikt zu trennen ist.

Da ich nicht weiß, was Du im Konkretenmit DeinemHändler vereinbart hast (in der Regel durch vorformulierte Kaufverträge), kann ich Dir nur die Sachlage zur Gewährleistung erläutern.

Diese ist bei Neuwagen 2 Jahre, bei Gebrauchten 1, wobei jeweils während des ersten halben Jahres die sog. Beweislastumkehr greift.

Da bist Du aber wohl eh schon drüber, und wenn Du feststellst, dass der LMM zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mängelfrei war, wäre es sowieso egal.

Grundsätzlich ist der Händler jedoch verpflichtet, den Mangel zu beseitigen, es sei denn, der entstand durch irgendwelche Spielereien durch Dich.