Haftung bei Gebrauchtkauf

Hallo liebe User,
nachdem ich meinen A3 von 1999 vor einem halben Jahr gebraucht bei einem freien Händler gekauft habe kommen immer mehr Schwachstellen zutage.
Fensterheber defekt,
Mittelschalldämpferhalterung gelöst,
Lackschaden (Ausbesserung bereits geklärt),
3. Bremsleuchte mit 5 defekten LEDs,
Hinterer Scheibenwischer rubbelt,
…?..

Was für Rechte habe ich eigentlich bei so einem Gebrauchtkauf? Wie stehen die Chancen auf Ausbesserung durch den Händler??

Gruß aus D´Dorf

Fensterheber ist verschleiss. MSD-Halterung…hm weiß nicht…Lampen sind auch verschleissteile. was du mit "rubbeln" meinst weiß ich auch nicht…schmiert der oder quietscht der?

wenn du nen wagen vom hädnler kaufst hast du auf bestimmte baugruppen 1 jahr garantie (das ist glaub ich gesetzlich gereglt auf welche, kann aber natürlich im vertrag noch erweitert werden welche teile es genau trifft). aber verschleisteile fallen eigentlich nicht unter die gebruachtwagengarantie, aber so paar lämpchen kannst du auch schnell selber tauschen. was ist am fesnterheber genau defekt?

…haste schonmal den Verkäufer drauf angesprochen? Vielleicht will der ja die Kosten ohne Probleme übernehmen. Falls nicht, lohnt sich der Weg zum Anwalt wohl kaum wegen der genannten Mängel.

Fensterheber defekt, -> passiert halt mal, der war ja sicher noch ganz beim kauf
Mittelschalldämpferhalterung gelöst -> auch das kommt bei nem aelteren auto einfach mit der zeit (der endtopf wird sogar irgendwann mal durchrosten!
3. Bremsleuchte mit 5 defekten LEDs -> das haben leuchtmittel auch so an sich…
Hinterer Scheibenwischer rubbelt -> die wischergummis kann man neu kaufen, dann is das wieder ne weile gut.

ich denke net, dass der haendler fuer verschleiss aufkommen muss.

is halt mal n altes auto und dass du da geld investieren musst, haette dir klar sein muessen.
auto faengt mit aaaaaaah an und hoert mit ooooooh auf.

gruss,
tom