Ich habe vor zwei Wochen mein Motorrad was ich vor 9mon Unfallfrei gekauft habe wieder Unfallfrei Verkauft und heute rief mich der Kaufer an von Wegen das Motorrad hätte mal einen Vertuschten unfall gehabt und ich muss es jetzt wieder zurück nehmen
Jetzt meine Frage und bitte nur die Jenigen antworten die es ganz genau wissen
Muss ich das Motorrad wieder zurück nehmen???
Ich habe keinen Vertuscht aber scheinbar der Besitzer vor mir und ich habe es ja ihm als Unfallfrei Verkauft was in diesem fall ja nicht stimmt aber ich wuste eben nichts davon und ich habe einen Dieser ganz normalen von Privat zu Privat Kaufverträge mit ihm gemacht
Was sagt Dein Vorbesitzer dazu? Ich würde diesen damit auf jeden Fall direkt ansprechen. Lass Dir erklären warum es ein Unfallmotorrad sein soll vom Käufer. Die Kaufpreisminderung, wenn es verkehrsicher ist, wäre eine Alternative. Dies würde ich auf jeden Fall gegenüber Deinem Vorbesitzer verlangen und eventuell nur weiterreichen. Auch wenn er nichts von unfallfrei erwähnt hatte damals muss er diesen Unfallschaden nennen.
Wenn du einen Vorgedruckten Vertrag genommen hast, dann kann man meist ankreuzen Unfallfrei bzw. während meiner Haltedauer Unfallfrei. Gab es bei dir auch?
Du kannst ja nix dafür wenn du es auch nicht wußtest.
Was soll denn defekt sein, wenn es so offensichtlich ist hättest du es ja auch erkennen müssen.
Die Gabel ist Leicht Verbogen Fält aber einem Leihen nicht auf
und mir gehts jetzt im moment erstmal nur darum ob ich das Motorrad zurück nehmen muss wie es der Käufer verlangt???
sciher das er die gabel nicht verbogen hat? ich meine er muss dir doch eigentl nachweisen, das die gabel zum zeitpunkt des vertrages schon verbogen war oder irre ich mich da?
Wenn Herr Krause sein gebrauchtes Auto an Herrn Schilcher – beide treten als Privatpersonen auf – verkauft und im Kaufvertrag festhält, dass das Fahrzeug „besichtigt und probegefahren“ wurde und daher „jede Gewährleistung“ ausgeschlossen sei, so ist dies zulässig und grundsätzlich wirksam. Sollte Herr Krause dennoch schwere Mängel des Fahrzeuges, die nicht offenkundig waren, Herrn Schilcher arglistig verschwiegen haben, dann kann Herr Schilcher den Kaufvertrag allenfalls – wegen eines Geschäftsirrtums – anfechten.
Gebrauchtkauf…
… beim Händler
Auch beim Kauf eines gebrauchten Motorrads vom Händler gilt die Sachmängelhaftung. Treten innerhalb der ersten zwei Jahre – vom Tag der Fahrzeugübernahme an – auf, muss der Händler diese nachbessern. Der Händler kann die Frist für die Sachmängelhaftung vertraglich auf ein Jahr verkürzen, sie aber nicht vollständig ausschließen. Folglich sind Vertragsklauseln wie etwa "gekauft wie gesehen" oder "der Käufer verzichtet auf jegliche Gewährleistung" ungültig.
Viele Gebrauchtwagenhändler bieten über die Sachmängelhaftung hinaus aber auch freiwillige Garantieleistungen an. Der Käufer sollte darauf achten, dass die Garantie alle möglichen Mängel umfasst.
… von Privat
Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen. Der Käufer hat nur Anspruch auf die im Vertrag ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Fahrzeugs wie Tachometerstand, Fahrleistung und Unfallfreiheit. Im Allgemeinen gilt dann "gekauft wie gesehen." Der Verkäufer haftet nur, wenn er einen Mangel arglistig verschweigt.
Dir müßte also nachgewiesen werden, dass Du diesen Schaden arglistig verschwiegen hast und das wird schwer! gruss, Holger