Ich hätte den Mulucken ein Döner spendiert und ihn danach paar gegeben (sofern er mich oder mein Auto angefasst hätte).
Gleichzeitig könntest Du direkt die Kündigung einreichen und 10km weiter einen Job suchen damit Du ihm nicht mehr über den Weg läufst… oder glaubst Du das war's dann?
"Damals" war es das… man hat sich gekloppt, fair, ein paar auf die Nase, danach wieder zusammen Bierchen getrunken.
Heute musste aufpassen dass er nicht seine 10 Brüder holt…
@Spiesser: RASSENKRIEG und HOLOCAUST haben wir es zu verdanken dass man hier so lebt, wie man lebt.
Das ist in etwa so wie wenn mein Uropa sich mit dem Mopped zu tode gefahren hat und meine Enkelkinder deswegen immernoch kein Motorrad fahren dürften.
Meinetwegen können Leute die gegen Deutschland sind (und keine Kritik vertragen) wie auch Leute die gegen Ausländer sind Richtung Bikini-Atoll ausgeführt werden.
Die Probleme lösen sich dann ganz von alleine.
Nein hat er nicht, außer er konnte dann am telefon aufeinmal perfekt deutsch sprechen, und hat sich kurz irgendwo eingehackt um meinem Namen heraus zu finden
da der thread noch auf ist hab ich auch ne frage: hab heute nen zettel vonner stadt am auto gehabt und bin mir nicht sicher ob ich das darf oder nicht:
nämlich folgendes: eine hauptstraße keine einbahnstraße oder sowas:
ich hab gegen die fahrtrichtung geparkt da auf meiner fahrseite keine parkplätze vorhanden sind.
darf man das nich?
Würde sagen das Knöllchen ist berechtigt! In Fahrtrichtung parken ist doch vorgeschrieben solange keine Schilder etwas anderes aussagen!
Parken gegen die Fahrtrichtung ist i.d.R. nur in Einbahnstraßen erlaubt, solange diese breit genug ist. Somit ist das Knöllchen (ich schätze 15 Euro?) gerechtfertigt.
Würde dich wahrscheinlich auch nicht so anmachen wenn dir jemand auf deiner Fahrbahn ins Gesicht scheint weil er gerade sein Auto startet, während Du gerade Abends die Straße entlang fährst und an nichts böses denkst.
hm also @sunlight0705 was für ein schild besagt denn dass man gegen die fahrtrichtung parken darf?
und @heuchler also kann gut sein dass es verboten ist, aber dein argument ist keins, den ob entgegenkommende fahrzeuge dich links blenden, also links da deren spur links is oder ein fahrzeug rechts, is doch egal?!
ich hab nich weil ich von rechts blende aufeinmal helleres licht das licht is das gleiche also kann es nich blenden. zumindest nichtmehr als das was von links von der anderen fahrbahn kommt.
also ist das verboten? mag ja sein, aber gibts nen argument?
Man ehrlich… für 5 Cent nachdenken ist nicht drin oder? Es gibt kein Schild dafür, ist in der StVZO festgelegt, Argumente gibts genug.
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Wenn dein Licht richtig eingestellt ist, blendest du damit natürlich den Verkehr, da der Beifahrerscheinwerfer auf eine größere Leuchtweite eingestellt ist.
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Wie willst du dich durch den entgegenkommenden Verkehr in den fließenden Verkehr einordnen?
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Siehst du den entgegenkommenden Verkehr nicht, da du auf der falschen Seite sitzt.
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Sind deine Reflektoren in den Rückleuchten dann überflüssig, somit wird u. U. dein Fahrzeug nicht als Hindernis wahrgenommen.
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Es gibt weitaus schwachsinnigere Regeln als diese, die macht nämlich Sinn.
Erlaubt ist es neben (geeigneten) Einbahnstrassen auch in verkehrsberuhigten Bereichen.
Gruß
Matthias
an endlich mal nen gutes argument das mit dem schild war auch schon richtig blöd da war ich auch auf sein schild gespannt… hm nagut ich kenne mich mit reflektoren nicht aus und wollte natürlich auch nicht behaupten dass da so stehen darf ich muss nur sagen ich war bisschen überrascht.
nagut das mit dem einfädeln und alles sollte für nen "ordentlichen" autofaher kein problem sein und sehen tut man auch genug, vorallem mache ich das ja nich überall, das hier is gegenüber meiner haustür hier kenn ich mich aus. naja gut also ists verboten, darum gings mir ja nur schade um die 15 euro häte die lieber nach haiti gespendet
gruß
Also in meiner Fahrschulzeit habe ich mal gelernt:
Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten bei Bevorrangten Strassen.
Meist sind Hauptstrassen mit Schienen oder Busverkehr.
Dass man nur in Fahrtrichtung parkt, sollte eigentlich klar sein.
waru soltle das klar sein? hier an der straße wo ich wohne, gibt es auf der einen seite keine parkplätze und auf der anderen seite schon wenn ich dann jedesma drehe und ganz genau weiss dass ich am nächsten tag zur arbeit weider drehen muss parke ich halt praktisch direkt so und warum sollte das klar sein?
da stehen immer auf ner strecke von 100m ca. 10fahrzeuge also genug platz um von jeder seite sich da reinuzustellen… ich sags ganz ehrlich, das verbot is der totale quatsch, gut es mag argumente geben die das nicht so toll erscheinen lassen, aber naja im endeffekt tuts keinem was.
und in vielen straßen kann man es ja auch anscheinend.
Habt ihr mal darüber nachgedacht, dass das parken gegen die Fahrtrichtung eher der Sicherheit diehnt? Ihr müsst euch das mal so vorstellen. Beim einparken und ausparken muss man dafür jedesmal in den Gegenverkehr, was ein schwereren Unfall hevorrufen kann, da sich zwei Fahrzeuge aufeinander bewegen!
gut ich möchte jetzt nich eine neue disskusion entfachen wollte nur wissen obs verboten ist und das ist es.
aber auch dazu kann ich eigentlich nus sagen wenn die ganze straße doch frei ist und man nachts einfach kurz rüber fährt kann nichts passieren ich weiss du meins, aber im normal steht man beim einparken bzw fährt mit sagen wir max 5km, und man parkt ja auch öfters rückwärts ein, also man fährt dabei auch in beide richtungen egal wo die vorderseite des autos is, also das kann eigentlich kein argeument sein da ich ja nich mit 30kmh einparke.
nun gut sei es hier mal beendet.
15euro kommen
Ich kürze die Diskussion mal ab (falls noch nicht erledigt):
Quelle: StVO §12: Halten und Parken
Man kann übrigens auch ohne den Paragraphen zu wissen einfach mal Schlagwörter und "stvo" in eine Suchmaschine klopfen und schauen ob was bei rauskommt
Der hier hat definitiv falsch geparkt
http://media1.break.com/dnet/media/997/809/2809997/oddly-enough-the-car-did-that.jpg