Habe mal eine Frage zum H&R Gewindefahrwerk wegen Stabi.
Im Produktkatalog steht als Hinweis unter Punkt 26:
Bei Fahrzeugen mit Antriebswellendurchmesser >= 42mm ist nur eine Tieferlegung von 35mm zulässig bzw. muss bei mehr Tieferlegung der Serien-Stabilisator gegen einen H&R Stabilisator getauscht werden.
Im TÜV Gutachten steht nichts von den 35mm Tieferlegung, nur das bei mit der Antriebswelle und dem Stabi. TÜV Gutachten
Ich habe eigentlich gedacht das man einen Stabi ab ca. 50mm Tieferlegung benötigt!?
Muss ich wenn ich das Gewinde einbaue auch den Stabi wechseln, da ich einen Antriebswellendurchmesser von 42mm habe?? So steht es ja im Gutachten! Oder interpretiere ich das falsch??
Wenn es im Gutachten nicht steht dann musst Du es auch nicht. H&R verdient halt auch an dem Stabi und für 35er Federn brauchste bestimmt nicht den Stabi wechseln aber Du bist dann halt auf der absolut sicheren Seite ! Frag mal Federn Hersteller die keinen Stabi o. dünnere Antriebswellen verkaufen - die werden Dir bestimmt sagen brauchst Du nicht (Beispiel Apex 45mm).
Der Berater von H&R sagt mir auch ich brauche auf jeden Fall den Stabi mit den 50er Federn - und ich brauche in nicht !
Wenn es im Gutachten nicht steht dann musst Du es auch nicht. H&R verdient halt auch an dem Stabi und für 35er Federn brauchste bestimmt nicht den Stabi wechseln aber Du bist dann halt auf der absolut sicheren Seite ! Frag mal Federn Hersteller die keinen Stabi o. dünnere Antriebswellen verkaufen - die werden Dir bestimmt sagen brauchst Du nicht (Beispiel Apex 45mm).
Der Berater von H&R sagt mir auch ich brauche auf jeden Fall den Stabi mit den 50er Federn - und ich brauche in nicht !
Gruss Frank
Im Gutachten steht zwar nichts von den 35mm Tieferlegung aber unter Punkt 3.1 …ggf Stabi… Verwendung bei Fahrzeugen mit einer Antriebswellendurchmesser von 32mm (8L) bzw 42mm (1L). Das ist es ja was mich stutzig macht.
Gruß
Raoul
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» Beitrag wurde am 01/10/2002 von einem Moderator bearbeitet
hab ja schon gesagt, dass das TÜV-Gutachten keine Zweifel offen lässt. Ein anderer Stabi ist erforderlich, da die Tieferlegung bis 70mm möglich ist. Auch wenn Du den Wagen nicht soweit runterdrehst, ist der Einbau eines neuen Stabis notwendig. Für den TÜV ist die Möglichkeit entscheidend.
Ich empfehle ein Komplettfahrwerk, dass nur eine Höhe(Tiefe) hat.
Jau jetzt habe ich es verstanden - wenn im Gutachten steht das ab 42mm Durchmesser Du einen anderen Stabi brauchst, dann muss Du auch einen einbauen. Es sei denn Du sprichst vorher mit einem Prüfer und fragst nach ob diese Notwendigkeit besteht, wenn Du nur max 50mm runterdrehst und hälst ein Gutachten von den 50er H&R Federn unter die Nase wo nämlich nichts von einem Stabi steht - wenn er Dir sein OK gibt dann kannst Du Dir ja das Fahrwerk zulegen. So habe ich es auch mit Spurverbreiterungen gemacht, denn eigentlich haätte ich nur max. 10mm pro Seite fahren dürfen jetzt hab ich 15mm drauf.
Also, ich war nun beim TÜV. Per Einzelabnahme §19(2) würde ich das Gewinde eingetragen bekommen ohne H&R Stabi bis 50mm.
Nun ist aber ein zweites Problem aufgetreten. Die Rad/Reifenkombination. Meine, 225/40 8x18" ET35, ist nicht geprüft worden. Somit ist nicht gewährleistet das genügend Platz zwischen Federteller und Reifenwand/Felge. Laut H&R müsste ich bei meiner Kombination vorne und hinten Distanzscheiben verwenden. Mit Distanzscheiben vorne bekomme ich aber Probleme mit dem Radkasten. Dieser müsste dann gezogen werden. Wenn ich vorne ziehen lassen würde, müsste auch hinten gezogen werden…usw.
Ohje, nur Probleme…Denke dass das Gewindefahrwerk erst mal auf Eis gelegt wird.
Ausser du bist so blöd wie ich und drehst weiter runter liege bei 80mm und nun muß auch noch A-Welle gewechselt werden.
Oder sagen wir besser ich wechsel sie weil mir das aufsetzen der Welle an der Karosse auf den Zeiger geht!
Und nochmals wenn ich laut Gutachten tieferlege und dann die tiefste Stelle am Auto nehme ist für mich vorne hinter dem Vorderrad. Bin ich bei 9cm Bodenfreiheit!
Ausser du bist so blöd wie ich und drehst weiter runter liege bei 80mm und nun muß auch noch A-Welle gewechselt werden.
Oder sagen wir besser ich wechsel sie weil mir das aufsetzen der Welle an der Karosse auf den Zeiger geht!
Und nochmals wenn ich laut Gutachten tieferlege und dann die tiefste Stelle am Auto nehme ist für mich vorne hinter dem Vorderrad. Bin ich bei 9cm Bodenfreiheit!
Na kann man deine Räder denn überhaupt noch sehen oder sieht das jetzt aus wie so n Citroen mit heruntergelassenem Hydrofahrwerk, "ggg"
Ausser du bist so blöd wie ich und drehst weiter runter liege bei 80mm und nun muß auch noch A-Welle gewechselt werden.
Oder sagen wir besser ich wechsel sie weil mir das aufsetzen der Welle an der Karosse auf den Zeiger geht!
Und nochmals wenn ich laut Gutachten tieferlege und dann die tiefste Stelle am Auto nehme ist für mich vorne hinter dem Vorderrad. Bin ich bei 9cm Bodenfreiheit!
Das Problem ist nicht mehr der Stabi!! Sondern die Rad/Reifenkombination!!! Steht ja alles oben!!
Und dieser Stabi kostet 255€, aber wie gesagt das ist nicht mehr das Problem!
Gruß
Raoul
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» Beitrag wurde am 02/10/2002 von einem Moderator bearbeitet
So hart ist das nicht H&R ist da schon sehr komfortabel.
hast du keine Connections?
Habe für den Stabi nur 200€ bezahlt!
Sorry, es geht nicht um den Komfort, sondern es ist nicht sicher ob genügend Platz zwischen Federteller und Radwand/Felge bei meiner Kombination(225/40 8x18" ET35) besteht. Wenn es nicht passt müsste ich Distanzen vorne und (hinten) drauf machen. Mit Distanzscheiben vorne bekomme ich aber Probleme mit dem Radkasten. Dieser müsste dann gezogen werden. Wenn ich vorne ziehen lassen würde, müsste auch hinten gezogen werden…usw. Und dafür hab ich keine Lust und es ist mir zu teuer!
Gruß
Raoul
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» Beitrag wurde am 02/10/2002 von einem Moderator bearbeitet
So hart ist das nicht H&R ist da schon sehr komfortabel.
Hi !
aber nur wenn man es nicht so runter dreht wie Du ! Bei dir war ja praktisch gar keine Federung mehr vorhaden. Das einzige was da noch gefedert hat waren die Reifen.
Fährt von euch jemand einen A3 mit H&R Gewindefahrwerk in Verbindung mit 215/45/17 Bereifung ohne daß er einen Stabi benötigte und hat alles eingetragen??? Wenn ja, hat man sonst irgendetwas verändern müssen (Karosserie etc.) und auf welche Tiefe „darf“ das Fahrwerk max. eingestellt sein??
Simone
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» Beitrag wurde am 03/10/2002 von einem Moderator bearbeitet