Gutachten H&R Stabi

HI,

braucht man ein Gutachten für den H&R Stabi? Habe FK Gewinde und H&R Stabi, wie weit darf ich runterschrauben damit der TÜV nicht meckert? So wie im Fahrwerks Gutachten oder tiefer wegen Stabi?

In der Regel mußt Du die TÜV-Richtlinen aus dem Fahrwerksgutachten einhalten. Ich weis aber von nem Kumpel der hat seinen Audi A4 fast 2 cm über TÜV-Angabe im Gutachten runtergeschraubt und der TÜV hats trotzdem ohne zu beanstanden abgenommen.



Du mußt nur drauf achten das der Abstand vom Asphalt zu Scheinwerferunterkante nicht weniger als 50 cm ist!


hi,



ich denke für den stabbi brauchst du kein gutachten. der stabbi wird nur im gutachten des h&r gewindefahrwerks verlangt. die tiefe bezüglich stabbis kannst du selbst testen, so wie es der tüv auch testen würde. der tüv kann dann nur noch mekern, wenn du die mindest bodenfreiheit nicht einhälst.


mach doch mal den versuch…



lass mal 2 man auf die einstiegsleiste steien je 2 links und rechts setzte 2 man ins auto



und die 4 mann auf den einstiegsleisten sollen dann mal wippen…



wenn es irgendwo streift dann ist er zu tief…



so machen es einige blaue tüvler…

sieht zwar komisch aus aber wenn du mit hoher geschwindigkeit in ne bodenwelle oder schlagloch fährst, dann ist da evtl noch heftiger



mfg



cyber


Quote:


On 2003-04-23 12:44, systemroot wrote:

hi,



ich denke für den stabbi brauchst du kein gutachten. der stabbi wird nur im gutachten des h&r gewindefahrwerks verlangt. die tiefe bezüglich stabbis kannst du selbst testen, so wie es der tüv auch testen würde. der tüv kann dann nur noch mekern, wenn du die mindest bodenfreiheit nicht einhälst.








DOCH DU BRAUCHST EINS ICH HABE ES UND ES WURDE MIT EINGETRAGEN DA IST NÄMLICH NE NUMMER DRAUF


bei mir wurde nix mit eingetragen…


Quote:


On 2003-04-23 12:43, Tommy80 wrote:

In der Regel mußt Du die TÜV-Richtlinen aus dem Fahrwerksgutachten einhalten. Ich weis aber von nem Kumpel der hat seinen Audi A4 fast 2 cm über TÜV-Angabe im Gutachten runtergeschraubt und der TÜV hats trotzdem ohne zu beanstanden abgenommen.



Du mußt nur drauf achten das der Abstand vom Asphalt zu Scheinwerferunterkante nicht weniger als 50 cm ist!








ich denke da waren wohl mm anstatt cm gemeint. aber ich dachte es wären 80mm, kann mich allerdings auch täuschen.


ich hab ein H&R Gewinde drin und den Stabi. Der Stabi wurde auch extra eingetragen, aber nur, weil es das Gutachten des Fahrwerks verlangt. Ich hab für den Stabi kein Gutachten.