Gewindefahrwerke

Das ist das Problem der Juristerei, 2 Köpfe 3 Meinungen. Dazu kommt, dass viele Gesetze und so ja aus der Ansicht des Betrachters unterschiedlich bewertet wird. Normalerweise geht man in so einem Fall von der mehrheitlichen Meinung aus, muss man aber nicht. Deshalb ist das mit dem Tieferlegen noch ein Problem, da noch nix im StVG konkret diesbezüglich verankert ist

Naja - aber ich finde, dass die Gesetzgeber sich da mittlerweile mal was einfallen lassen sollten. Es fahren ja heutzutage schon ziemlich viele Autos mit ner Tieferlegung durch die Gegend - es kann doch nicht sein, dass dann warscheinlich ein Großteil von denen nicht gesetzlich abgesichert ist, nur weil sich die Meinungen mal wieder scheiden…

Naja - aber ich finde, dass die Gesetzgeber sich da mittlerweile mal was einfallen lassen sollten. Es fahren ja heutzutage schon ziemlich viele Autos mit ner Tieferlegung durch die Gegend - es kann doch nicht sein, dass dann warscheinlich ein Großteil von denen nicht gesetzlich abgesichert ist, nur weil sich die Meinungen mal wieder scheiden…

Normalerweise muss der eingetragne Abstand Bördelkante/Felgenmitte eingehalten werden. Aber naja, wenn es mehr ist wird es eher keinen stören. Außerdem bin noch nie nach irgendeiner Eintragung gefragt worden.

MFG

Noch nie angehalten worden? Ich werde in der Woche mindestens 1x angehalten, obwohl alles eingetragen ist und ich geschwindigkeitstechnisch noch nie aufgefallen bin. Halte mich eigentlich immer an die Geschwindigkeitsgrenzen. Aber ielleicht liegt es auch nur dadran, dass ich ein junger Fahrer bin und im Unfallschwerpunktsbundesland Mecklenburg Vorpommern mit seinen schönen Alleen lebe.

also von wegen eintragen und so…im tüv gutachten steht doch nix drin wie tief/hoch das auto war als das FW eingetragen wurde, so isses bei mir zumindest! also kann auch keiner fest stellen ob ihr das FW nachträglich hoch oder runter geschraubt habt!
angehalten wurde ich bis jetz nur einmal, und das war 15 min nachdem ich meine ersten felgen drauf gemacht hatte! war natürlich nix eingetragen, aber das war den herren eigentlich recht egal, imnherin hat man ja ne frist um teile eintragen zu lassne, und dann kam auch noch n ziemlich schneller und lauter und tiefer und auffallender und und und…käfer vorbei gezischt, da sind se dann schnell ins auto gesprungen und lieber dem hinterher… :grins:

gllück braucht der mensch! :slight_smile:

gruß

Hi,

@nethacker: ich bin 21 und das ist auch nicht so schrecklich alt. Aber bei uns gucken die grünen nicht wirklich nach Eintragungen, ausser wenn man nen getunten Kadett oder sowas in der Richtung hat. Ein A3 ist doch relativ „vernünftig“.

@babygrey: nur im Fahrzeugschein wird ja auch die Höhe festgeschrieben. Hab auch schon von jemand gehört, bei dem keine Höhe eingetragen wurde. Der hat das Fahrwerk aber in ner Tuning Werkstatt einbauen lassen (glaube ich). Ob es stimmt weiß ich nicht!

MFG

Bei meinem und dem CLK von nem Kumpel ist auch keine neue Höhe eingetragen worden ! Da steht nur was von verminderter Bodenfreiheit

Hi,

ich war jetzt extra nachgucken. Bei mir stehen erst die Nummern der Federn, dann kommt es: ABSTAND RADMITTE BÖRDELKANTE und dann halt die Millimeterangabe. Wenn es nicht so ist kann man es ja verstellen wie man will. Wo hast du es eintragen lassen?

MFG

Du kannst das KW III im TÜV geprüften Bereich verstellen soviel du willst.