Gewerbeanmeldung und Steuern !?

Hallo!

Überlege ein Gewerbe in kleinster Form anzumelden um neben dem Studium ein paar Euros zu verdienen. Das Finanzamt meldet sich dann natürlich auch direkt und will die Einkommensverhältnisse zur Ermittlung von Einkommens- und Gewerbesteuer wissen. Bei der Gewerbesteuer gibts glaube ich einen Freibetrag von 24.500 Euro, den ich zur Zeit bestimmt nicht erreiche. Demnach müsste ich keine Gewerbesteuer zahlen. WIe sieht es aber mit der Einkommenssteuer aus? Hat da jemand einen Plan?

Gruß

wie siehts mit bafög aus?

mfg

Wiki hab ich auch schon gelesen, aber hat mir nicht so wirklich weiter geholfen. Bafög bekomme ich nicht.

denke das hilft:

http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/48395-faq-kleinunternehmer.html

Wo man gerade dabei ist, ich habe ein Kleinunternehmer gewerbe angemeldet und warte nun schon 3 Wochen auf meine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt ID). Normal braucht man ja keine, nur möchte ich auf nummer sicher gehen und meine auf eine Rechnung schreiben, falls am Ende des Jahres das Finanzamt kommt.

Bei der Ausstellung sagte man mir die käme von alleine. Da bis jetzt noch nichts da ist, wollte ich fragen ob man die selbst nochmal beantragen muss.
:verwirrt:

Wenn ich mich recht entsinne, dauert das ein Weilchen. Solange schreibst Du einfach Deine Steuernummer auf die Rechnung, das reicht vollkommen aus.

Matse

Soviel ich weiß muss man (oder der Steuerberater) das selber machen (war zumindest früher so)…
meinst du mit „Ausstellung“ die Gewerbeanmeldung ? Die Steuernummer kommt dann automatisch,die USt-ID meines Wissens aber nicht…

ansonsten guck mal hier:

http://www.bzst.de/003_menue_links/005_ustidnr/515_vergabe/index.html

Gruß

tabularaser

USt-ID gibt’s bei Kleingewerbetreibenden nicht. Darfst ja keine Ust ausweisen!

Es gibt die Sonderregelung das Kleingewerbetreibende keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Demnach muss man auch keine Vorsteueranmeldung machen und zur Steuer benötigt man auch nur eine einfache Kosten Überschussrechnung.
Man kann auf diese Regelung aber auch verzichten, man ist daran aber dann einige Jahre gebunden.
Mein Rat: Anfangs zuerst die Sonderregelung in Anspruch nehmen weil einem das viel Arbeit abnimmt. Wenn das ganze dann läuft kann man sich immer noch eine UStID geben lassen.

Stimmt, sorry hab die 2 Nummern durcheinandergebracht. Ich warte also mal noch ne weile auf die normale Nummer.

kleiner Linktipp zum Thema
http://www.steuerwiki.net/index.php/Hauptseite

Ist ja eigentlich ganz einfach.
Wenn du zusätzliche Einkünfte hast erhöht sich auch der Gesamtbetrag der Einkünfte und somit auch die Besteuerungsgrundlage für die ESt.
Natürlich gibt es immer irgendwelche Ausnahmen wenn du z.b. EK aus §19 hast kannst du Nebeneinkünfte von 410 € habe die bei der Berechnung der ESt völlig unberücksichtigt bleiben bzw. bis 820 € gemildert behandelt werden (Härteausgleich §46 EStG)

Generell gilt…je mehr Einkünfte desto höcher die Einkommensteuer doch unter bestimmten Voraussetzungen nicht erheblich größer als gewohnt.
Ein Steuerberater hilft dir da gerne weiter :wink:

In dem Fragebogen gibt es ja die Aufstellung für die 7 Punkte wie Einkünfte aus selbständiger Tägigkeit, nicht selbständiger Tägikkeit, Kapitalerträge, Gewerbe usw. Wenn ich da meinen mikrigen Lohn vom Studium eintrage, wird der dann mit versteuert? Es wäre ja Quatsch wenn ich normalen Lohn hätte, den dan angeben würde und der nochmal mit versteuert (Einkommensteuer) wird. Das wäre ja dann doppelt. Bleibt das dann außen vor wenn ich normal angestellt bin und nebenbei ein Gewerbe betreibe? Würde ja sonst keiner machen denke ich.

Dachte eigentlich ich müsste keinen Steuerberater fragen um ein Kleingewerbe anzumelden ^^

Es gibt so etwas wie einen Grundfreibetrag von ca. 7664 € bzw. das Doppelte bei Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag musst du sowieso keine ESt zahlen!
Aber ich sehe schon du hast viele Fragen und wahrscheinlich nicht sehr biel Ahnung von Steuern.
Ich habe leider nicht die Zeit und Lust dir alles von A bis Z zu erläutern…dafür gibt es auch die Steuerberater.
In einer Stunde erklärt er dir alles was du wissen willst und mach auf Wunsch auch eine Vorschau bzgl. Gewinn,Steuern usw… Oder du fragst jemanden der ein Gewerbe betreibt und er erklärt dir was du wissen willst.

Gruß

Servus,
selbstverständlich gibt es die USt-ID auch für Kleinunternehmer. §27 a Abs. 1 Satz 2 UStG.
Wenn ich aus dem europ. Ausland Waren einkaufe und keine USt-ID habe, werde ich wie eine Privatperon behandelt. Folge: Rechnung des Lieferers mit USt. Um das zu vermeiden, brauche ich auch als Kleinunternehmer eine USt-ID.
Gruß, Volker

Ich spiele seit langem mit dem Gedanken mit mir einem Nebengewerbe etwas dazu zu verdienen.
Ich denke erst wird es auf jeden fall mal auf ein Kleingewerbe hinauslaufen, schon alleine weil ich keinerlei Ahnung von der „Buchhaltung“ eines Gewerbes habe.
Ich denke ich würde Waren über Ebay und an bekannte Verkaufen. Meint ihr das lohnt sich überhaupt? Durch mein höheres Einkommen bleibt mir nach steuer vermutlich mehr oder weniger nix übrig oder?