geh zur stadt oder gemeinde (je nachdem ob du eben am land wohnst) und melde das gewerbe an.
fertig.
im ersten jahr machst du dann erst nach diesem jahr deine erste steuererklärung etc.
wenn du nicht über einen bestimmten umsatz kommst, kannst du das auch weiterhin so machen.
wenn du drüberkommst musst evtl. alle drei monate oder bei noch höherem umsatz jeden monat alles machen.
sofern du alle einnahmen korrekt versteuerst und deine USt. korrekt abführst kann dir ja nichts passieren.
so ist das bei mir in regensburg zumindest.
Dieser Beitrag wurde von rob am 15.09.2005 bearbeitet
also Gewerbeanmeldung ist einfach einfach zum Gewerbeamt und das passende Gewerbe anmelden, problematischer ist dein Arbeitsfeld, da kann es sein, dass Du nicht alles machen dafst, da es für bestimmte Berufe bzw. Tätigkeiten noch Meisterzwang bzw. eintragung in die Handwerkerrolle von nöten ist.
Aber da kann Dir das Amt weiterhelfen.
Versicherungen, denk daran, dass du dann für die Tätigkeit auch eine zusätzliche Versicherung abschließt (Betriebshaftpflicht) die ist je nach dem was Du dann machst auch nicht ganz billig. Deine Privathaftpflicht übernimmt das zusätzliche Risiko NICHT !!
Steuer, ja wenn Du dieses Jahr keinen Umsatz machst, brauchst du auch keine Steuer zahlen, da brauchst Du keine Angst vor der Steuerfahndung haben, was Dir aber passieren kann, diese von Dir genannten Tätigkeiten sind sehr Schwarzarbeiterfreundlich, so könnte es zu einen unangemeldeten Besuch des Zolls etc. kommen, aber wenn Du nix machst, passiert nix. Sonnst ist es Schwarzarbeit !! Denk auch daran, dass Du dann auch für Freunde nichts mehr machen kannst, da Du das ja ab sofort als Gewerbe durchführst. wenn ein Freund dich dann ärgern will, zeigt er Dich dann an. (nicht zu empfehlen).
Du solltest auch wegen Bafög oder anderen Zusätzlichen Leistungen (Familienversicherungen, Kindergeld, etc) mal mit einem Steuerberater reden, nicht dass Du mit einem bestimmten Einkommen, diese Leistungen verlierst. (Einkommensgrenzen)
Hallo,
Gewerbeanmeldung läuft über die Stadtverwaltung (Gewerbeamt). Diese schicken eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt. Von denen erhälst Du einen Fragebogen, der ausgefüllt wieder an Dein FA zurück geht. Danach erhälst Du dann auch Deine Steuernummer für die Umsatzsteuer.
Umsatzsteuervoranmeldungen hast Du bis zum 10. des Folgemonats abzugeben, da Du Deine gewerbliche Tätigkeit im laufenden Jahr aufgenommen hast. Ev. Dauerfristverlängerung beantragen. Benötigst Du einen kauf. eingerichteten Geschäftsbetreib bist Du Kaufmann, also Buchführungs- und Abschlusspflichtig. In Deiner Steuererklärung hast Du dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Gruß, Volker
ein weiterere Tip ist den Gegenstand deines Gewerbes nicht zu eng zu fassen und eher zu versuchen, ihn recht allgemein zu halten… so kann dir keiner was, wenn mal ne Rechnung auftaucht, die vielleicht nicht unbedingt was mit deiner primären Geschäftstätigkeit zu tun hat (damit meine ich nichts illegales !)
und binrg Zeit mit… bis zum Eintrag ins Handelsregister und einer USt-ID Vergabe können bis zu 2 Monate ins Land ziehen… gerade alles durchgemacht (allerdings bei einer GmbH)