Gewährleistungspflicht bei Ersatzteilen

Hallo zusammen,

weiß nicht, ob der Forenbereich der Richtige ist, fand aber keinen juristisch angehauchten,
also poste ich meine Frage hier. :hmm:

Hab vor einem Jahr und 7 Monaten ein paar neue Gasfedern für die Kofferraumklappe an
meinem 8L gekauft und verbaut. Die alten hatten nach über 12 Jahren keine rechte Lust
mehr die Klappe anzuheben. Die "neuen" vom Zubehörhändler (Ladengeschäft) sind nun
hinüber und zwar so ausgelutscht, dass sogar die alten noch mehr bumms hatten, als
ich sie wegschmiss!

Der Händler gibt in seinen AGBs eine Gewährleistungspflicht von 12 Monaten an. Laut
Gesetz (§ 438 BGB) ist eine gesetzliche Mindestgewährleistungspflicht von 24 Monaten
festgesetzt. Diese kann bei Gebrauchtwaren per AGB auf 12 Monate reduziert werden.
Da die Gasfedern Neuteile waren, dürfte die Klausel also nicht gelten.
Leider findet sich im Gesetzestext ein Zusatz zu Verbrauchsgütern. Hier beschränkt sich
die Dauer der Gewähr auf 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer nachweisen,
dass der Mangel an der Sache schon bei Kauf bestand.

Jetzt die Frage:
Ist eine Gasfeder ein Verbrauchsgegenstand? So gesehen "verbraucht" sich an einem
Gerät doch alles? Bei Bremsbelägen und -scheiben, Reifen, etc. braucht man nicht
lange grübeln um sie einordnen zu können, aber bei den Federn… wo die alten doch
über 12 Jahre hielten…?

Danke vorab für jeden versierten Beitrag!

LG
-scOOse

Wenn der Händler die Gewährleistung von Neuteilen verkürzt, ist diese Klausel in den AGB ungültig. Bei Neuteilen gilt generell eine Gewährleistungfrist von zwei Jahren. Verbrauchsgüter sind Teile, die aufgrund von physikalisch / chemischen Prozessen einem natürlichen Verschleiß unterliegen, z.b. Notebookakkus.

Bei Gasdruckfedern wage ich zu bezweifeln, dass die nach 19 Monaten schon funktionunfähig sein dürfen.

Das ist generell so: die Gewährleistung beträgt 24 Monate, in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, der Verkäufer steht also in der Pflicht zu beweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang mangelfrei war; danach muss der Käufer dies nachweisen.

Nein. Verbrauchsgüter sind beispielsweise Strom, Wasser, Lebensmittel, Reinigungsmittel usw., also Güter, die nur einmal gebraucht werden können und dann verbraucht sind. Alles andere sind Gebrauchsgüter, also Güter, die mehr als einmal verwendet werden können. Bremsbeläge oder Reifen verbrauchen sich nicht sondern verschleißen.

Es wird sehr schwierig sein, einem Händler nach 19 Monaten einen Sachmangel zu beweisen.

Super! Vielen Dank für die Aufklärung, vor allem was die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter angeht!
Damit kann ich jedenfalls erstmal beim Teilehändler anrücken und fragen. Gibt ja auch manchmal
nette, die ein Einsehen haben und sich wg. 50 Euro VK-Preis nicht gleich ins Unglück stürzen
wollen :wink: :gun: