Gewährleistung Privatverkauf

Hallo A3-Freunde,
ich habe nun mit meinem A3 8L, den ich vor ungefähr 3 Wochen von einem Privatmann gekauft habe, das Problem, dass die Klimaanlage nicht mehr funktioniert und laut Klimatechniker höchstwahrscheinlich ein Kompressordefekt vorliegt. Dass dieser Defekt nicht erst entstand als ich den Wagen in meinen Besitz genommen habe ist klar, da ich erst am 19.04. 18 werde und das Auto somit noch gar nicht wirklich gefahren habe (außer zur Abholung mit BF17).
Nun wollte ich mich bzgl. des geltenden Gewährleistungsrechts erkundigen, ob ich den Verkäufer zur Rechenschaft bzgl. des defekten Kompressors ziehen kann oder nicht.

Hier der Kaufvertrag:
Rückseite: http://www.bilder-space.de/show.php?file=17.04JvWDLDX5CUyZ94p.jpg
Vorderseite: http://www.bilder-space.de/show.php?file=17.04qCpXE0UDsaUw349.jpg

Ich hoffe sehr, dass jemand mir diesbezüglich weiterhelfen kann.

Liebe Grüße
Andy

auf der Rückseite unter Punkt VI

  1. hast du 1 Jahr Zeit (nehme an das ist ein gewerblicher Verkäufer? deshalb 1 jahr gewährleistung)
  2. kontaktier den Verkäufer

denke du hast gute chancen,

grüße

Ist das jetzt ein Kauf von einem Privatmann, wie im Titel oder ein Kauf von einer Firma, wie im Vertrag?

Laut Vertrag hast du ja sogar eine Gebrauchtwagengarantie, die allerdings nicht näher spezifiziert ist.

Der Verkäufer ist der Sohn des Besitzers der Firma, die diese Verträge verwendet. Er selbst hat den A3 jedoch als Privatmann verkauft und einen Kaufvertrag von der Firma, in der er angestellt ist, verwendet.

Der hat ein Problem dein Verkäufer. In dem Vertrag hätte ausdrücklich drinstehen müssen, dass er das Fahrzeug als Privatperson verkauft und die Gewährleistungsansprüche deshalb ausschließt. So aber sind die AGB auf der Rückseite ein Bestandteil des Vertrages. Es steht dort nämlich "Bei obengenannter Firma…" und zu den "nachfolgenden und umseitigen GEschäftsbedingungen…"

Also solltest du ihn damit mal konfrontieren und ihn erstmal fragen, ob er den schaden freiwillig reparieren lässt.
Wenn er sich drauf einlässt, hast du Glück gehabt. wenn er sich weigert, kann ich nur hoffen dass du ne Rechtsschutz hast. weil dann geht ohne Anwalt und ggf. Gericht gar nix. Und das kann richtig teuer werden.

Schon komisch der Deal, war der Wagen ueberhaupt mal auf den Sohn des Besitzers der Firma zugelassen gewesen?

Ansonsten würde ich denken das sich die Reparatur bestimmt vor Gericht einklagen lassen würde.
Es gelten ja die Bedingungen laut Vertrag und der ist eindeutig.

Ja, der Wagen war auf seine Frau zugelassen. Hm dann denke ich werde ich nach meinem nächsten Termin beim Klimatechniker und dessen Diagnose am Samstag mal ein nettes Telefonat diesbezüglich führen müssen.

Der Wagen war nicht auf den Verkäufer zugelassen? Dann auch noch mit Kaufvertrag der Firma verkauft. In den Räumen der Firma?

Der Verkäufer hat sehr schlechte Karten! Alles, was im Vertrag steht, gilt auch so wie es da drinne steht (soweit es nicht gestrichen wurde).
Also mal nett darauf hinweisen, und die Klimaanlage mit Verweis auf Gewährleistung / Sachmangelhaftung reklamieren. Die Ausflucht bei Übergabe wäre alles in Ordnung gewesen (damit kommt er bestimmt), kannst ihm dann auch gleich um die Ohren hauen, denn er müsste das beweisen, was er nicht kann. Schade nur, daß er sich evtl. stur stellt und du dann die Anwalts- und Gerichtskosten vorlegen mußt, falls keine Rechtschutzversicherung besteht. Würde ich aber in jedem Fall ausstreiten, denn du hast die absolut guten Karten.

Ok vielen Dank euch allen, da fällt mir doch ein riesen Stein vom Herzen :slight_smile:
Dann warte ich mal auf die Diagnose meines Klimatechnikers ab und werde dann den Verkäufer darüber informieren.
Ist es eig. möglich, dass ich dann zu ihm muss um das richten zu lassen? Oder reicht es wenn ich ihm die Rechnungen etc schicke? Weil in der Zeit hätte ich dann kein Auto und die Fahrt ist mit über 100km auch nicht ohne (Spritkosten, Zeit, etc).

Gruß
Andy

Du wirst die 100km auf dich nehmen müssen, denn du bist verpflichtet dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung einzuräumen. Erst bei einem Missglückten Zweitversuch kannst du es woanders machen und ihm die Kosten hierfür auferlegen.

  1. deine Forderung vortragen
  2. falls er zustimmt, ihn darauf hinweisen, daß er ja im Rahmen der Gewährleistung auch noch deine Auslagen (Fahrtkosten etc) zu übernehmen hätte. Ihm dann aber kulanterweise anbieten, daß du gegen volle Kostenübernahme auch bei dir vor Ort reparieren lassen könntest.
  3. Reaktion abwarten.
    Falls er sich eh stur stellt, wird dein Anwalt dir schon sagen, wie das mit Fahrkosten, Leihwagen etc läuft.

Ok danke für eure Antworten, jetzt weiß ich ja, was ich zu tun habe :slight_smile:

Gruß
Andy

Und schon Erfolg gehabt? @caedreth

Ja alles paletti, durfte 950€ erstatten (neuer Kompressor, neuer Kondensator, neuer Trockner, spülen, befüllen, etc) :slight_smile: puh das wär für mein Schülerkonto sonst nicht allzu gut gewesen :slight_smile: