Für unsere Kleinanzeigen- und eBay-Anbieter sehr interessant:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ113022448131793/li
Zum rechtlich einwandfreien Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung bei Privatverkäufen gilt nur eine Formulierung.
Alle anderen haben keinen Bestand.
‚Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.‘
Formulierungen wie
‚keine garantie‘
‚keine gewährleistung‘
‚keine rücknahme‘
sind unwirksam.
- Dieser Beitrag wurde von rob am 25.10.2005 bearbeitet