Gewährleistung bei privaten Verkäufen

Für unsere Kleinanzeigen- und eBay-Anbieter sehr interessant:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ113022448131793/li

Zum rechtlich einwandfreien Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung bei Privatverkäufen gilt nur eine Formulierung.
Alle anderen haben keinen Bestand.

‚Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.‘

Formulierungen wie
‚keine garantie‘
‚keine gewährleistung‘
‚keine rücknahme‘
sind unwirksam.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 25.10.2005 bearbeitet

@rob

durch das bearbeiten oder so ist de rlink kaputt gegangen.
liegt am php code zur verkürzung dieser.
ist bei pm genauso.
bitte aktualisier den mal :slight_smile:

@lightboy1981

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ113022448131793/li

Danke für den Tipp und Link!!
:top:

gabs auch was im golem newsletter zu:

http://www.golem.de/0510/41203.html

Siehe auch hier…

http://www.heise.de/newsticker/meldung/65304