Gesetzliche bestimmungen zu Blinkern?

hallo,
gibt es irgendwelche gesetzlichen bestimmungen zu Blinkern?
wo muss ein auto blinker haben? gibt es bestimmte abmessungen der position und der größe? müssen sie orange blinken? müssen sie eine bestimmt heligkeit haben?

gibt es da irgendwelche paragraphen, in denen man nachlesen kann bzw hat die jemand?

ich meine mal gelesen zu haben, das ein fahrzeug, das kürzer als 6m ist keine seitenblinker braucht…wenn sie natürlich von vorn herein schon als sereinausstattung (sicherheitsmaßnahme) am auto sind, dann dürfen sie bestimmt nicht nachträglich einfach abgebaut werden.

aber ich hätte gern infos zu blinkern überhaupt.
gesetzliche bestimmungen zu blinkern…
sowohl front als auch seitenblinker.



seitliche lichter müssen gelb sein - das ist fakt - sowie vorne weiß (gelb und blaustiche inbegriffen) und nach hinten rot bis auf rückfahrlicht (blinker :wink:

mfg

cyber

hallo,
dann habe ich mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt…
ich möchte die vorderen blinker im kotflügel zumachen.
nur wo hin mit den blinkern?
müssen die eine bestimmte stelle haben? eine bestimmte größe? helligkeit, abstrahlwinkel,…?

frad doch mal jamaica a3 der hat sie doch auch zu

Gruß Devil666

Blinker müssen immer gelb sein.

Sie müssen E-geprüft und zugelassen sein (ECE, (E)-Prüfzeichen).
Vorne Kategorie „1a“ oder „1b“, seitlich „5“, hinten „2a“ oder 2b".

Sie müssen immer paarweise vorhanden sein.

Sie müssen gewisse Anbauvorschriften einhalten:
Vorne:
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedoch
min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen, Vertikal ± 15°,
jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten.

Seitlich:
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm
Längenanbau: Max. 1.800 mm von vorn, gemessen vom äußersten
Punkt
Geom. Sichtwinkel: Horizontal min. 5° bis 60° hinten.
Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhen < 750 mm
auch 5° nach unten.

Hinten:
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedoch
min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen, Vertikal ± 15°,
jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten.

Elektrische Schaltung:
Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten
erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeugseite durch
dieselbe Betätigungseinrichtung zum Aufleuchten und
Erlöschen zu bringen. Sie müssen synchron blinken.
Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben
Ausfallkontrolle: Vorgeschrieben (schnelles Blinkerklicken innen und schnelles Blinken der Kontrollleuchte)

Lichtstärke:
Kategorie 1a = Abstand zum Abblendlicht < 40 mm
Lichtstärke min. 250 cd
Kategorie 1b = Abstand zum Abblendlicht < 20 mm
Lichtstärke min. 400 cd
Kategorie 5 (Mindestlichtstärke = 0,6 cd)
Kategorie 2a: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 50 cd
Kategorie 2b: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 175 cd
Lichtwerte bei Nacht min. 40 cd

Seitenblinker sind ab ca. 1994 vorgeschrieben. Auch für Fahrzeuge unter 6m.

Fahrzeuge, die länger als 6m sind, benötigen einen anderen, helleren Seitenblinker, nämlich nach Kategorie 6 (Mindestlichtstärke = 50 cd).
Fahrzeuge über 6m benötigen Seitenmarkierungsleuchte(n).

http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.php

Kleine Seitenblinker oder SML, die manche Spezialisten an die (gecleante) Front bauen, sind viel viel zu dunkel und verboten.

Noch Fragen? :slight_smile:



+ Dieser Beitrag wurde von julie_p am 24.02.2007 bearbeitet

wow, @julie_p !

da spar ich mir weitere informationen, mir waere nicht ganz so viel eingefallen. :wink:

du bist entweder polizistin oder pruefingenieurin. g

gruss,
tom

Oder weiss wo mans nachlesen kann…


oder einfach talentiert, gute infos aus dem inet zu finden!
:alk:

Glaube nicht, dass Polizisten so die Ahnung davon haben. :wink:

Mein Freund arbeitet in dem Bereich…

+ Dieser Beitrag wurde von julie_p am 04.03.2007 bearbeitet

Sorry für den blöden Kommentar…aber:

Das kann man jetzt falsch verstehen…arbeitet Dein Freund als Polizist und daher weisst Du, dass er/Polizisten keine Ahnung hat…oder arbeitet er im Lampenbereich?

spässle

Danke für die ausführliche Info zu Blinkern. Sollte das nicht vielleicht mal in die Wiki gestellt werden? Dann haben wir sowas auch dauerhaft zum Nachlesen.

@julie_p
Stell das doch mal dort rein…:slight_smile: Wäre absolut prima genial :slight_smile: !!

+ Dieser Beitrag wurde von mozart am 04.03.2007 bearbeitet

hallo nochnmal,
kann mir jetzt noch jemand sagen, ob man die lichtstärke cd irgendwie addieren kann?
wie bei normalen watt als „küchenlampe“…wenn man eine 60wat hat, gut. wenn zwei 60watt dicht zusammen hängen, sind es doch bestimmt keine 120watt, aber auch mehr als 60watt?
kann man das irgendwie so vergleichen? und wenn dann eben eine lampe nicht genug cd hat, weitere eng daneben bauen, damit man die cd erhöhen kann? geht das? wie geht es? geht es nicht?
wer weiß was? :slight_smile:

Freund sagt:
Geht nicht, jede einzelne Leuchte(neinheit) muss die Bestimmungen erfüllen.
Auch bei mehreren Glühlampen für eine Funktion (z.B. Blinker vorne A8, hinten E-Klasse Limo, Schlusslicht A3 Sportback)