Geschwindigkeitsmessungen in Kurven mittels Radar nicht zulässig?

Hallo leutz,

wie der titel schon sagt… es gab wohl vor kurzem ein verfahren, bei dem 6 leute gegen ihr knöllchen einspruch eingelegt haben und auch recht bekamen.

als gründe für den berechtigten einspruch, wurden ordnungswidrigkeiten von seitens der komune (Fahrzeug parkte entgegen der fahrtrichtung mit vier reifen am dem bürgersteig) und eben eine nicht brauchbare geschwindgikeitsmessung angegeben!

weis jemand, ob das allgemeingültig ist, also blitzen in kurven nicht statthaft ist?

greetz

warst du denn tatsächlich zu schnell? mit wieviel wurdest du geblitzt?

Moin,
2004 wurden mobile Blitzgeräte auch für Kurven entwickelt. Das gin in MV durch die Presse, weil MV davon Geräte geordert hat.

D.h. es ist mit dem richtigen Gerät zulässig. Übrigens wurde ich, als ich in Rostock gearbeitet habe, auf einer Landstraße in einer Kurve geblitzt, dass war 2005. Die Messung stimmte nach meiner Meinung.

okay, und woran erkennt man welcher typ messgerät zum einsatz kam?

jor, war schon bischen zu schnell, is naheliegend, denke so max 25 nach tacho:-)

viele grüße

wenn max 25 nach tacho dann bleib bei dir am ende 16-17 übrig da würd ich mir keine gedanken machen … paar euros und gut ist

klar mach ich mir keine Gedanken, geht mir ja nicht um die paar euronen.

aber ich möchte auf jeden fall wissen, was die jungs dürfen und was nicht, vor allem wenn nicht verkehrssicherheitstechnische sondern wirtschaftliche interessen im vordergrund stehen…

greetz