wie der titel schon sagt… es gab wohl vor kurzem ein verfahren, bei dem 6 leute gegen ihr knöllchen einspruch eingelegt haben und auch recht bekamen.
als gründe für den berechtigten einspruch, wurden ordnungswidrigkeiten von seitens der komune (Fahrzeug parkte entgegen der fahrtrichtung mit vier reifen am dem bürgersteig) und eben eine nicht brauchbare geschwindgikeitsmessung angegeben!
weis jemand, ob das allgemeingültig ist, also blitzen in kurven nicht statthaft ist?
Moin,
2004 wurden mobile Blitzgeräte auch für Kurven entwickelt. Das gin in MV durch die Presse, weil MV davon Geräte geordert hat.
D.h. es ist mit dem richtigen Gerät zulässig. Übrigens wurde ich, als ich in Rostock gearbeitet habe, auf einer Landstraße in einer Kurve geblitzt, dass war 2005. Die Messung stimmte nach meiner Meinung.
klar mach ich mir keine Gedanken, geht mir ja nicht um die paar euronen.
aber ich möchte auf jeden fall wissen, was die jungs dürfen und was nicht, vor allem wenn nicht verkehrssicherheitstechnische sondern wirtschaftliche interessen im vordergrund stehen…