Man müsst ihr scheiß Chefs haben, bei uns in der Firma hätten auch einige ein Prozent bezahlen sollen, hat die Firma aber gesagt das sie das als sozialungerecht empfinden würden und schwuppdiwupp die Firma hat alle kosten übernommen.
Wie man das rechnen müsste, würde auf ersteres tippen da man bei uns gesagt hat jeder hätte in prozent von seinem lohn für den wagen abdrücken müssen.
MfG
Nicht zu verachten sind aber die Privat gefahrenen Kilometer mit dem Geschäftswagen.
Man muß nämlich 0,03 % von Neupreis je gefahreren Kilometer (privat) versteuern.
Das wird Dir Brutto angerechnet du zahlst die Steuern dafür und danach wird es wieder anbgezogen das nur die Steuern auf dir sitzen bleiben. Und dies zahlt in vielen Fällen nicht der Arbeitgeber.
der Arbeitgeber muss die 1 % nicht aufs Gehalt raufrechnen, kann auch mit eingerechnet werden. Auch Benzin wird nicht überall übernommen.
Bei mir sieht es so aus :
A 3 Sportback (Listenpreis ca.35.000 EUR)
32km Arbeitsweg
Sachbezug (Teil meines Gehaltes ) 700,00 EUR
Netto Abzug :700,00 EUR
Nach steuern kostet mich der Wagen also ca 350,00 EUR
Hoffe etwas Klarheit in die Sache gebracht zu haben…
Gruss
Blonddiebluedevil
[quote]
Ist es nicht so, dass er die 1% aufs Gehalt drauf zahlt, darauf dann Steuern abführt und hinterher wieder abgerechnet wird…?
Die zusätzlichen Prozente werden nicht auf alle privaten Fahrten gerechnet…nur eben zwischen Wohnung und Einsatzort.
Man muss aber immer gegenrechnen, dass man ja dann keine Kosten mehr hat…Benzin, Wartung, Instandhaltung,Verschleißteile etc etc…!!!
ein Geschäftsfahrzeug kostest 30 T€
Max Mustermann verdient im Monat 3000 € Brutto (ohne geschäftswagen)
er muss statt 3000€ für 3300 steuern zahlen
=> geldwerten Vorteil von 300 € durch das Geschäftsfahzeug
Also bei z.B. 50% Steuerbelastung musst du 150 € zusätzlich abdrücken.
Darin ist dann aber alles enthalten, wie z.B. Steuer, Versicherung, Reparaturen, Benzin, Waschstraße.
Hi,
ja so ist es. EUR 300 werden aber netto wieder abgezogen, da ja nur der Steuerteil interessiert und man keine Gehaltserhöhung von EUR 300 bekommen soll.
Fahrten Wohung-Arbeitsstätte werden mit 0,03% der Entfernungskilometer (!!) berechnet, also nur einfache Fahrt.
Beispiel 20 km zur Arbeit: 30.000x20kmx0,03%=180. Darauf dann die Steuer.