Gericht: Antrag auf Erlass auf Mahnbescheids

hi zusammen,

ich habe voll den Hals. Kurz mal zur Geschichte.
Bei einer Firma war im Haus ein Wasserschaden dadurch ist der PC kaputt gegangen.
Da die Firma und ich den Sachverständigen kennen wurde mir gesagt ich soll die Kosten mit der Versicherung klären, von denen bekomme ich dann die Rechnung bezahlt.

Nach langem hin und her, ca 7 Monate, wurde mir gesagt das die Versicherung nicht den vollen Betrag zahlen würde. Habe der Firma dann natürlich eine Rechnung geschrieben. Keine Reaktion.

Habe dann die erste Zahlungserinnerung geschreiben, kein Reaktion.
Habe dann die erste Mahnung geschrieben, anschließend kam eine Mail das er das nicht versteht, bla bla. Als alles geklärt war, wurde ich von der Firma informiert das der Betrag natürlich bezahlt wird. Nach 2 Wochen immer noch kein Geld.
2 und 3 Mahnung geschrieben, keine Reaktion.
In der letzten steht drinn das ich es gerichtlich einklagen lasse.

Also habe ich mich mal im Netz informiert wie ich es gerichtlich einklagen lassen kann.
Habe einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an das Mahngericht Euskirchen geschickt.
Heute kam eine Antwort vom Mahngericht das die Kosten "Sonstige Auslagen von 5€ " nicht gläubwürdig wären.
Möchten jetzt einen Beleg über die 5€…

Jetzt die eigentliche Frage.
Kann ich mir selber eine Rechnung stellen?
Die ganze Zeit die ich daran gesessen habe, Briefe schreiben, zur Post fahren etc, das sind mehr wie 5€… Könnte ich mir also eine Rechnung z.b von 30€ ausstellen und die als Sonstige Auslagen ausgeben?

Brauche das Geld, sind ca. 1100€, würde gerne 100€ Mahnkosten oder Bearbeitungskosten draufschlagen, so sauer bin ich…

hoffe ihr könnt mir da weiter helfen…

zu den 5 euro kann ich leider nichts sagen, aber…

wenn es sich um einen wasserschaden durch eine rohrleitung handelt, dann solltest du den schaden deiner hausratversicherung melden.

vorteil für dich dabei:
die haftpflichtversicherung deines vermieters würde dir den kompletten schaden nicht bezahlen.
denn eine haftpflicht zahlt immer nur wiederbeschaffungswert=zeitwert, NICHT den neuwert.

wenn du die geschichte deiner hausrat meldest, dann bezahlt diese den neuwert und holt sich den zeitwert vom verursacher automatisch. du mußt keinen verklagen oder sonstwas.
jede normale versicherung bezahlt übrings 40 euro auslagenpauschale (oftmals sogar automatisch)

sorry, hätte ich noch schreiben sollen. Bin selbstständig im EDV Bereich, und ein Kunde von uns hatte einen Wasserschaden.

Hö, wieso kümmert sich die Firma nicht drum? Ansonsten ist dein Ansprechpartner (Rechnung) für deine Mühen und Zeit wohl dein Kunde. Oder habe ich was falsch verstanden?

Grüsse

eigentlich schon. Wo ich beim Kunden war und ich gefragt habe was es kosten soll, wurde mir vom Kunden gesagt das es der Jup, also der Sachverständiger, mein Buchhalter, zahlen würde.

Also habe ich die Rechnung meinem Buchhalter/Sachverständiger abgegeben.
Wenn die Versicherung es geklärt hätte würde die Rechnung bezahlt.
Die Versicherung hat nicht die volle Höhe vom Schaden übernommen, also habe ich auch kein Geld bekommen.
Da aber unsere Leistungen schon in Anspruch genommen wurde, habe ich der Firma halt die Rechnung geschickt, mit der Bitte innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.

Könnte ich mir jetzt selber eine Rechnung erstellen?

Weil auf dem Antrag musste man ausfüllen welche Rechtsform man besitzt. Da wir keine haben, habe ich den Antrag auf meinem Namen, ohne Firmenname, beantragt.

Deswegen meinen die vielleicht 5€ Bearbeitungsbegühr wären zu viel…

Wer blickt denn jetzt eigentlich noch durch? :verwirrt:

Wenn eine Firma besteht, dann hat die auch eine Rechtsform. Das wäre wohl in Deinem Fall eine Einzelunternehmung. Und wenn Du das mal so schreiben würdest, das den Text auch Außenstehende durchblicken, kriegst Du hier sicher auch fachgerechte Hilfe. Krallys Vorschlag hört sich schon interessant und anwendbar an. Aber irgendwie verstehe ich im Moment nur Bahnhof.

Gruß, Andi


Wenn ich der Versicherer wäre und du den Fall so geschildert hast, wie du es hier tust, dann würde ich auch nicht zahlen.
Ich würde dir gerne bei deinem Problem helfen aber so wie du es hier beschreibst versteh ich es auch nicht!!!

um euch alles so zu erklären wie es abgelaufen ist, wäre das ein 500 Zeilen Text geworden…

Wieso und weshalb ist auch eigentlich egal…

Wollte halt nur wissen ob ich als Firma mir ein Rechnung schreiben kann und die im Mahnbescheid als Bearbeitungskosten oder ähnlich angeben kann.

So wie ich es verstanden habe, müsste eingentlich dein Kunde an den du die Rechnung über die Reparatur des PC`s geschrieben hast, sich mit der Rohrfirma in Verbindung setzen. Deine Forderung besteht ja nur gegenüber der Firma mit dem defekten PC und NICHT gegenüber der Rohrfirma… Ist doch eigentlich auch logisch, oder nicht?

also ich verstehs irgendwie gar nicht. eine firma hat einen schaden aufgrund eines wasserschadens,soweit klar und wie kommst du jetzt ins spiel? als vermieter oder lag eigentum von dir bei dem umternehmen, welches durch den unfall beschädigt wurde?

bei letzterem versteh ich überhaupt nicht,warum du deine versicherung bemühst,das ist doch wenn dann das problem des unternehmens?

EDIT: hab ich es jetzt durch den post über mir richtig verstanden und du hast den kaputten pc des unternehmens gerichtet und hättest jetzt da das geld wieder und die versicherung zahlt nicht alles? dann macht die sache sinn

+ Dieser Beitrag wurde von dipol3 am 04.03.2007 bearbeitet

sorry, weiss nicht wie ich es euch erklären soll… ist ja auch eigentlich egal…

Möchte halt nur wissen ob ich mir ein Rechnung ausstellen kann und die als Bearbeitungskosten ansetzen kann…

Frage am besten am Montag beim Anwalt nach, da kann ich direkt persönlich bzw. telefonisch alles erzählen…



Wenn du eine UstId hast kannst du selbstverständlich Rechnungen schreiben, das solltst du doch wissen. Die Frage ist nur ob dein Gegenüber diese auch bezahlen wird/muss, denn so wie ich es verstanden habe, besteht ja deine Forderung und dein Recht auf Bezahlung NUR gegenüber deinem Kunden dem du den PC repariert hast und NICHT gegenüber der Rohrfirma. Somit muss die Rohrfirma auch nichts an dich bezahlen, das ist garnicht deine Baustelle, die müssen nur an den Geschädigten zahlen.
Falls ich die Situation falsch wiedergegen habe kannst du das gerne mitteilen, so war es zu verstehen aus deinem Text.

Sorry ist der Text echt so scheiße beschrieben.
Habe nie geschrieben das ich von einer Rohrfirma eine Rechnung verlange.
Aber egal, die Situation ist egal.


Möchte nur gerne wissen ob ich mir eine Rechnung stellen kann und die im Mahnbescheid als Bearbeitungsgebühr gelten machen kann.



Ja das kannst du. Es ist ja nicht anders als wenn du eine Rechnung über Reparatur eines PC`s schreibst, nur dass du in diesem Fall eben Verwaltungskosten geltend machst. Wie gesagt UstId hast du ja sicher, sonst würdest du ja generell keine Rechnungen schreiben können.
Das Problem ist nur oftmals, dass die Firmen dann irgendwann den Streitwert bezahlen, aber nicht die Mahngebühren. Aber das ist eine andere Sache.

super, danke das wollte ich wissen…