war gerade mit zwei Kollegen auf der Autobahn.
3-spurig. Mittlere Spur frei, auf der linken Spur trödelt einer vor mir her.
Hab ihm sachte in Außerorts-Überholsignal gegeben - ohne Wirkung.
Teilweise hat sich der Verkehr gestaut, bin dann etwas an ihn ran gekommen.
Als wieder frei war blieb er jedoch links und ist langsamer gefahren, als ich wollte (keine Begrenzung).
Er hat mich nahezu provoziert, bis er dann irgendwann sein Handy in die Hand genommen und mich aufgenommen hat. Dann ist er rechts rüber und hat mich auch beim vorbeifahren gefilmt (mit seinem Handy).
Die Frage ist jetzt, kann der mir irgendwas? Ich meine, den Mindestabstand konnte ich nicht die ganze Zeit einhalten räusper.
Es war jedoch ganz klar eine Provokation wenn nicht sogar Nötigung seinerseits (vor ihm und rechts neben ihm war alles frei).
Wenn er mir was kann, kann ich ihm dann auch was? Nötigung, Handy in der Hand, etc.?
Jupp,
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot so wie eine offenbare Verkehrsbehinderung/ evtl. Nötigung seinerseits (wenn jemand schneller fahren will als erlaubt musst du ihn trotzdem durchlassen wenn es deine Situation zulässt). Wenn er dir also was will muss er also selbst was zugeben. Wenn die Aufnahme mit dem Handy nicht weiter beachtet wird denk ich mal Aussage gegen Aussage bzw. da du noch Kollegen dabeihattest hat er schlechte Karten, zumal er ja zugeben müsste das Handy benutzt zu haben um dich aufzunehmen. Selbst wenn das Video nicht beachtet wird wird man doch denk ich diese Aussage evtl mit einer Züchtigungsmaßnahme versehen ^^
wenn er kein video vom Tacho gemacht hat, kannst ja sagen,der er mutwillig zu langsam auf der linken Spur unterwegs war.
Aber wie schon gesagt Rechtsfahrgebot, wenn einer schneller ist muss ihn vorbeilassen. Da kann der andere sogar Lichthupe geben ohne das es Nötigung ist.
dazu müsste er dich und dein kennzeichen deutlich haben und das geht mit handy auf ab bei geschlossener scheibe sehr schlecht!!!
vllt. hat er dein kennzeichen aber du bist noch lange nicht zu erkennen!!das schaffen (von auflösung her) grad mal die neusten handys!!
also kein kopf machen und das nächste mal sehr geduldig sein und lass dich mal überhölen und ein anderer macht den weg quasi für dich frei:thumbsup:
Anzumerken ist auch, dass filmen deiner Person ohne deine Einwilligung (und die hast Du ihm sicherlich nicht gegeben) ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild ist!
Das gleiche ist mir auch mal passiert, mich hat ein Benz-Fahrer die ganze Zeit verfolgt, hat sich dann rechts an mir vorbeigesetzt, obwohl ich relativ flott (180-190) im Konvoi mit Abstand gefahren bin, er wollte unbedingt vorbei, nur fahr ich bei der Geschwindigkeit sicherlich nicht rechts in ne kleine Lücke nur damit er vorbei kann…er hat´s recht waghalsig gemacht…
und dann hat er mir mit seinem Handy gedroht und versucht Bilder von mir zu machen… gekommen ist danach nichts… lag wohl daran das ich dann mein Handy gezückt habe und so getan hab als ob ich eine Nr. wählen und die Bullen anrufen würde
Oh ja, bei 180 Sachen auf der Autobahn mit dem Handy rumspielen,Gefährlicher gehts wohl nicht:rotekarte:.
Auf solche Spielchen würd ich mich erst garnet einlassen,dafür ist mir mein Leben zu wichtig.
Leider ist diese Anmerkung total falsch.
Nach § 201a StGB handelt es sich hier nicht um ein vor Einblicken besonders geschützten Raum (Die Wohnung habe ich mal weggelassen ;-))
Er meint vermutlich §22 KUG welcher besagt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
Ich gehe davon aus, dass man das hier nicht gelten machen könnte außer der andere würde jetzt das Bild ins Netz oder so. Nachkontrollieren kannst du es grad eh nicht, außer der meldet sich wirklich bei den Cops und schneidet sich ins eigene Fleisch ^^