Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Sachschaden!

Guten Abend zusammen… Ich habe mal ne Frage zur Abdeckung eine Schadens an meinem Pkw… Vorhin befuhr ich bei uns ne Landstraße, die von einer Brücke gekreuzt wird. Die "Brückenstraße" ist ne Umgehungs bzw Schnellstraße. Aufjedenfall war ich 2 bis 5 Meter von der Brücke entfernt als aufeinmal etwas runtergeknallt kam. Zuerst dachte ich es wären Steine aber als ich dann angehalten habe waren überall Glasscherben einer Bierflasche. Ich vermute mal irgendwer hat die Flasche auf der Brücke aus dem Fenster geworfen, diese ist dann zerplatzt und einzelne Teile sind die Brücke runtergefallen. Aufjedenfall hab ich jetzt auf der Motorhaube mehrere lange tiefe Kratzer und Rillen, die bis zum Metall reichen. Außerdem hat meine Windschutzscheibe auch mehrere Einschläfe. Polizei angerufen und diese hat dann eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr geschrieben. Meine Frage ist jetzt, wer muss den Schaden zahlen? Ich bin bei der ADAC über Teilkasko versichert; deckt die sowas ab oder kann die Versicherung sagen "Zählt als Vandalismus wir zahlen nicht"? Hate schonmal jemand den selben Vorfall? Ist sehr ärgerlich da Ich mir den Audi A3 Baujahr 07 erst vor 5 Monaten gekauft habe… Liebe Grüße, FariMC

Hey,

also die Scheiben, wenn du einen "Glasschaden" haben solltest, übernimmt dies die Teilkasko.
Den Kratzer im Lack/Haube etc. wirst du wohl drauf Sitzen bleiben, außer der jenige wird gefunden, der die Flasche weg gehauen hat. Was ich aber leider Stark bezweifel.