Hallo zusammen,
ich wollte mich mal bei euch informieren bzgl. meines Gebrauchtwagenkaufes. Ic habe vor 4 Wochen einen wagen gekauft und ihn etwas unter Preis erstanden, da dieser kleine Lackmängel hat. Im Verkaufsgespräch wurde er mir als Unfallfrei erklärt (Zeuge habe ich auch). Nachdem ich den Wagen nun bei mir hatte, habe ich sofort angefangen, die Lackmängel zu beheben. Ich habe also die komplette Front demontiert und sah mit Schrecken folgendes:
Der komplette Stoßstangenträger unter der Front ist gebrochen und wird notdürftig mit Blechschrauben zusammen gehalten. Der Kühler ist völlig in den Motorraum gedrückt und verformt. Die Halter der Scheinwerfer sind abgebrochen und wurden nur geklebt. Desweiteren habe ich einen Fachmann privat hinzugeholt, der stellte anhand der Lackdichte fest, dass der Wagen nahezu 70% nachlackiert und gespachtelt wurde.
Nun meine Frage: Habe ich beim Privatkauf irgendwelche Rechte oder Aussichten, dass ich hier eine Preisminderung durchbekomme?
Ich habe innerhalb einer Woche den Verkäufer einen Brief per Einschreiben geschickt und ihn wissen lassen, dass ich hier eine Minderung des Kaufpreises anstrebe und werde morgen auch meinen Anwalt dazu befragen.
An Deiner Stelle würde ich den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis zurück verlagen, denn es handelt sich hier um arglistige Täuschung. Du weißt nicht was an dem Wagen noch alles kaputt war und nur notdürftig repariert wurde. Da sich der Verkäufer offenbar nicht gemeldet hat, ist der Weg über den Anwalt sicherlich richtig.
Das wäre auch mein Ziel. Aber was ist mit den entstandenen Kosten, die ich hatte? Der Wagen wurde von mir mit neuem TÜV versehen, hierzu musste ich ein, zwei Teile austauschen lassen. So habe ich auch nach und nach immer mehr Mängel gefunden oder wurde darauf aufmerksam gemacht. Der Verkäufer meldete sich schon bei mir. Er hat schon mehrmals angerufen und war der Meinung, dass er von den Schäden nichts wusste, was ich ihm aber nicht abnehme und natürlich auch nicht beweisen kann. Aber mittlerweile habe ich mal knapp 1000 euro in den Wagen investiert seit Kauf.
Ich denke wenn du schon einen Anwalt zuziehst sollte er dich in diesem Fall gut beraten. Da hier im Forum Rechtsberatung sowieso nicht erlaubt ist und wir alle nur Laien sind wirst du hier auch nur Spekulationen bekommen.
Wenn du trotzdem Meinungen willst: Ich denke ein Recht auf Minderung besteht nicht. Wer sollte festlegen, um wieviel der Preis durch den Schaden gemindert werden muss? Dazu müsste man privat Gutachter einschalten und pi pa po. Du kannst den Wagen aber zurückgeben, was ich auch auf jeden Fall machen würde.
Unabhängig von der Rechtslage könnt ihr euch natürlich auf eine Minderung einigen.
Ich hab zwar auch keine Ahnung, aber ich meine, dass wenn soetwas vors Gericht geht es zu einem Vergleich kommt oder? Denke ma das Geld was du reingesteckst hast wirste auf jeden fall nicht wiedersehen, also komplett.
genauso gings mir auch.
Auto gekauft bei einem Händler.
Er hatte ein DEKRA gutachten, in dem Unfallfrei stand.
Der VK hatte gesagt, da war mal was kleines, er wurde auf einer Seite mal lackiert. Im Kaufvertrag stand, Garantie entfällt, weil Käufer ist gewerblicher Wiederverkäufer, und es stand Vorschaden da. Jetzt hab ich Rost entdeckt, bin ins Audi Zentrum. Die meinten keine Garantie, weil lackiert und im mm-Bereich gesprachtelt wurde.
Inzwischen habe ich auch ca 1000 Euro reingesteckt. Mehrere defekten Teile wurden ausgetauscht, Funkzentralveriegelung und Mittelarmlehne wurde nachgerüstet. 5000km sind dazu gekommen. Kauf war 3 Monate her. Will ihm das Teil eigentlich wieder auf den Hof stellen, hoffe das funktioniert.
Was glaubt ihr wie die Aussichten auf das Geld sind, auch direkt Anwalt einschalten?
Ich würde und werde definitiv einen Anwalt einschalten gleich morgen. Manchmal reicht ja auch schon ein saftiger formeller Brief vom Anwalt. Aber ohne wirds wohl nicht gehen…
Generell hättest du wohl ne Chance vom Kauf zurückzutreten wenn du ihm die arglistige Täuschung nachweisen kannst. Der Verkäufer muss dazu den Schaden gekannt (einziger Vorbesitzer / sehr offensichtlicher Schaden) haben und ihn dir verschwiegen haben. In einem solchen Fall sind mitunter alle Gewährleistungsausschlussklauseln (früher "gekauft wie gesehen") unwirksam.
Außerdem müsstest du so gestellt werden, als hättest du den Wagen nie gekauft, da du ihn ja, wenn dir die Vorschäden bekannt gewesen wären ja wohl auch nicht (zu dem Preis) gekauft hättest.