Hallo,
habe mal eine Frage zur Gebrauchtwagengarantie: Wie lange habe ich auf ein gebrauchtes Auto Garantie, das ich beim Händler gekauft habe? 1 Jahr oder 2 Jahre?
Bei einem Neufahrzeug habe ich ja 2 Jahre, nur wie schaut das bei einem gebrauchten aus? Habe mir vor 3 Monaten einen Halbjahreswagen bei Audi gekauft, EZ 10/01, Vorbesitzer Audi AG. Wie lange ist da Garantie drauf?
Mir hat heute jemand erzählt, dass man auf Gebrauchtwagen vom Händler auch 2 Jahre Garantie hat. Ich bin deshalb verwirrt, weil der 1. Audi-Händler, bei dem ich mich für ein Auto interessiert habe, nochmal ca. 150 Euro für eine Gebrauchtwagengarantie haben wollte, der Audi-Händler, bei dem ich meinen gekauft habe meinte die Gebrauchtwagengarantie kostet nichts und ich habe so eine Karte bekommen, auf der 12 Monate Garantie steht.
Hallo,
dein Händler muss dir mind. 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben.
Das ist seit dem 01.01.02 Gesetz.
Grüße
Manuel
Hi !
Dein A3 (10/01) ist ja noch ein „fast“ Neuwagen und hat deshalb noch volle Audi-Werks Garantie…
Bei Gebrauchten ist es genauso wie mein Vorredner schon gesagt hat.
Pflicht ist 1 Jahr…
Wobei eigentlich mehr von einer 1 Jahres Gewährleistung gesprochen werden muss…
Garantie- und Kulanzregelung
Grüsse Birne
Da Audi erst ab November 2001 eine 2-Jahres-Garantie gegeben hat, hat Dein Wagen nur 1 Jahr Werksgarantie, die im Oktober 2002 abgelaufen wäre.
Da Du den Wagen vom Händler gekauft hast, gab er Dir 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Die ist zwar nicht ganz so umfangreich wie die Werksgarantie, hilft Dir aber in fast allen Fällen weiter. Danach kannst Du die „Car Life Plus“-Garantie erwerben, die jedes Jahr für etwa 185,- € verlängert werden kann bis zum Fahrzeugalter von 6 Jahren bzw. 150.000 km und außer Verschleißteilen alle außerplanmäßigen Reparaturen umfaßt. Vorausgesetzt werden regelmäßige Wartungen in Audi-Werkstätten.
Soweit ich weiß gilt seit diesem Jahr (2002 2 Jahre Garantie!
- sowohl bei Gebrauchtwagen als auch DVD-Player von Aldi…
Sagt mir, wenn ich falsch liege.
Hallo,
so viel ich weis gibt es 2 Jahre bei Neuwagen und 1 Jahr bei Gebrauchtwagen.