Gebrauchtwagengarantie, kennt sich jemand aus?

Hallo,wenn man ein Auto beim Händler kauft, muss er mir dann Gebrauchtwagengarantie geben? Denn bei manchen Angeboten steht ,mit Garantie für XXX€ , oder Garantie bis zu 24 Monate.
wie z.B. bei diesem Beispiel:
http://www.mobile.de/SIDpui-.nKy6fUXGA3rAPcIkA-t-vaNexlCsAsCsK�P�R~BmSB11LsearchPublicJ1176631291A1LsearchPublicD1100CCarX-t-vctpLtt~BmPA1A1B20B68�U-t-vCaMiMkPOPRQuRDSeUnVbZRZi_X_Y_x_ycodcgepordsO~BSRA6D1100A8D1900C184H90000000BGND2003CPKWA0HinPublicC100E96484A2A0A0A0ADA2NSchaltgetriebeB66D1997A0/cgi-bin/da.pl?bereich=pkw&sr_qual=GN&top=17&id=11111111254095477&
:verwirrt:

hey…
naja…das kann evtl an den km liegen…da ja die gebrauchtwagengarantie nicht alles abdeckt…sondern nur „einige schäden“…dies aber auch nur zu nem bestimmten prozentualen anteil…zb 50-60tkm musst du selbst 10% zahlen und das staffelt sich dann so weiter…aber ner bestimmten kmlaufleistung bieten die versicherungen keinen schutz mehr an…sie nehmen den auftrag des händlers einfach nicht mehr an bzw sind extrem teuer…

da steht ja „privat verkauf JA aber ohne garantie, mit garantie +550. euro“.

kann sein,d ass der den im auftrag eines kunden verkauft. auf wunsch also privatverkauf direkt über den kunden oder, wenn de garantie magst, zahlst halt 550 euro dann gehts übern händler. irgendwie so wird das getrixt sein. ein händler muss - soweit ich weiss- auf jeden fall 1 jahr garantie geben. wie die dann ausschaut, ist ne andere sache. wie mein vorredner schon richtig gesagt hat, wird nach laufleistung gestaffelt.

sven

Ok, danke schon mal

das kenn ich auch dass er verpflichtet ist garantie zu geben…ABER ein kumpel wollte sich letztens ein e39touring von nem (guten) bmwhändler hier in der umgebung holen…er wollte unbedingt dies auto da es ein 3l diesel war aber optisch komplett auf us-m5 umgebaut worden ist…hatte aber leider schon 190tkm drauf…keine delle oder kratzer im auto…ein totales liebhaberauto aber der halt zuviel rumgefahren ist…scheckheftgepflegt und trotzdem hat die versicherung/en des autohauses nicht eingewilligt garantie zu leisten…da es eben ein „extremfall“ ist…obwohl das auto erst 6jahre alt war…

<spekulation>
kann natürlich sein, dass bei 190tkm die leistungen der normalen garantie schon nicht mehr greifen
das wäre dann vllt ein fall für eine zusatzgarantie, welche für händler nicht verpflichtend ist.
</spekulation>

sven

+ Dieser Beitrag wurde von SupA3Power am 16.04.2007 bearbeitet

Also normalerweise muß ein Autohändler mandestens 1 Jahr Gewährleistung geben. Und Garantie nur gegen Aufpreis

Verpflichtet sind alle Händler nur zu einer Gewährleistung. Diese deckt alle Schäden ab, die direkt oder in form ihrer Ursachen bereits beim Kauf vorlagen und erst später entdeckt werden/ zu Tage kommen.
Diese Gewährleistung beträgt für Neuwaren 2 Jahre, für gebrauchtwaren ein Jahr. Bei beiden gilt jedoch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, ab da muss der Kunde beweisen, dass der Fehler bzw. seine Ursachen bereits beim Kauf bestanden haben (meist unmöglich). Was ein geschäftstüchtiger Händler dann macht ist wohl klar.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige (ggf. käuflich erwerbbare) Leistung des Händlers (oder einer Versicherung). Was diese abdeckt/kostet und ob sie überhaupt möglich ist ist völlig frei vereinbar. In der Praxis deckt sie meist nur bestimmte (nicht Verschleiss) Teile ab, und zahlt, abhängig vom Kilometerstand, nur einen Prozentsatz der Teilekosten (Arbeit meist vollständig). Die Angebote können hier von Händler zu Händler völlig unterschiedlich aussehen. Sehr gerne sagen die Händler dass es quasi Pflicht ist die Garantie mitzunehmen (wegen der Gewährleistungspflicht, um die sie sich dann mit der Ausrede der Garantiebestimmungen evtl drücken können), dies ist jedoch grober Unfug. Selbstverständlich braucht man als Verbraucher das Angebot mit der Garantie nicht anzunehmen, die 12Monate (de facto eher 6 mon. s.o.) Gewährleistung hat man ja in jedem Fall.



[quote]

Verpflichtet sind alle Händler nur zu einer Gewährleistung. Diese deckt alle Schäden ab, die direkt oder in form ihrer Ursachen bereits beim Kauf vorlagen und erst später entdeckt werden/ zu Tage kommen.
Diese Gewährleistung beträgt für Neuwaren 2 Jahre, für gebrauchtwaren ein Jahr. Bei beiden gilt jedoch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, ab da muss der Kunde beweisen, dass der Fehler bzw. seine Ursachen bereits beim Kauf bestanden haben (meist unmöglich). Was ein geschäftstüchtiger Händler dann macht ist wohl klar.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige (ggf. käuflich erwerbbare) Leistung des Verkäufers (oder einer Versicherung). Was diese abdeckt/kostet und ob sie überhaupt möglich ist ist völlig frei vereinbar. In der Praxis deckt sie meist nur bestimmte (nicht Verschleiss) Teile ab, und zahlt, abhängig vom Kilometerstand, nur einen Prozentsatz der Teilekosten (Arbeit meist vollständig). Die Angebote können hier von Händler zu Händler völlig unterschiedlich aussehen. Sehr gerne sagen die Händler dass es quasi Pflicht ist die Garantie mitzunehmen (wegen der Gewährleistungspflicht, um die sie sich dann mit der Ausrede der Garantiebestimmungen evtl drücken können), dies ist jedoch grober Unfug. Selbstverständlich braucht man als Verbraucher das Angebot mit der Garantie nicht anzunehmen, die 12Monate (de facto eher 6 mon. s.o.) Gewährleistung hat man ja in jedem Fall, wenn es ein Händler ist.

Manche Privatpersonen bieten auch eine Garantie an (über entsprechende Versicherungen). Außerdem kann man sowas auch selbst privat beim Kauf abschließen. In diesen Fällen ist die Garantie das einzige was man in der Hand hat, da eine Privatperson keiner Gewährleistungspflicht unterliegt.

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Wenn ein Händler „im Kundenauftrag“ den Wagen anbietet, ist er nur Vermittler. Der Kaufvertrag kommt dann nur mit dem Vorbesitzer und dem Käufer zustande und ist ein Privatverkauf. Dabei kann der Vorbesitzer die Gewährleistung ausschließen.

Der Händler bekommt beim Verkauf nur eine Vermittlerprovision und hat dann nichts mehr mit Wagen, Käufer und Vorbesitzer zu tun.

Anders ist es, wenn der Händler den Wagen selbst angekauft oder in Zahlung genommen hat. Dann ist er zur Gewährleistung verpflichtet.

Deshalb immer auf das Kleingedruckte achten, wer als Verkäufer im Vertrag steht.

Viele Grüße