fogende Sachverhältnisse :grins: : seit ich meinen A3 habe, habe ich das Problem mit Leistungsaussetzern des Motors gehabt. War dann beim Freundlichen der mir dann dank des Fehlerspeichers eine verschmutzte Drosselklappe auf Auge drückte, die ich trotz Garantie selber zahlen musste, womit die ganze Geschichte erst mal erledigt war. Doch eine Woche danach setze er schon wieder aus (fühlt sich trotz Gas geben an wie Motorbremse) so ungefähr bei Gasstellung zwei/drittel, und Bei Vollgas erkannt er es wieder und schob wieder vorran. Jetzt in meinem Urlaub war ich beim Händler wo ich mein Baby her hab und der tauschte nach ner Inspektion (die dran war) auf Garantie meinen LMM. Als ich wieder in Staate Württemberg angekommen war hatte ich ne Rechnung im Briefkaschde, :vertrag: soll doch jetzt 50 Euros Eigenanteil latzen? Muss ich die zahlen trotz Garantiereparatur?
Nein, wenn du Garantie hast mußt du garnix zahlen ! Ansonsten würde ich mal Audi kontaktieren und die fragen, wieviel die Werkstatt denen in Rechnung gestellt hat. Gibt öfters mal schwarze Schafe die doppelt verdienen wollen
Da wirst Du garnichts machen können, wenn es die VAG-Gebrauchtwagengarantie ist. Da hast Du mit Kaufabschluß deren Garantiebedingungen anerkannt. Bei der VAG-Gebrauchtwagengarantie hat der Kunde grundsätzlich einen Eigenanteil von 10% (minimal 50€, maximal 250€) zu zahlen. (immer mal wieder kleingedrucktes bei Verträgen lesen). Das ist der Ausgleich, da Du neuwertige und kein Gebrauchtteile eingebaut bekommst. Innerhalb der Garantie braucht der Händler nämlich nur die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen. Das ginge aber auch mit gebrauchten (funktionsfähigen) Teilen.
Viele Grüße
Dieser Beitrag wurde von OBUR am 23.12.2003 bearbeitet
Das mit dem Eigenanteil stimmt, hab ich in meiner Gebrauchtwagengarantie auch drin. Bisher hat der Freundliche aber -wohl aus Kulanz- für die angefallenen Garantiefälle (Lichtschalter und ABS-Sensor defekt) nix verlangt.