Garantiefrage

Hi,



meine Wagen ist zur Zeit in der Werkstatt. Gerade wurde ich angerufen dass die Zündspule defekt sei und ausgetauscht wird.

Der Wagen ist BJ 06/2001 und im Mai 2002 habe ich ihn als Jahreswagen von einem Händler gekauft.

Jetzt meine Frage fällt der Austausch der Zündspule unter die Werksgarantie, die Gebrauchtwagengarantie oder etwa unter gar keine? Und wenn ja doch wohl zu 100% (Material und Einbau)?



Gruß

Socke

gantiefall


auf jeden fall ein fall für die garantie…



ansonsten böse mail an audi schicken…



helix


Also unter die werksgarantie fällt das wohl nicht mehr. die 2 jahre neuwagengarantie gilt offiziell erst seit beginn 2002. audi hat ber schon ab oktober oder november auf alle neuwage 2 jahre garantie gegeben.



in deinem kaufvertrag sollte drinstehen, wieviel garantie du hast. allerdings die zündspule darf normal nicht kaputtgehen. die sollte auch auf kulanz zu tauschen sein.


Eine Lenksäule sollte auch nicht ausschlagen oder der Scheinwerferreflektor sollte auch nicht rausfallen ! Würde mich mal interessieren was rausgekommen ist .

Schick mal eine Mail.RED.a3@web.de