Ich habe einen neuen A3 8P im August 2003 gekauft. Zugelassen von meinem Autohaus am 11.08.2003.
Ich habe seit einiger Zeit schon Probleme mit meinem Radio bemerkt, bin aber erst (aus zeitlichen Gründen nicht anders möglich) dazu gekommen, mein FZ am 09.08.2005 beim Autohaus abzugeben. Mein Audi Techniker hat im PC geschaut und festgestellt, daß mein Auto ja am 11.08.05 aus der Garantie läuft. Von daher eine AB geschrieben und fett: GARANTIE draufgeschrieben.
Gestern bekomme ich vom Autohaus eine Rechnung über xxx Euro. Ich habe dort angerufen und da haben sie mir gesagt, daß mein Auto „Audi Intern“, mit dem Datum 04.08.2003 vermerkt ist und auch an diesem Datum die Garantie ausläuft.
Ich als Kunde stehe jetzt da? Wie ist das rechtlich, wenn auf der AB Garantie steht?
Habe ich Chancen oder muß ich auf Kulanz hoffen? Hätte mich der Audi Händler nicht darauf aufmerksam machen müßen?
Eigentlich ist es mir als Kunde ja egal, was Audi intern steht. Wenn ich mir ne Hose kaufe, ist es mir auch egal wann die produziert wurde…
Ich ärgere mich jedenfalls. Zumal ich die Rep. nicht durchgeführt hätte, wenn das vorher gewußt hätte.
wir haben im moment ja als zweitwagen einen klainen 206cc den wir im juni als tageszulassung gekauft haben.
als garantiebeginn im serviceheft steht aber unser kaufdatum, nicht die tageszulassung ein paar wochen vorher !!!
Das ist echt so typisch Audi VW/Audi Händler. Da in meiner Familie jeder (6) nen eigenes Auto fährt (nur VW/Audi hatte ich die letzten Jahre schon öfters mit Garantiefällen zu tun und jedesmal egal welcher Händler (4) gibts sowas. „Ne das Radio ist nicht Bestandteil der Garantie“ oder „ne es gibt nur die Audi Garantie EU Garantie was ist das?“ Aussagen sind so falsch wie nervig und einfach das Letzte. Hat sich aber gezeigt das ein kurzer Brief vom Anwalt wunder wirkt.
Ich würd dem Autohaus sagen wie du das sieht und wenn sie nicht einlenken kurz und trocken sagen das du es nun deinem Anwalt übergibst ganz sachlich ohne Ausrasten am Telefon oder so ;).
Bei einem neuen Fahrzeug, das „bestellt“ worden ist, gilt normalerweise das Erstzulassungsdatum als Beginn der Garantiezeit.
Anders könnte es bei einem neuen Fahrzeug sein, das bereits beim Händler stand und als Bestandsfahrzeug vom Kunden gekauft wurde. In diesem Fall könnte es sein, dass die Garantie mit dem Unterzeichnen des Kaufvertrags beginnt und nicht erst mit der Zulassung, die dann ja normalerweise einen bis mehrere Tage später erst erfolgt.
„Kaufdatum“ liegt hier aber vor „Erstzulassung“, wäre also ungünstig.
Um eine „Tageszulassung“ geht es hier wohl nicht. In diesem Falle gilt aber nach meinem Wissen als Beginn der Garantiezeit der Tag der ersten Zulassung, also der „Tageszulassung“. Alles andere wäre vom Händler her nicht korrekt. Deshalb muss man bei tageszugelassenen Fahrzeugen so aufpassen, dass diese erste Zulassung nicht so weit zurückliegt, denn dadurch verkürzt sich die Garantiezeit u.U. recht beträchtlich.
soweit ich informiert bin gilt die Neuwagengarantie, 24 Monate, ab dem Tag der ersten Zulassung.
Was die Kosten für das Radio angeht, ich hatte an meinem 8L ein ähnliches Problem aber nach 2,5 Jahren ist das noch auf Kulanz gegangen und das ohne wenn und aber.
Wenn der techniker im system nachschaut und auch einen „noch-Garamtie“-fall sieht ist für mich die sache eigendlich klar. Das ganze hat sich zeitlich halt überschnitten und daher die rechnung. Andererseits gilt mein punkt 2!.
Er hat eine Auftragsbestätigung unterschrieben die auf einen Garantiefall beruht, alles andere hätte noch nicht einmal ausgeführt werden dürfen ohne seine Zustimmung.