also ich hatt des thema erst letzt mit nem bekannten von mir, der is studierter jurist (aber kein anwalt). er hat gemeint das du ein recht auf die 6 monate gesetzliche gewährleistung hast. die firma kann sogar im kaufvertrag reinschreiben das du se net bekommst und du hast trotzdem einen anspruch drauf.
also auch wenn er sagt er gibt keine garantie, muss er trotzdem für die 6 monate gewährleistung aufkommen!!
aber da musst du auch aufpassen, weil du irgendwie nur des bezahlt kriegst, was auch schon beim kauf des autos oder kurz drauf „kaputt geht“ bzw ja schon kaputt war. nach ner gewissen zeit liegt nämlich die beweislast bei dir - sprich du musst dem händler beweisen das der fehler/mangel schon da war als du des auto gekauft hast.
also kann ich, bzw mein kumpel sich drauf verlassen dass wenn im Kaufvertrag steht „ohne garantie bla bla“ und er unterschreibt dass er trotzdem welche hat?
Dann tritt dem Jurist mal auf die Füße und sag ich er hat den falschen Beruf gewählt!
Der Händler haftet bei Mängeln des Fahrzeugs grundsätzlich zwei Jahre lang. Bei gebrauchten Sachen kann die Haftung durch Vereinbarung allerdings auf ein Jahr beschränkt werden. Das machen natürlich alle Händler! Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag.
Ne, egal ist das nicht
Garantie ist eine freiwillige, aber garantierte Leistung des Herstellers. Kulanter weise übernimmt aber meist der Händler die Kostenabwicklung mit dem Hersteller, muss er aber nicht.
Zur Gewährleistung ist der Händler nach dem BGB verpflichtet und muss die Kosten dafür selbst tragen. Die sichert er i. R. über die VAG-Gebrauchtwagenversicherung ab.
Wenn er die Kosten dafür nicht tragen will, kann er sich trotzdem nicht aus der Verantwortung herausmogeln.
Viele Grüße
+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 05.01.2007 bearbeitet