Garantiebestimmungen für die Gebrauchtwagenhändler

Hi Leute

hab mal ne Frage bzüglich der Garantie beim Kauf eines gebrauchten.

Mein Kumpel und ich waren uns eben nen Polo anschauen den mein Kumpel gerne hätte, nun die Frage:

Der Händler meinte, er gibt keine Garantie, bzw dann kämen wir mit dem Preis nimmer hin (4600€)
Kann der das einfach so „ausklammern“ die Garantie?

Ich meinte die MÜSSEN 6 Monate Garantie geben, seh ich das falsch?

mfg
Markus

nein garantie kann er als gewerbebetreiber nicht ausschließen,außer er verkauft das auto an einen anderen händler oder ins ausland (export)

hi du

also ich hatt des thema erst letzt mit nem bekannten von mir, der is studierter jurist (aber kein anwalt). er hat gemeint das du ein recht auf die 6 monate gesetzliche gewährleistung hast. die firma kann sogar im kaufvertrag reinschreiben das du se net bekommst und du hast trotzdem einen anspruch drauf.
also auch wenn er sagt er gibt keine garantie, muss er trotzdem für die 6 monate gewährleistung aufkommen!!
aber da musst du auch aufpassen, weil du irgendwie nur des bezahlt kriegst, was auch schon beim kauf des autos oder kurz drauf „kaputt geht“ bzw ja schon kaputt war. nach ner gewissen zeit liegt nämlich die beweislast bei dir - sprich du musst dem händler beweisen das der fehler/mangel schon da war als du des auto gekauft hast.

Gruß
Andi

ok, aber garantie und gewährleistung sind 2 paar schuhe

ja schon klar, aber is doch egal ob du garantie oder gewährleistung hast. bezahlen muss er die erste zeit eh wenn was kaputt is. =)

aber das is jetzt 100% sicher,

also kann ich, bzw mein kumpel sich drauf verlassen dass wenn im Kaufvertrag steht „ohne garantie bla bla“ und er unterschreibt dass er trotzdem welche hat?

garantie möcht ich nicht sagen, aber du hast definitiv anspruch auf die 6 monate gewährleistung. so hats mir zumindest mein „jurist“ erzählt.

Dann tritt dem Jurist mal auf die Füße und sag ich er hat den falschen Beruf gewählt!
Der Händler haftet bei Mängeln des Fahrzeugs grundsätzlich zwei Jahre lang. Bei gebrauchten Sachen kann die Haftung durch Vereinbarung allerdings auf ein Jahr beschränkt werden. Das machen natürlich alle Händler! Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag.



+ Dieser Beitrag wurde von threadstone am 30.12.2006 bearbeitet

Ne, egal ist das nicht
Garantie ist eine freiwillige, aber garantierte Leistung des Herstellers. Kulanter weise übernimmt aber meist der Händler die Kostenabwicklung mit dem Hersteller, muss er aber nicht.

Zur Gewährleistung ist der Händler nach dem BGB verpflichtet und muss die Kosten dafür selbst tragen. Die sichert er i. R. über die VAG-Gebrauchtwagenversicherung ab.
Wenn er die Kosten dafür nicht tragen will, kann er sich trotzdem nicht aus der Verantwortung herausmogeln.

Viele Grüße


+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 05.01.2007 bearbeitet