Hallo,
ich will mir bei ein paar DJ Zubehörsachen ersteigern.
Die meisten geben an das eine Rechnung beigelegt wird und man somit Anspruch auf Restgarantie hat.
Frage: geht das wirklich mit dem Übertragen der Garantie an einen Käufer ?
Ich mein falls mit den ersteigerten Geräten etwas passiert, ein Garantiefall in Frage kommt, ich die Geräte einschicke und die Firma dann sieht, dass die Rechnung einen ganz anderen Namen beinhaltet…könnte die Firma den Garantiefall dann ablehnen oder ist es egal was für ein Name auf der Rechnung steht ?
MfG
+ Dieser Beitrag wurde von Twista am 16.11.2006 bearbeitet
Achtung! Du redest hier von der Gewehrleistung, nicht von der Garantie!!
Beides ist natürlich nicht übertragbar, sie muss vom Hersteller geleistet werden.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben und gilt ab Kaufdatum zwei Jahre, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. Auf wen die Rechnung ausgestellt ist, ist dabei unerheblich.
Unter Garantie fällt alles, was über die gesetzliche Gewehrleistungspflicht hinausgeht, z.B. länger als 2 Jahre, Garantie auf Verschleißteile usw.
Du kannst dir also deine Teile kaufen. Solange eine Rechnung mit Datum dabei ist, muss der Händler die Gewehrleistung erfüllen.