Garantie bzw. Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat. Ich habe meinen gebrauchten A3 bei einem Händler gekauft. Auf der Rechung steht folgendes:

Die gesetzl. Gewährleistung wird auf 12 Monate verkürzt. Vorlagen von regelmäßigen Inspektionsnachweisen von einer Fachwerkstatt sind für den Gewährleistungsanspruch erforderlich. Ausgenommen von der Gewähleistung sind alle Verschleißteile. Gewährleistungsansprüche nur beim Verkäufer. …

Nun ist folgendes passiert: Gestern abend war ich mit dem Auto unterwegs und habe festgestellt, dass das Abblendlicht quasi schielt. Heute war ich beim Freundlichen um die Ecke und der sagte mir, dass die Einstellschraube (Plastikteil m. Zahnrad) nicht mehr vorhanden sei und er deshalb nix einstellen kann. Den Plastikkram gibts natürlich nicht einzeln, sondern nur komplett mit der ganzen Lampe.

Ich habe bei dem Verkäufer angerufen und ihm den Sachstand erklärt.
Seine Reaktion: Wie und jetzt glauben Sie, dass ich dafür aufkomme…

Ich hab mich freundlich am Telefon verabschiedet und mir meinen Teil gedacht.

Was ist diese Garantieklausel wert? Weis da jemand Rat?
Muss der Gebrauchtwagenhändler mir eine neue Lampe besorgen und einbauen?

LG
Maya

Hallo Maya,

ich zitiere hier mal aus der Seite vom ADAC, da bekommst Du ganz hilfreiche Tipps zum Thema Recht beim Gebrauchtwagenkauf:

"Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen.

Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag."

Immer wieder schlimm, was da mit einem abgezogen wird, besonders mit den Mädels…
Wann hast Du denn den Wagen gekauft? Seit mehr als einem halben Jahr?

Unabhängig davon kann ich Dir für gute, gebrauchte und günstige Auditeile www.riedel-autorecycling.de empfehlen. Einfach anrufen oder mailen, die helfen auch weiter, wenn man sich net so super mit der Materie auskennt!

Gruß
shivaluna

Zur Vervollständigung:

Den Kaufvertrag habe ich am 25.09.2010 unterschrieben. Das Fahrzeug habe ich am 08.10.2010 abgeholt.

Ja, dann liegt die Sache klar auf der Hand. Der Händler muß den Mangel beseitigen, da das Auto gerade mal ein paar Tage in deinem besitz ist und der "Mangel" daher offensichtlich schon beim Kauf und Übergabe des Fahrzeugs da war. Hast Du jemanden, der Dich unterstützen kann wenn Du nochmal beim Händler antanzt? Freund, Kumpel, Vater, o.ä.?

Ah, trotzdem Gratulation zum neuen Auto übrigens! :fuchs:

Ich werde einen Bekannten fragen, ob der mitkommt. Quasi als Zeuge, wenn der Händler die Beseitigung des Mangels verweigert.

Ich bin nur mal gespannt, welche Mängel ich noch entdecken werde. Heute nachmittag habe ich feststellen müssen, dass die Temperaturanzeige nicht richtig funktioniert. Obwohl ich schon 30 Kilometer gefahren war, zeigte die Temperaturanzeige nur so um die 70° C an. Der Temperaturgeber wird wohl defekt sein. Das werde ich dem Händler dann auch noch mitteilen.

Wenn du pech hast, wird der Händler sich genau so quer stellen wie bei mir. Mein Auto steht bereits über 2 Wochen bei den in der Werkstatt…

Viel Glück Dir…