Fußraumbeleuchtung legal oder nicht ?

Hallo,

ich weis, dass es schon viele Threads zu diesem Thema gab, hab auch die Sufu bemüht, konnte aber nix genaues finden.

Nun zu meiner Frage: SInd Neons, etc. im Fußraum nun erlaubt oder nicht ? Hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

Und was würdet ihr nehmen ? Neon, LED, etc. ?

mfg

würd mich auch interessieren.

PS: Würd Neons nehmen!!

Hallo,

lt Aussage der Rennleitung dürfen diese eingebaut werden, wenn sie nicht während der Fahrt eingeschaltet werden können!
Wenn das ganze an die Türoffnung gekoppelt ist (sprich Tür auf = Licht an, Tür zu = Licht aus) dann ists erlaubt.

Ich habe persönlich eine rote Fußraumbeleuchtung, passend zur Innenraumbeleuchtung, die ich über einen Schalter auch bei der Fahrt angeschaltet werden können!

Da ich die Neons (bin damit sehr zurfieden) sehr weit hinten angebaut hab, leuchten sie den Fußraum optimal aus und während der Fahrt kann man meinen, dass es die normale Innenraumbeleuchtung ist.

Mein Tip daher:
Die Fußraumbeleuchtung sollte zur Armaturbeleuchtung passen, da es weniger auffällt!

Hatte bisher nie Probleme beim TÜV oder mit der Rennleitung. Sprich die Polizei hat mich noch nie angehalten und sind schon oft bei eingeschalteter Fußraumbeleuchtung vorbeigefahren oder haben mich überholt!

Grüße
Flo

Hi,

mein Kumpel ist bei der Polizei. Hab mit ihm deswegen schonmal geredet. Er hat gesagt, das die Fußraumbeleuchtung auch während der Fahrt betrieben werden darf, sofern man die Neonleuchten nicht direkt erkennen kann.

Gruß

Woppert Michael
http://www.tuningszene-weiden.de

also erlaubt ist es sicherlich.
audi bietet fußraumbeleuchtung ja im lichpaket mit an.
auch während der fahrt dürfte erlaubt sein.
im touareg kann man per „fis“ einstellen, welche dimmung man haben möchte, und obs während der fahrt auch an sein soll.

Lass mich gerne berichtigen
:engel:

Ich habe die Info letztes Jahr bekommen, von daher kanns schon sein dass sich die Rechtslage seither geändert hat!

Wie sieht es dann aus mit Farben?
Also Rot, Blau … (vielleicht auch Grün … :lol:)

Denn meines Wissens ist der Fußraum beim 8P normal beleuchtet… (also ganz normales weißes Licht) oder?

Isses dann generell erlaubt auch wenns eine farbige Bleuchtung is???

  • Dieser Beitrag wurde von FloH am 24.06.2005 bearbeitet

Ich habe mir blaue Fußraumbeleuchtung (Neonröhren) eingebaut, die allerdings nur aktiv ist wenn die Tür geöffnet oder der Motor ausgeschaltet ist.
Bin damit super zufrieden!

Man darf es aber wohl auch während der Fahrt an haben, nur sollte es nicht den restlichen Verkehr stören bzw. ablenken.

  • Dieser Beitrag wurde von DrMZ am 24.06.2005 bearbeitet

Servus,

also ich habe bei mir ne rote Neon-Fußraumbeleuchtung drin !!
→ Fotos in meiner Galarie … :freak:

Hab auf der linken und rechten Seite jeweils zwei 30 cm lange Neonröhren angebracht !!
Hab sie dann beide an den Türkontakt der Fahrerseite angeschloßen, d. h. dass alle Neonröhren angehen wenn ich die Fahrertüre aufmache und wenn ich die Türe zumache gehen sie natürlich wieder aus !!
Hab zudem meine komplette Innenbeleuchtung ausgeschalten, damit sie besser zur Geltung kommen (vor allem bei Nacht!) !!

Einen extra Schalter zum einschalten bei geschlossener Türe hab ich mir noch nicht eingebaut !! :engel:

War dann damit vor 1 Monat bei da DEKRA, und der hat gesagt, dass is überhaupt kein Problem !! :happy:

Würd dir raten, auch so Neonröhren einzubauen da die besser anzubringen und anzuschließen sind, nicht viel Kosten (ebay!) ein super ausschaun (vor allem bei Nacht) !!

Gruss :wink:
goldenerbart


Habe ich auch! Ich brauche mein Innenlicht nur noch, wenn „irgendjemand“ was in der Handtasche sucht oder ich viel Licht brauche, um auf den Rücksitzen was zu suchen.

hab auch welche drin (bilder in galerie) zitat dekra: solange es außen keiner sieht könnens innen beleuchten was sie wollen.

Hey hey!

Also ich hab mich letztens auf nem Treffen mit nem Zivi unterhalten und der meinte auch, dass wenn man es von außen nicht sieht, egal is…da kannste alles mögliche reinbasteln. Es geht nur darum, dass wenn man es sieht, du automatisch die Blicke anderer auf dich ziehst, meist von denen die dir entgegen kommen…klingt logisch lach

Und das is dann halt nich erlaubt, weil du sie ja „ablenken“ könntest bla bla…

Ich hab LEDs drin, können die Farbe wechseln oder ich kann 2 oder 3 Farben gleichzeitig schalten…mit Soundkontroll usw…20 Euro bin total zufrieden smile

so long…

A3-Curly

Hi,

hier wurde da letztens auch drüber diskutiert. Da war das ergebnis, dass es nicht legal ist:
http://www.a3-freunde.de/forum/thread.php?id=51187

Habe meine Meinung treffend am Schluss geschrieben…

CU
walkAbout

hab zwei neonröhren drin die extra über einen schalter ein und aus geschalten werden können, im falle einer kontrolle. und hab so gemacht erst wenn die zündung an ist gehen die lichter an.