für was zahl ich VK beim A3???

Hey,



an alle Versicherung-Spezialisten.



Hatte letztens auf der Schnellstraße bei hohem Speed Kontakt mit einem Fuchs.Konnte nicht mehr ausweichen (zu hohes Tempo) und bin über ihn drüber gefahrn.Dabei hat es mir am LLK (nicht Serien LLK sondern Tuning LLK vorm Wasserkühler) den unteren Anschluß samt Alu Rohr abgerissen,und der LLK selbst ist verbogen.Neu machen kostet mich 1000.-

Soweit so gut dachte ich mir,man hat ja für diesen Schaden die Kasko Versicherung,und bei Wild reicht ja eh auch nur die Teilkasko.

Tags darauf ist dann ein Sachverständiger gekommen und hat sich den A3 angeschaut und meinte,das sei aber kein Original Audi LLK,ich meinte ne,ist ne größere Version da bei mir der von Audi zu klein sei.Hat auch die erlaubniss der STVZO somit legal.

Dann meinte der Typ das kann er nicht aufschreiben,für den Schaden müsste ich selbst aufkommen.Wieso denn das meinte ich???

Er meinte,nachträglich angebaute Tuningteile-Zubehör wird von der Versicherung nicht mehr gehaftet,sprich die wollen nix zahlen.Dieses Gesetz gibts anscheinend seit 1.1.2002.

Versicherung ist der Deutsche-Ring.



Wer kann mir helfen???Da ist doch was faul drann,oder kennt wer das Gesetz??

Werde wohl am Montag den Anwalt aufsuchen.Mein A3-Turbo




scheiß versicherungen - alles verbrecher - wenn du die versicherung schon länger hast dann hast du auch einen vertrag mit den alten bedingungen sofern du nichts neues unterschrieben hast in diesem jahr - aber ich habe von sowas auch noch ncihts gehört vonwegen tuningteile nciht mitversichert - Blödsinn! wenn du eine rechschutzversicherung hast geh zum anwalt!!


guck mal in deine bedingungen unter ausschlüsse ob da was steht wegen tuningteile wenn nciht müssen die zahlen die spinnen wohl!


Ich habe für meinen A3 gestern versichert. Auf dem Bogen steht nichts von wegen Tuningteilen bzw Umbauten an der Karosserie, die man mitversichern kann. Man kann höchstens die Audioanlage und zusätzliche Lautsprecher mitversichern (muss nur den ungefähren Wert angeben, höchstens 3000 Euro).



Von daher kann es sehr gut sein, dass Tuningteile nicht mitversichert sind.






Normalerweise sind Anbauteile aller Art bis zu einem bestimmten Betrag

automatisch mitversichert (Bsp. Felgen). Es sei denn, es verändert

Leistung oder Daten des KFZ,

dann sollte man der Versicherung melden und abklären.

Man sollte alle Änderungen mit der

Versicherung abklären, auch wenn

sie nichts zusätzlich kosten.

Es passieren ja Unfälle wo Menschen

verletzt oder zu Tode kommen, da möchte ich nicht wegen sowas in den Knast oder mein ganzes Leben zahlen.

Ein nicht gemeldeter Tuning-Chip ist

auch so eine Sache.

Luke


Hallo, also ich arbeite bei der „versicherungs Kammer Bayern“. Von sowas hat bei uns noch nie jemand was gehört. Es gibt nur die Regelung bei nachträglich eingebauten stärkeren Motoren.

Falls das bei Deiner Vers. wirklich so ist hätten die Dir das mitteilen müssen beim abschluss, also es muss in den AKB (Allgemeinen Kraftfahrt Bedingungen) stehen. Wenn das nicht so ist dann mach denen terror.



Musst halt zur richtigen Vers. wechseln grins






…übrigens selbst wenn es ein neues Gesetz gibt gilt es nicht für dich, da dein Vertrag ohne dieses GEsetz abgeschlossen wurde.

Ausser sie habe dich extra drauf hingewiesen (belehrt)



Chris


Also mein 1.6 ist Vollkasko bei 16 eingestuft was im Jahr ca. 270 EUR bei 45 % ausmacht ( VK m. 650DM Selbstbeteiligung TK m.300DM Selbstbeteiligung)…

Gruss Frank


Opps, hab in der Überschrift das ‚für‘ überlesen !

:wink:


Hey,



Danke Jungs,werd am Montag mal zum Anwalt gehn.Hoffe der kann es regeln,bis dahin wird halt wieder Original gefahrn )-:

Irgendwas ist daran bestimmt faul.





Mein A3-Turbo




Hi les mal in deinem Vertrag die mitversicherten Sachen nach wenn ein extra LLK dabei steht kannste zum Anwalt gehen wenn nicht vergiss es.

Es gibt bei den Versicherungen Listen welche Teile mitversichert sind (bei fast allen gleich), wenn das Teil nicht mit drauf steht haste leider Gottes gelitten und mußt selber zahlen.

Dazu gibt es einen Gesetzestext §12 Abs. 1 AKB (schon etwas älter als 01.01.2002).



Gruß Lars