Führerschein weg - wie die Strafe "absitzen"

kurze frage

wenn der führerschein für 4 wochen weg ist, muss man die strafe innerhalb von 12 wochen antreten

kann man die strafe auf 2x2wochen verlegen oder muss die am stück abgesessen werden, oder gelaufen :wink:

mfg

cyber

nen freund von mir hat das gleiche problem (er hat denschein seit 2 wochen abgegebene)
und anscheinend muss man wohl am stück.

alles andere wär ja auch nicht logisch, am ende kann man sich die 30 tage einzeln aussuchen :wink:

Mein Onkel konnt damals seine Strafe in 4x2 Wochen spalten aber glaub auch nur weil er als Unternehmer mit damals noch keinen Angestellten vor Gericht glaubhaft machen konnte, dasss sonst die Firma pleitre gehen würde…

Wieso was hastn verbrochen?
:alk: ?

Nix für ungut,

schaf

Hi,

Ich musste damals meinen Monat am Stück nehmen…

MfG

Caesar

Geht nur am Stück, aber Außnahmen gibt es ja bekanntlich immer wieder.

ich auch, war der längste februar meines lebens :motz:

Dabei ist der Februar die beste Wahl. Am 1. Februar abgeben, bekommste ihn am 1. März zurück = 28 Tage sonst biste bei 30 oder 31 Tagenn :wink:

Also 4 Wochen sind bei mir immer 4 Wochen oder seh ich da jetzt was falsch?

HAHA selber schuld wenn du dich erwischen lässt

:grins:

Die Abgabezeit wird in MONATEN gerechnet - hatte Helmut Zerlett in der Harald Schmidt Show mal ausführlich erklärt, als er seinen abgeben musste :wink:

Im Bußgeldkatalog steht auch immer „Monate“ drinnen.

Hi,

also bei mir waren es genau vier Wochen. Das mit dem einen Monat hab ich mir auch gedacht, nix wars! Der Grüne meinte es geht nur auf den Tag 4 Wochen genau!!

Gruss Jens

[quote]

Die Abgabezeit wird in MONATEN gerechnet - hatte Helmut Zerlett in der Harald Schmidt Show mal ausführlich erklärt, als er seinen abgeben musste :wink:

Im Bußgeldkatalog steht auch immer „Monate“ drinnen.

[/quote]

Dann hatten die entweder nen guten Tag oder in den letzten Jahren hat ein Monat nur noch 4 Wochen :wink:

Ich kann zum glück noch nicht aus eigener Erfahrung sprechen, habe nur die Kalendermonat Variante aus der HSS, von einem Kollegen der auch laufen musste und dem Radarfalle Forum.

siehe http://www.radarforum.de/messages/4450/1086.html

@cyberbob

Du musst es auf alle Fälle zusammenhängend „absitzen“ bzw. laufen gg
Wenn man nachweisen kann, dass man beruflich auf den Wagen/Führerschein angewiesen ist, kann man unter Umständen „Milde“ erlangen.

Betrifft es dich eigentlich persönlich?
Nich dass du nicht zum CartRennen kommen kannst…
Notfalls hol ich dich :slight_smile:

und beim Cartfahren braucht man auch keinen Führerschein!!!

genau das habe ich mir damals auch gedacht, man kann aber sogar noch am 28. februar abgeben und bekommt ihn dann am 28 märz zurück, sind ann auch genau 4 wochen!

gruss steeny

also um mich da mal anzuschließen … ich musste auch 4 wochem am Stück :wink:
Das war für alle eine harte Zeit für mein Schatz und mich :liebe:. Nur mein anderer Schatz (Freundin) fands cool da sie dann immer fahren durfe :alk:


Nach dem Monat wieder hinters Steuer klemmen ist ein irres Gefühl, so ein Stündchen braucht man schon, um wieder eins zu werden mit der Karre. Aus lauter Fahrfreude aber dann nicht gleich übertreiben, sonst kommt der nächste Monat ohne…
Ich hab damals gehörig Schwein gehabt, ein oder zwei Wochen nach Ende der Probezeit hat mich eine fränkische Polizeitruppe ausgebremst.



So ein Quatsch.

Du kannst doch den schein auch mitten im Monat abgeben.
Dann musst du den trotzdem 4 Wochen dort lassen.

Das ist egal, welcher Kalendermonat das ist.

Es ist definitiv richtig, dass du den EXAKT 4 Wochen abgibst.
Auf den Tag genau…

Kann ich aus Erfahrung sagen. Da kann deine Quelle sagen, was sie will…

mfg

Hatte den Schein auch schon 1 Monat weg, und bei mir war es so:

Führerschein abgenommen am 6. Jänner, Fahrverbot ab sofort, wiederbekommen am 6. Februar.

Zumindest in Österreich ist es so, also genau 1 Monat!