Führerschein Klasse 3 (ehemals) - "Zugmaschine"

Moin,

in einem anderen thread wurde vor kurzem die Frage nach der Fahrzeug / Anhängerkombination mit dem neuen Führerschein gestellt.
Eine Antwort darauf war 3,5 t Fahrzeug mit 10 t Anhänger (einachsig, bsp. die Styroporlaster von G&H).
Diese Info hatte ich auch aus der Fahrschule mitbekommen.
Meine Frag ist nun, wo ist die entsprechende gesetzliche Regelung zu finden (guckst DU hier???). Oder bin ich doch auf dem Holzweg.

Vielen Dank für eventuelle Antworten

Schönen Abend.

hallo

meinst du die regelung, dass man mit dem alten 3er bis zu 18,5t gesamtgewicht fahren darf?

mfg

cyber

Genau, das meine ich.

Alte Führerscheinklasse 3 heißt beim neuen Schein folgendes:

  • B
  • C1 (171)
  • BE
  • C1E
  • CE 79 (C1E > 12000 kg, L 3)
  • M
  • L 174, 175

… so steht’s bei mir drin - nach dem Umtausch dieses Jahr …

Die genaue Aufschlüsselung gibts beim ADAC oder der Bundesdruckerei - dort kann man auch nochmal die Geschichte mit der Anhängelast nachlesen. Letztere ist übrigens wohl begrenzt auf ein bestimmtes Alter - ich müßte da aber auch nochmal nachlesen, welches …

Wichtig ist wohl nur, daß man insbesondere das CE 79 explizit beantragt - automatisch wird das NICHT eingetragen (wenn man schon zu alt ist, auch nicht mehr …).

  • Dieser Beitrag wurde von Rudi am 05.12.2003 bearbeitet

  • Dieser Beitrag wurde von Rudi am 05.12.2003 bearbeitet

hallo

evtl hier

http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm#ziel8

mfg

cyber

Vielen Dank zunächst einmal.

Genau um das Kennzeichen CE geht es mir. Wie auch auf der angegebenen Seite (BMVBW) beschrieben „… mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge.“ kann bei der Umtragung eine Sonderregelung stattfinden.
Aber ich finde nirgends die „gesetzliche“ Info welche Züge ich denn (ein gewisses Alter angenommen) denn nun eigentlich mit meinem Führerschein Klasse 3 bewegen darf.
Der ADAC gibt nur die Antwort, dass er noch NIE etwas von 7,5t (Zugmschine) plus 10t (Anhänger) gehört habe. Das wäre schon immer so gewesen wie bei den neuen Führerscheinen geregelt. Diese Aussage kann ich jedoch nicht völlig nachvollziehen, denn - wie gesagt - in der Fahrschule war das der running Gag meines Fahrlehrers (mit Führerschein Klasse 3 beinahe LKW-Fahrer spielen zu können).
Vielleicht hat ja noch ein(e) Mitleser(in) die Fundstellt parat oder teilt mir mit, dass ich völlig auf dem Holzweg bin.

Dank.

Klasse CE ist ehemals Klasse 2. Mit Klasse 3 darfst Du fahren:
B
C1
BE
C1E
M
L

so stehts auf meinem. Nur das bei mir noch nachgetragen wurde:
C und CE weil ich meinen LKW Schein nachträglich beim THW gemacht habe.

habe auch noch was gefunden:

Mit der alten Klasse 3 (BRD) dürfen mehrspurige Kraftwagen bis 7,5 t und Gespanne mit zulassungspflichtigen Anhängern mit bis zu drei Achsen geführt werden. Das Gewicht des Anhängers darf das 1,5-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs (Geländewagen, Lkw mit durchgehender Bremsanlage) oder ggf. das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw nicht übersteigen (vgl. § 42 Abs. 1 StVZO). Das maximale Gewicht des Anhängers darf hierbei 11 t nicht überschreiten (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Mit der alten Klasse 3 dürfen Kombinationen bis 18,5 t geführt werden. Die Begrenzung auf drei Achsen wurde zwar am 01.01.1999 durch das neue Fahrerlaubnisrecht aufgehoben, jedoch kommen Sie mit Ihrem alten „3er“ - auch nach Umschreibung - nicht komplett in den Genuß dieser neuen Regelung. Nach Umschreibung Ihres alten Führerscheins besteht nun aber immerhin die Möglichkeit, mehrachsige, d.h. in der Achsanzahl unbeschränkte Fahrzeugkombinationen bis 12 t führen zu dürfen, jedoch ist der Bereich über 12 bis 18,5 t (neue Klasse CE mit Beschränkung Nr. 79 = „CE79“, Erteilung auf Antrag) davon ausgenommen.

Fundstelle:

http://www.fahrschule-knittel.de/cgi-bin/load_navigation.cgi?file=http://www.fahrschule-knittel.de/fuehrerschein/faq_02.htm

hier noch §34 StVZO:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34.php

Gruß Mackie

Moin,

super, genau das habe ich gesucht. Ich muss sagen: R E S P E C T!!!

Danke.

Christian