führerschein eingezogen - wie siehts im ausland aus?

hey leute,

rein theoretisch… :biggrin:
Angenommen ich muss mein Führerschein einen Monat abgeben, und nehmen wir an, ich wähle August oder September da ich zu der Zeit nicht in Deutschland bin sondern durch Asien Reise. :cool:
Angenommen, ich werde in Thailand, Vietnam, Laos oder Birma mit einem Mietwagen oder auch Roller angehalten und die wollen einen Führerschein sehen, dann wissen die ja nicht das ich eigentlich 1 Monat Fahrverbot in Deutschland habe oder? Interessiert die sowas überhaupt? Wenn ja, was kann mir passieren?

gruß
Till

wenn du dir einen roller etc. mietest musst du doch führerschein vorlegen oder etwa nicht? so war es bei mir immer - dafür haben sie mich noch nie im ausland angehalten :rob::hurra:

Hi,

Also in Thailand kann ich dir schon mal sagen, interessiert das nicht!
Die fragen nie nach einen führerschein! aber wenn du einen unfall baust, solltest du genug geld dabei haben so um die 150€, dann hast du keinen ärger und der polizist hat ein monatsgehalt extra! die sind leider alle total bestechlich, grins!

greetz ombre

Servus,

um es ganz legal zu machen. Bevor du deinen deutschen Lappen abgibst, besorgst du dir einen INTERNATIONALEN FUEHRERSCHEIN (das ist so ein haessliches graues buechlein). dann gibst du deinen dt. Lappen ab, kannst jedoch total legal im Ausland auf den Strassen rumbrausen. Das habe ich auch so gemaht und macht "fast" jeder Brummifahrer :wink:

Damit meine Aussage Hand und Fuss hat, moechte ich erwaehnen, dass mir dies von meinem Anwalt geraten wurde.

Gruss,
Wacek

Hatte das Problem zum Glück noch nie, aber sofern das so passt wie von @Wacek beschrieben, net schlecht. Ich glaub auch net, dass in den beschriebenen Urlaubsländern jemand groß nach nem Führerschein fragt. Da haben doch auch viel zu viele Einheimische keinen.

Frage ist halt, was passiert wenn du einen Unfall hast. Da wird dann schnell mit zweierlei Maß gemesen und du als Tourist hast dann eine gute Chance auf die A-Karte.

naja wieso sollts da probleme geben? @Wacek meint ja, dass es völlig legal ist.
Oder wie ist das generell, das fahrverbot gilt nur in deutschland oder weltweit?

[quote]

Frage ist halt, was passiert wenn du einen Unfall hast. Da wird dann schnell mit zweierlei Maß gemesen und du als Tourist hast dann eine gute Chance auf die A-Karte.

[/quote]

in dem Internationalen Fuehrerschein, steht ausdruecklich das man damit NICHT in der BRD herumfahren darf. In allen anderen Laendern darfst du legeal und ohne Bedenken zu haben rumfahren. Mal kurz meine Sachlage: Mir wurde mein Lappen auch fuer ein Monat eingezogen, da ich mich aber gerade beruflich in Polen (seit 8 Monaten) befinde und ich absolut auf meinen Lappen angewiesen bin, habe ich das alles ueber meine deutsche Rechtsschutzversicherung laufen lassen. Wenn du auch eine Rechtsschutzversicherung dann geh einfach mal zum Anwalt und lass dich beraten. Er wird dir alles erklaeren.

Gruss,
Martin

Völliger Schwachsinn, im Internationalen Führerschein steht ausdrücklich drin, dass dieser ohne den zugehörigen nationalen Führerschein keine Gültigkeit besitzt! Egal wo auf der Welt ich bisher ein Auto gemietet habe musste ich entweder beide, den nationalen oder keinen Führerschein vorlegen, aber nie nur den internationalen Führerschein!

@RS98 ich moechte dir nicht zu nahe treten, vielleicht hast du ja einen anderen internationalen Fuehrerschein, aber voelligen Schwachsinn rede/schreibe ich bestimmt nicht. Also nimmm dich bitte ein Stueck zurueck. Besten Danke im voraus!!!

Ich bin so eben extra ins Auto gelatscht und habe meinen int.Lappen geholt. In den Buch steht NUR folgendes auf Seite eins:
"Dieses Fuehrerschein ist nicht gueltig fuer den Verkehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Er ist gueltig in den Hoheitsgebieten aller anderen Vertragsparteien. Dieser Fuehrerschein entbindet den Besitzer in keiner Weise von der Pflicht, in jedem Land, in dem er ein Fahrzeug fuehrt, die dort geltenden Gesetze und Vorschriften ueber Biederlassung und Berufsausuebung zu beachten. Insbesondere verliert der Schein seine Guelitkeit in einem Land, in dem der Besitzer seinen ordentlichen Wohnsitz nimmt"

Danke fuer deine Aufmerksamkeit und mir Gruessen aus Polen,
Wacek

@Wacek

Ich habe Dich nicht persönlich angegriffen und sehe somit auch keinen Grund mich diesbezüglich zurückzunehmen!

Ich habe die von Dir hier dargestellte Ausführung auch nicht bestritten, mir geht es um den von Dir gegebenen Hinweis, dass man sich doch einfach einen internationalen Führerschein besorgen könnte und mit diesem "legal" im Ausland unterwegst sein könnte! Das mag zwar sogar formaljuristisch so sein, führt jedoch die Gesetzgebung ad absurdum.

Wenn Du Deinen Führerschein in Deutschland abgeben musstest, gab es dafür einen Grund und ich persönlich finde es FRECH und DREIST ohne Führerschein in Polen oder sonst irgendwo unterwegst zu sein!

Und BITTE fühle Dich nicht wieder persönlich angegriffen, es ist nur meine persönliche Meinung!

ERGÄNZUNG:

Der internationale Führerschein der derzeit ausgestellt wird enthält den von mir dargestellten Hinweis nicht mehr, dieser wird allerdings registriert und ist im Falle eines Fahrverbots ebenfalls abzuliefern.

Zitat: www.muenchen.de (Ausstellende Behörde)

Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.

Also bleibe ich wie schon dargestellt bei meiner Aussage, dass es völliger Schwachsinn ist, sich im Falle eines Fahverbotes einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen um damit legal im Ausland unterwegst sein zu können!

nun, wie dem auch sei. Das ist eben auslegungssache was explizit "FRECH" und DREIST" ist. Ich habe hier nur die juristischen Spielereien dargelegt. Diese hast du jedoch stark angezweifelt (siehe Zittierung) und als "voelliger Schwachsinn" betitelt. Dies ist jedoch juristisch (nicht moralisch) gesehen kein Schwachsinn. Es geht einfach nur darum, dass man etwas vorsichtiger mit solchen Formulierungen, wie: "Völliger Schwachsinn" sein sollte. Vorallem dann wenn man keinen blassen Schimmer hat.

Um nun nicht als unmoralisches Monster in deinen Augen zu gelten, wuerde ich dir empfehlen mal die anderen Post, von wegen Bestechungsgeld/Korruption genauer anzugucken.

mit allerbesten Grueßen,
Wacek


EDIT zu deiner Ergänzung

Keine Behoerde und keine Polizeistelle fragt dich nach dem internationalen Fuehrerschein.

BINGO, weil es eben nicht legal ist. :smile:

Denn wie von dir beschrieben, habe ich doch in dem Fall, das ich mir bevor ich meinen nationalen Führerschein abgebe noch schnell einen internationalen machen lasse, gegen die Vorschrift verstoßen, beide bei Einzug fälligen Führerscheine abgegeben zu müssen. Verstehe ich das richtig?

Gruß Lars

Nur mal so zum Verständnis.
Wenn ich in Deutschland meinen Führerschein auf Grund eines Vergehens abgeben musste, das im Ausland aber nicht mit Führerscheinentzug geahndet wird, sondern z.B. nur mit einem Bußgeld, warum sollte ich dann eben in diesem Ausland nicht mehr fahren dürfen?

@Jamez: Und anders herum wird dann ein Strick daraus?

@nothin2g: nicht ganz. Ich habe das Szenario um den Punkt erweitert, dass das Vergehen im Ausland eben NICHT mit Fahrverbot geahndet wird.

Anders herum ist es ja z.B. auch so, dass ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot für ausländische Fahrer (bzw. mit ausländischem Führerschein) nur im Inland (also in D) gilt.

Ne, dass Du im Ausland eine Strafe begehst, die da nur mit Geldstrafe geahndet wird und Du in D dann Deinen Führerschein dafür abgeben müsstest.

Bei Wikipedia steht das hier:
"Der internationale Führerschein enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig."

Außerdem benötigt man inzwischen zwingend einen von den neuen EU-Führerscheinen im Scheckkarten-Format für die Ausstellung eines Internationalen, da dieser nur eine Erweiterung von dem EU-Schein ist. Die Daten der neuen EU-Führerscheine werden zentral per EDV erfasst, genauso wie auch die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins. Wenn also die Stelle, die den Schein eingezogen hat, nur den normalen EU-Schein eingezogen hat war das wahrscheinlich entweder nur ein Fehler dieser Stelle, oder halt weil der Internationale alleine nicht gültig ist. Wenn das so stimmt wie es bei Wikipedia steht.

Also wir waren vor 3 jahren in Australien und mein Vater hat in dieser Zeit auch seinen Führerschein abgeben müssen, naja er hat sich dann auch einen Internationalen ausstelln lassen und denn musste er nicht abgeben, dann wollte er ein Auto da mieten nur das ging nicht weil die den Deutschen Führerschein sehen wollten.
Naja ist ja auch ein paar Jahre her und war auch Australien wo vieleicht alles ein wenig mehr "rechtens" zu geht als in Thailand. Aber ich denke es wird sich ja nix geändert haben und ich denke die müssen immer den Nationalen Führerschein sehen …

also wohl doch nicht so legal? :bigeek:

Dann bleibt mir ja nur die Möglichkeit, den internationalen Führerschein zu beantragen und zu hoffen das ich den nicht mit abgeben muss.
Dann hab ich wenigstens irgendwas zum zeigen falls ich ein Auto mieten will. Denke das geht in Thailand klar, die sind da ja eher nicht so streng…
Also ans Auto zu kommen, nur mit dem internatinalen Schein, ist glaub nicht das Problem.

Was ist aber, wenn wenn ich den Mietwagen gegen eine Palme fahr?
Dann kommt ja gleich die Versicherung ins Spiel, die kriegt raus das ich keinen Schein hab -> fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, und zahlt dann nicht?!
Es sei denn das Fahrverbot gilt nur Deutschland weit? Ist das so?