Hallo
Ich habe bei Ebay einen Frontspoiler gefunden, der mir sehr gut gefällt. Artikelnummer 8049331853
Allerdings steht dort: inkl. Materialgutachten (TÜV-Abnahme nach §21) ! ! !
§21 ist doch ne Sondereintragung oder? Wieviel wird mich das kosten?
Wäre für viele Antwoten sehr dankbar!!!
Also ne eintragung nach § 21 ist ne Simple Anbaubestätigung soweit ich weiß.
Die Sachen wie Sicherheit, Luftwiederstand, Materialbeschaffenheit stehen im Teilgutachten. Der Prüfer kontrolliert nur die Teilenummer und ob das Teil richtig montiert ist bzw. die Auflagen im Gutachten erfüllt werden. War bei meinen K&N und meinem DKS das gleiche. 30€ nimmt die VÜK dafür.
Hi zusammen,
also meiner meinung nach ist 21 ne Einzelabnahme und 19 unter anderem ne Anbaunestätigung!
Anhand Deiner Frage handels es sich nur um ein Materialgutachten! Hierin steht keinerlei geprüftes in Sachen Auf-Abtrieb, Höchstgeschwindigkeitsverhalten usw!
das Materialgutachten beschreibt nur den Werkstoff. Bei GFK z.b nur das es Splittersicher ist.
Hatt mal nen RS Ansatz mit materialgutachten an meinem S2. Da wollte der Prüfer (ist schon 5 jahre her) über 100€ für haben da er eine Einzelabnahme mit fahrverhalten machen wollte. habs dann gelassen und weiter vertickt.
Ach ja, und 21 darf auch glaube ich in den alten Bundesländern nur der staatliche Tüv eintragen!
Diese Art der Eintragung wird sehr teuer!
Gruss, Markus
Jo, ziehe alles zurück und behaupte das gegenteil. Ich meinte §19. Verwechslung. sry
Auszug StVZO
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
Also kann ich, wenn ich mir die Frontlippe hole eine Menge Kohle hinlegen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe?
Ja. Kohle, Zeit und vor allem Nerven. Ich denke da ist das Geld in einer Frontlippe die nur nach §19.2 abgenommen werden muss besser angelegt.
Ok dann lasse ich das besser mit dieser Frontlippe.
Hat jemand vielleicht nen Tip für ne gute Frontlippe??? Wenns geht auch mit Foto.