Fragen zu einem Parkschaden

Hallo Zusammen,

mir hat heut leider jemand eine Delle in meine Fahrertüre gehauen. Zum Glück hab ich das ganze gesehen.

Nun habe ich einige Fragen dazu und hoffe Ihr könnt mir helfen!

Derjenige der mir die Delle rein gehauen hat war als Beifahrer in einem anderen Auto. Nun hat er selber keine Auto, also keine Versicherung. Dafür hat er eine Haftpflicht.

Übernimmt in solchen Fällen den Schaden seine Haftpflicht, oder die Versicherung des Fahrzeughalters?

Mal angenommen, er hat gar keine Haftpflicht und kann dass Geld auch nicht Bar zahlen … wie geh ich dann weiter vor? (Hab eine Schuldanerkennung Unterschreiben lassen)

Vor allem gehe ich Übermorgen in den Urlaub … kann das eine Woche liegen bleiben, oder ist das dann schon "verjährt"…

Danke im Voraus … Hoffe ihr könnt mich etwas beruhigen.

Soviel ich weiss zahlt Privathaftpflicht nicht - sondern die KFZ-Haftpflicht. Sobald ein Schaden mit nem KFZ gemacht wird, zahlt die Privathaftpflicht NICHT. Das andere "Auto" hat dir den Schaden zugefügt, also muss diese Versicherung zahlen. Ob der Fahrer dann wiederum die Kohle von seinem Beifahrer holt kann dir dann egal sein :slight_smile: Falls im ADAC bist kannst kostenlos einen ADAC-Vertrags-Anwalt befragen / ist auch ohne Rechtschutz kostenlos - wird das Beste sein. Falls nicht beim ADAC bist soll halt jmd fragen der beim ADAC ist - es geht ja nur ums Prinzip

Wie Tobi_8L schreibt: dein "Gegner" ist die KFZ-haftpflicht und nicht der Beifahrer!
In jedem Fall vorm Urlaub deiner und der gegnerischen Versicherung den Schaden melden. verjährt zwar nicht innerhalb von ein paar Tagen aber du wirst eh lang genug auf die Kohle warten. Ganz wichtig: schnellstens zumindest Photos vom Schaden machen und von nem Zeugen (dein Gegner?) bestätigen lassen. Ansonsten kann besonders bei später Meldung des Schadens die frage aufkommen, was jetzt wirklich von der Türaktion ist und was evtl später ein weiterer Schaden eingebracht hat.

ok, danke!
Fotos habe ich gemacht und Unterschrieben hat er auch.

Jetzt war ich bei Audi … Tür muss neu lackiert werden.
Der Freundliche meinte, dass er von den Unfallgegner schriftlich will, dass dieser die Rechnung übernimmt. Dann wäre das für Audi ok und die würden das dann lackieren und ihm die Rechnung schicken. Könnte man das in diesem Fall ohne Versicherung regeln? Habe auch gar keine Versicherungsdaten vom Gegner, da der Fahrzeughalter gar nicht dabei war!

Was wäre wenn der Typ jetzt das ding unterschreibt, dass er die Rechnung übernimmt und das ganze dann nicht zahlen kann. Muss dann Audi von ihm das geld einklagen?

Danke.

Gruß MoTy

Dann soll Audi nen Kostenvoranschlag machen, dann schaust das du erst die Kohle bekommst und lasst es danach machen. Evtl. Differenzbetrag kann ja danach ausgeglichen werden, wer er net will gehst über das KFZ Kennzeichen, das du ja hoffentlich hast - falls es zu Ärger kommt.

Ne Audi hält sich an den Auftraggeber und das bist DU!
Der Vorschlag von Tobi_8L ist sicher solange das ein verbindlicher Kostenvoranschlag wäre. Denn ansonsten geht der terz richtig los falls Audi mehr Geld will und dein Kontrahent der Meinung ist, er habe doch bezahlt …
Viel Glück bei der Sache.

Genau das mit Kostenvoranschlag ist so eine Sache… es werden dir sowieso die 19% abgezogen und dann hast du noch das Problem falls es doch teurer wird…
Hatte bei meinem nen Schaden laut Gutachten knapp 10.000€ und Reperaturkosten waren dann doch insgesamt knapp 14.000€… da aber alles über Audi gelaufen ist hat die Versicherung anstandslos gezahlt…

das ist das beste, geh über die versicherung des halters, danach können es die jungs unter sich ausmachen. der beifahrer kann dann immernoch den schaden der versicherung zahlen und der halter steigt nicht in seinen prämien.

Oh man was für ne sch…
Also ich wart jetzt mal ab, ob es seine Haftpflich übernimmt. Wenn ja ist ja alles klar. Dann regelt das der freundlich mit der Versicherung.

Wenn die das nicht übenimmt, dann will ich das ganze über die KFZ-Versicherung abklären. Das problem dabei ist, dass ich weder den Halter der PKW noch seine Versichrungsdaten habe. Muss ich dann über die Polizei den Halter ausfindig machen?

wie Tobi_8L schon geschrieben hat, kannst du anhand des Kennzeichens den Halter des Fahrzeugs herausfinden. da gibt es ne hotline, gibst am telefon das kennzeichen durch - kriegst die ganzen daten ( der versicherung ) und kannst dich direkt an diese wenden.

Hallo Zusammen, die Sache sieht jetzt so aus.

War heute mit dem Beifahrer bei Audi. Die haben ihn als Kunde angelegt und er hat einen Auftrag erteilt meinen A3 zu reparieren.

Damit habe ich nichts mehr damit zu tun. Er bekommt die Rechnung und mit der kann er dann machen was er will … Versicherung oder auch nicht!
Und er ist auch Auftraggeber, von dem her passt das ja!

Vielen dank für die Hilfe! Habt mich in der schlimmen Zeit gut unterstützt :thumbsup:

Gut! Damit hast du eigentlich alle Löcher gestopft. Ich unterstelle mal, daß Audi nicht auf Bezahlung vor Abholung besteht, oder? Das wäre noch die Einzige verbleibende Lücke, sollte aber unkritisch sein.

Hallo Zusammen…lang wars her…

heut lauf ich zum Briefkasten…Post von Audi. Eine Rechnung über 400€ wegen Türreperatur.
Hab natürlich gleich bei Audi angerufen, da das ja wie oben bereits geschildert, anders geklärt wurde. Leider war mein Serviceberater nicht da und die Frau konnte mir nur sagen, dass die Rechnung vom Auftraggeber, also mein Unfallgegner, storniert wurde.

Jetzt mach ich mir natürlich sorgen, wenn der Unfallgegner nicht zahl, kann Audi die kosten einfach an mich weitergeben. Dacht dadurch das der andere Auftraggeber war ist dies ausgeschlossen???

Vielen Dank.

MoTy

Jetzt mußt Du höchstwahrscheinlich in Vorleistung gehen müssen, dann mit dem Unfallgegner/Versicherung reden, und dann, wenn alles nichts hilft… muß deine Rechtsschutz her…
Immer ärgerlich !

Du hast doch gar keinen Auftrag erteilt, du hast damit nix zu tun.

So seh ich das auch. Kann mir jemand zu 100% sagen, dass das so auch zutrifft?

Hallo,

wenn der andere wirklich der Auftraggeber war, hat er die Lesitung ja wohl (hoffentlich) abgenommen: Dh, als Du Dein Auto abgeholt hast, war er ja dabei und hat unterschrieben, dass der Auftrag ausgeführt wurde.

Dann bist Du raus - und zwar komplett! Leuchtet ja auch ein: Er hat eine Leistung bestellt, er hat den Erhalt dieser Leistung quittiert, er muss es auch bezahlen. Sonst könnte ja jeder kommen.

Wenn er es nicht quittiert hat (dh, Du hast Dein Auto einfach so abgeholt, ohne dass er dabei war), könnte er natürlich behaupten, es sei nie etwas repariert worden. Dann muss er (theoretisch) auch nicht zahlen. Praktisch wird es dann aber über die Versicherung und Dich und das Autohaus als Zeugen laufen.

gruß, nevie.

So, nach langem hin und her hat sich das ganze jetzt doch geklärt. Die Rechnung sollt eigentlich an die Versicherung gehen, ist aber irgendwie bei mir gelandet.

Hoffe damit ist jetzt endlich ruhe!!!

Vielen Dank für eure Hilfe

Alles hat ein Ende… :thumbsup: