Frage zur Rechtslage

Hallo Leute,

eine kurze aber wichtige Frage an Euch. Vielleicht weiß jemand Rat, bevor weitere Schritte vollzogen werden, die auch ausbleiben könn(t)en… Je nachdem, wer wirklich im Recht ist und inwieweit kooperiert wird…

Wie ist im folgenden Fall die Sach- und Rechtslage?

Am 23.07.09 habe ich meinen neuen A3 gekauft und überführt. Die Zahlung fand sofort in Bar statt. Aufgrund der fertigen Bremsen (die ich bereits auf Fotos als solche habe einordnen können und dem Verkäufer auch sagte, diese seien runter) bin ich am 24.07.09 ins Audi Zentrum und habe den Auftrag für den Komplettwechsel erteilt (500€ Kosten, Kaufpreis wurde diesbezüglich und wegen der Ummeldung durch mich selbst gemindert, auch die Reifen (SO+WI) sind sehr runter, Felgen haben ebenfalls teilw. starke Schrammen!).

Während der Überführung bemerkte ich ein Schlagen vom linken Vorderrad. Darauf wurde ich beim Verkauf (und auch vorher während des Mailkontaktes) nicht(!) hingewiesen. Bei der Probefahrt ist es nicht aufgefallen. Auch, weil die Bremsen so fertig waren, dass das Lenkrad kaum zu halten war.

Als ich Audi den Auftrag zum Bremsenwechsel erteilte, sagte ich, sie sollen nach der Ursache für das Schlagen sehen. Resultat: Stabi und Stangen sind fertig. Kostenpunkt: 180,00€. Ein Angebot habe ich mir gleich machen lassen.

Einen Tag später bemerke ich, dass die Fahrertür im FIS nicht mehr als geschlossen angezeigt wird. Die Ursache kenne ich mittlerweile (danke ans Forum!), habe es aber noch nicht beheben lassen. Immerhin ist noch zu klären, seit wann der Fehler besteht! Unwahrscheinlich ist jedoch, dass er erst seit dem Wochenende besteht! Hinzu kommt, dass es bei der Probefahrt geregnet hat und die Temp. entsprechend niedrig war; dadurch hat sich der Effekt nicht bemerkbar gemacht. Jetzt ist es aber seit drei Tagen sehr warm, da wir mittlerweile wohl wirklich Sommer haben. Die Reparaturkosten sind bei über 150€ (inkl. "Kulanz" von Audi!). Auch auf diesen Fehler wurde ich nicht hingewiesen.
Ich habe aber auch nicht gefragt: "Wie sehen die Stabis aus? Was machen die Stoßdämpfer? Geht das Schloss ordentlich?" (usw.)

Fakt ist, dass mittlerweile Rep. in Höhe von 300€+ auf mich zukommen, von denen ich nichts wusste. Wer weiß, was noch verschwiegen wurde…

Verkauf erfolgte an Privat (mich). Der Verkäufer ist selbständig - sollte also wohl als Händler agiert haben. Ich weiß aber nicht, wie sich das entscheidet. Da er aber ein Gewerbe hat und seine Werkstattrechnungen über die Firma liefen, zählt er wohl als Händler. Oder nicht?

Rein theoretisch müsste er doch für die Abstellung der Mängel sorgen, oder nicht? Selbst wenn er als Privat und nicht als Händler gilt, hat er mir die Mängel verschwiegen. Ich bin bisher gerademal 400km (inkl. Überführung von 160km) gefahren; die Fehler sind aber bereits nach ~100km aufgefallen und von Audi bestätigt worden.

Angeschrieben habe ich den Verkäufer bereits vor 5 Tagen, bisher jedoch keine Rückmeldung erhalten.

Was haltet Ihr davon? Einen Termin mit meinem Anwalt habe ich noch, wollte aber vorher die Meinung von Euch erfragen.

Danke.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp

Es kommt ja drauf an, wer den Wagen verkauft hat…die Firma oder er privat…danach richtet sich die Haftung…welche eine Firma lediglich auf 1 Jahr verkürzen kann, ein Privater aber komplett ausschließen kann.

Aber ich rate einfach, wie Du es ja schon vor hast, zum Anwalt…hier kann man Dir nur Anmerkungen geben, aber keine echte Rechtsberatung, die gibts eben beim Anwalt…!!!

Vor Kurzem war hier ja schon ein Thread wg Mängeln nach dem Kauf…alles nicht so einfach und immer von Fall zu Fall verschieden…!

Danke für den Link. Den habe ich bereits "ausgelesen". Wirklich schlauer bin ich dadurch aber nicht geworden. :frowning:

Alles klar, dann werde ich die Sache mit dem Anwalt klären.

Ich kann aber nicht glauben, dass sowohl der Stabi (+ Stangen) und das mit der Tür erst nach dem Kauf aufgetreten sein soll.

Egal, im schlimmsten Fall entscheidet der Richter.

Danke!

@fifficus
Dein Link bezieht sich auf bei einem Händler gekaufte Gebrauchtfahrzeuge, ich lese es oben aber so, dass er den Wagen privat und nicht bei einem Händler gekauft hat.
Bei Privatverkauf kann die Gewährleistung zulässigerweise ausgeschlossen werden, da muss der User mal in seinen Kaufvertrag sehen.

@soap
Wenn im Vertrag unter Privaten (üblicherweise) ein Haftungsausschluß steht, ist das eben vertraglich vereinbart und wenn da ggf. auch noch steht, dass der Wagen in einwandfreiem Zustand übergeben wurde und Du das unterschrieben hast, ist das ein Anerkenntnis über die Mangelfreiheit.
Insoweit Pech, einzige Ausnahme: arglistiges Verschweigen grober Mängel, also z.B. Unfallschäden, die nicht nur Bagatellen sind. Die sind nämlich pflichtgemäß ohne Nachfrage anzugeben. Fragt der Käufer nach anderen (kleineren=Bagatell-) Schäden (z.B. imho die Stabis), müssen auch die genannt werden, sonst nicht.
Da kann er hinterher nicht kommen und sagen, das war alles kaputt. Bezüglich der Bremsen hast Du doch wohl VOR dem Vertrag Bilder über den Zustand erhalten, oder ? Wenn ja, hätteste den Vertrag nicht unterschreiben dürfen bzw. hättest/hast Dir eine Kaufpreisminderung in Höhe der Rep.Kosten zusichern lassen.
Der mit 'ohne Mängel' unterschriebene Kaufvertrag heisst, dass im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also dem Zeitpunkt, zu dem Du den Wagen in Empfang genommen hast, alles tutti bene war. Das kann in der nächsten Sekunde schon anders sein. beispiel: Du fährst ne Runde und die Blinkerbirne fällt aus=PP-persönliches Pech.

Dennoch: geh zum Anwalt, lass Dich beraten, wir haben hier nicht alle evtl. wichtigen Infos und sind auch keine Juristen. Besser is immer, sich mit der anderen Seite zu einigen, wenn Einsicht besteht, dazu musste Dir aber im Klaren sein, was Du willst und was Du verlangen kannst/darfst.

Wichtig in diesem Fall ist wirklich, ob die Firma verkauft hat oder er…weil ein Gewerbe (egal welches!!!) kann die Gewährleistung nicht ausschließen…!

Ich habe für die Bank auch Fahrzeuge aus dem Pool verkauft…obwohl wir kein Händler sind, mussten wir eine Gewährleistung übernehmen…!

Ansonsten zähölt leider das, was im Kaufvertrag steht…

Aberdas wird Dir der Anwalt genau erklären…halt uns auf dem Laufenden…!

Mozart, "ob die Firma verkauft hat oder er". Wie soll ich das Verstehen? Wenn er alleine selbständig ist, dann ist er die Firma. Wenn er den Wagen zudem über die Firma abrechnet (Reparaturen z.B.), dann ist er doch wohl selbständig und demnach auch Händler. Es kann ja wohl kaum sein, dass er die Vorteile des Selbständigseins beim Unterhalt hat und die der Rechtslage beim Verkauf (also privat). Nur zum Verständnis. Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden.

Für eine sinnvolle Stellungnahme müsste ich 1. den Vertrag sehen und 2. wirklich verstehen "was" der Verkäufer war. Selbst dann, wär das nur Geblubber, daß dein Anwalt viel beser macht. Also geh da hin.

Zu den Privat vs. Firma statements: der Inhaber einer Firma, der ein ein Firmenfahrzeug verkauft aknn sich NIE aus der Gewährleistung schleichen. Wird gerne probiert das als Privatverkauf zu kaschieren, scheitert aber spätestens am Richtertisch.
Selbst wenn ein Privatwagen von der (ein-Mann-)Firma verkauft wird, legt er sich selbst rein in dem Moment, wo er irgendetwas über die Firma luafen lässt, z.B. indem er die reparaturen über die Firma laufen lies. Hier liegtst du absolut richtig: er kommt nicht damit durch, die Vorteile zu nutzen ohne die pflichten mitzunehmen. Je nachdem wie das jetzt genau liegt, hat er sich dann auch noch ne Steuerhinterziehung oder einen Betrug eingesammelt.

Red mit deinem Anwalt, ich glaub der freut sich auf einen leichten Fall.

Gut, so dachte ich mir das auch.

Ich melde mich spätestens am Montag bei Euch und wünsche bis dahin eine angenehme Woche.

Er könnte doch rein theoretisch das Fahrzeug aus dem Firmenbestand rauskaufen und damit weiter als Privatfahrzeug nutzen. Wird bestimmt nicht häufig gemacht, aber wenn der Wagen nach einer gewissen Zeit abgeschrieben ist durchaus denkbar. Dann sind auch die alten Rechnungen die er über die Firma abgesetzt hat, hinfällig.

Die "alten" Rechnungen sind aber auch noch aus 06/09. Ich glaube auch kaum, dass der Wagen nach sieben Jahren "abgeschrieben" ist.

Na logo ist der nach 7 Jahren abgeschrieben…! :slight_smile:

Warum? 6 Jahre Nutzungsdauer für einen PKW sind normal. Dann anschließend rausgekauft und als Privatwagen weitergefahren.

Aber ich drücke dir die Daumen das der Verkäufer das mit der Gewährleistung einfach nich wusste und du somit zu deinem Recht kommt.

Guten Abend,

nach heutiger Rücksprache mit meinem Anwalt ist - rein theoretisch - die Rechtslage geklärt. Durch die vorliegenden Unterlagen und "Beweise" (ich hasse es, daraus einen Fall für den RA und wahrscheinlich das Gericht machen zu müssen) bin ich wohl im Recht.

Ich habe die Sache abgetreten und warte nun auf Reaktionen seitens des Verkäufers.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

REcht haben und Recht kriegen sind dann wieder andere Paar Schuhe…muss ich leider aus Erfahrung sagen…:frowning:

Aber drücke Dir fest die Daumen, dass DU da als Sieger raus gehst…