hallo leute, hab mal ne frage zur mobilitätsgarantie. is zwar nix kaputt, aber so zur info wenn mein auto nicht anspringt und ich den servicemann über die audihilfe rufe, und der liest dann fehlerspeicher aus usw, ggf. ersetzt er gleich ein kleines teil, kostet das dann echt nix? auch das material nicht? weil wenn ich zum freundlichen gefahren wäre hätte ich ja lohn + material zahlen müssen. oder wie läuft das?
also die mob garantie hast du, wenn du deine wartungen bei audi machen läßt. ist der wagen z.b. bei atu gewartet worden, hast du keine mob garantie.
die mob garantie umfast leihwagen bei liegenbleibern (du darfst also nicht zum freundlichen hinfahren), eventueller rücktransport nach hause (urlaub etc.) übernahme hotelkosten usw. usw.
die abschleppkosten sind ebenfalls abgedeckt.
alles andere wie lohn für die reparatur, fehlersuche, material usw. gehen zu deinen lasten, es sei denn du hast neuwagen- eine neuwagenanschluß- (car life plus)oder gebrauchtwagengarantie. dabei gibts dann aber auch wieder diverse modelle der selbstbeteiligung. entweder pauschal, oder nach kilometern oder oder oder…
- Dieser Beitrag wurde von krally am 24.12.2005 bearbeitet
Wobei bei ATU gibt´s auch ne Mob-Garantie und die funktioniert ähnlich wie bei Audi…
das mag sein, doch dies hat nix mit der AUDI mob garantie zu tun
Hier der Leistungskatalog der Mob-Garantie von Audi.
http://www.audi.de/audi/de/de2/kundenservice/garantie/mobili
Wobei deine Frage Punkte 2 beantwortet:
Greetz Birne
@Krally
Muss die Mobilitätsgarantie durchgehend sein? Also Wartung immer bei Audi. Oder ist es schädigend, wenn der Wagen zwischendurch woanders gewartet wurde? Habe es immer so verstanden, dass nur der letzte (Audi-) Wartungstermin ausschlaggebend ist und die vorgegebenen Intervalle eingehalten werden müssen.
Danke & Gruß, Volker
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also die mob garantie hast du, wenn du deine wartungen bei audi machen läßt. ist der wagen z.b. bei atu gewartet worden, hast du keine mob garantie.
die mob garantie umfast leihwagen bei liegenbleibern (du darfst also nicht zum freundlichen hinfahren), eventueller rücktransport nach hause (urlaub etc.) übernahme hotelkosten usw. usw.
die abschleppkosten sind ebenfalls abgedeckt.
alles andere wie lohn für die reparatur, fehlersuche, material usw. gehen zu deinen lasten, es sei denn du hast neuwagen- eine neuwagenanschluß- (car life plus)oder gebrauchtwagengarantie. dabei gibts dann aber auch wieder diverse modelle der selbstbeteiligung. entweder pauschal, oder nach kilometern oder oder oder…
- Dieser Beitrag wurde von krally am 24.12.2005 bearbeitet
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Ich bin zwar nicht Krally, aber trotzdem: Der entscheidende Passus der Mobilitätsgarantie von Audi lautet:
"Voraussetzung für die Mobilitätsgarantie
Ein Audi Partner muss bei Ihrem Audi die turnusmäßigen Wartungen durchgeführt haben. Mit jeder Inspektion, die Sie beim Audi Partner durchführen lassen, wird die Mobilitätsgarantie bis zum nächsten planmäßigen Service erneuert. "
Ich verstehe ihn so, dass „jede Wartung“ bei Audi durchgeführt werden muss. Nur so kann die Mob.-Garantie fortlaufend „erneuert“ werden, wie es in den Bestimmungen drinsteht.
Gruß und frohe Weihnachten
Christof
- Dieser Beitrag wurde von Christof am 24.12.2005 bearbeitet
ahhh, genau darum ging es mir nämlich. die frage ist nur was „kleinere Instandsetzungen“ sind.
die frage ist nur was „kleinere Instandsetzungen“ sind.
Z.B. das Aufstecken eines abgefallenen Steckers, das Festschrauben einer Schlauchschelle u. ähnliche Sachen, die in kurzer Zeit und ohne nennenswerten Materialeinsatz vor Ort zu machen sind. Es gibt mit Sicherheit keine genaue Definition dafür.
Gruß Christof