Frage zum Kostenvoranschlag

Hi,

mir ist letztens jemand ins Auto gefahren. Weil ich selbst keine Zeit habe und mir noch jemand nen Gefallen schuldet, hab ich einem Bekannten das Auto mitgegeben, und der hat in der Werkstatt seines Vertrauens einen Kostenvoranschlag machen lassen. KV ist soweit okay. Derjenige hat der Werkstatt dann 50€ dafür gegeben.

Jetzt hab ich die 50€ meinem Bekannten bezahlt, aber keine offizielle Rechnung von der Werkstatt über die Kosten des Kostenvoranschlags.

Wenn ich jetzt der gegnerischen Versicherung den Kostenvoranschlag einreiche, würde ich auch gern die 50€ Kosten einreichen. Geht das auch ohne dass ich eine richtige Rechnung vorlege. Oder bleib ich auf den 50€ sitzen?

Irgendjemand ne Idee, wie ich das am cleversten einreiche.

Merci

Die Kosten für Kostenvoranschläge werden sowieso nicht von den Versicherungen übernommen. Und ohne Rechnung… naja dazu sag ich mal nichts. Nur Gutachterkosten stünden dir zu, wenn es sich um keinen sog. Bagatellschaden handelt.

liest man im internet aber anders, z.b. hier: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/371839/

Die Gerichte sind sich da nicht einig. Das Urteil eines Landgerichts ist nicht bindend, außer du kommst aus Köln, dann kannst du mit dem Urteil punkten. Aber das eine Erstattung ohne Rechnung nicht möglich ist weißt du ja schon.