Frage zum Anhaengerbetrieb auf deutschen Autobahnen

Habe heute die Unfreiwillige Bekanntschaft mit der Autobahnpolzei gemacht. Die sind mir eine Zeitlang in so nem Observationsfahrzeug hinterhergefahren und haben mich dann zu einem Rastplatz gelotst. Dort dann der Schock.
Ich sei c.a. 110km/h gafahren, was nach abzug der Toleranz 101km/h machen wuerde. Toll dachte ich mir, dann passt ja alles.
Doch die Herren wiesen mich darauf hin dass ich nur 80 fahren duerfe. Ich wusste aber dass es eine Ausnahmeregelung fuer Anhaeger bis 100km/h gibt und mein Anhaenger erfuellt alle Voraussetzungen. Er ist erst 3 Jahre alt (reifen duerfen max 6 Jahre alt sein) das Gesamtgewicht mit Last machte nur 280 Kilo aus und die V-Max der Reifen war bis 180km/h (120=Vorschrift).
Fazit 60 Euro + Bearbeitungsgebuehr und Porto und was weiss ich was >80 Euro. Dafuer dass ich 101km/h gefahren bin. Find ich schon happig.

Kennt sich jemand genauer aus mit dieser Sonderregelung?

http://www.tuev-nord.de/20658.asp

Mein Onkel hat seinen auf 100 zugelassen. Der witz dabei ist, das man den Schein beim TÜV vorlegen muss, und der sagt dann "ja der darf das" und man darf damit 100 fahren. Das ganze kostet dann 80 Euro. Ein check, oder eine sichtprüfung findet nicht statt. Kleber auf den Hänger und gut is.

Das finde ich ja mal richtig bekackt. Wie soll ich denn bitte als Oesterreicher eine 100km/h zulassung bekommen wenn ich da zu Deutschen TUEV muss der den Oesterreichischen Zulassungsschein garnicht anerkennt :haudrauf:

Und ich dachte die Oesterreischischen Vorschriften seien scheisse…