ich bin unter 1 sekunde über rot gefahren und wurde nicht gefilmt und auch nicht geblitzt ( hab zumindest nichts gesehn).
jetzt meine Frage : wenn mich doch jmd. gesehn hat und ne strafe kommen sollte , kann ich angeben dass jmd. anders gefahren ist ? ich hab was davon gehört dass dann ein gutachter dass überprüft !? wie läuft sowas ab
und ich hab noch 2 Monate Probezeit , wenn was kommt muss ich dann nachschulung machen ??
wenn dich jemand gesehen hat, braucht er auch nen beweis (foto, video)
dort wirst du dann darauf zu sehen sein, d.h. kannst nicht so einfach sagen, anderer ist gefahren…
sollte kein beweis vorliegen, biste eh ausm schneider (wenn nicht gerade die polizeit dich gesehen hat) - denn dann steht aussage gegen aussage
wenn wirklich das teil kommt und bewiesen ist, dass du gefahren bist, siehts schlecht aus: nachschulung, probezeitverlängerung…
ja war ein versehn , und wegen der scheiß klimaanlage kam ich net vom fleck weil ich ca. - 20 PS im ersten Gang hab wenn Klima an is. ohne Klima wär ich locker drüber …
aber wenns unter 1 sekunde war gibts no kein Führerscheinverbot !?
is doch beim blitzen auch so , man darf in Probezeit geblitzt werden (in Maßen) ohne ne nachschulung machen zu müssen !?
oder irr ich mich da ?
doch is so , frag doch mal die Leute mit nem 1,6er, da merkt mans no mehr , also ich merk nen unterschied, der kommt nicht vom fleck , ohne Klima viel besser …
hust will garnicht wissen wie oft ich schon über ne kirschgrüne Ampel gefahren bin
Hab auch noch 2 Monate Probezeit. Solang die dich nicht blitzen oder die Bullerei genau nebendran steht passiert dir nix.
kirschgrün g , na hoff ich doch mal dass da nichts war, hinter mir war kein Polizei Auto , so ein Pech kann man net haben , und dann sollten die dich eh gleich rausziehn oder net?
Rot ist Rot sobald da Rot ist. (Was für nen geiler Spruch)
Erzähl mal der Bullerei das die Ampel unter 1 sek Rot war als du rübergefhren bist. Die lachen dich aus.
Wäre ja nur zu schön wenn du das Gesetz so lauten würde.
"Eine Strafe ist dann fällig wenn der Fahrer erst
132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 50 € 3 Pkt. A-Verstoß
A-Verstoß=Nachschulung!
Begeht ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einen bepunkteten Rotlichtverstoß, so zählt das aber als A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen (z.B. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar).
Dieser Beitrag wurde von Gaston am 04.08.2006 bearbeitet
+ Dieser Beitrag wurde von Gaston am 04.08.2006 bearbeitet
In Deutschland ist die rote Ampel absolutes Tabu. In anderen Ländern ist sie da um den Verkehr zu regeln. in Deutschland ist sie heilig. Wenn ich also nachts um 3 an einer roten Ampel stehe weit und breit kein Verkehr ist dann würde ich da niemals drüberfahren.
Imho hast du nur was zu befürchten wenn du geblitzt wurdest. Und das ist nicht der Fall.
Das mit der Klima kann ich bestätigen. Also war bei meinem 1.8 damals auch so - er kommt net vom Fleck. Aber deswegen über Rot fahren … yoa ne g Hab ich auch schon bessere Ausreden gehört
Grüsse
+ Dieser Beitrag wurde von Gerks am 04.08.2006 bearbeitet
Na, dann erkundige Dich mal schnell, damit Dich niemand auslacht :zahnlos:
Es besteht sehrwohl ein Unterschied zwischen einem „einfachen Rotlichtverstoss“ und dem „qualifizierten Rotlichtverstoss“ wobei die Grenze 1sek beträgt.
Was ja nun auch einleuchtet, denn wenn jemand absichtlich/vorsätzlich über eine rote Ampel fährt (zB weil er keinen Bock mehr zu warten hat oder eben keinen Bock zu bremsen obwohl die Ampel schon lange umgeschlagen ist) ist das natürlich eine deutlich krassere Tat als das Überfahren einer gerade im Moment der Überfahrens umgeschlagenen Ampel - was ja nun wirklich auch unabsichtlich passieren kann.
‚‘ Imho hast du nur was zu befürchten wenn du geblitzt wurdest. Und das ist nicht der Fall. ‚‘
Geblitzt net weil das merkt man ja, aber gefilmt ? hmm
dass aber auch net weil die cam da meist auf der ampel sitzt wie an größeren Kreuzungen gesehn. Aber da war keine …
Eigentlich kann das überfahren einer roten Ampel nicht passieren, da du ja bei Gelb KEIN Gas mehr gibst sondern wenn du absehen kannst dass es nicht mehr reichst abbremst.
Zitat aus der STVO:
‚Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.‘
Da gibt es genau null zu interpretieren. Auch wenn die Praxis anders aussieht.
Da du in der Stadt nie mehr als 50 fährst entsteht dadurch auch keine zu starke Bremsung.
Auch wenn rot1sek unterschieden wird entschuldigt dass den Verstoß nicht.
Wie so oft ist es eine ganz einfache Regel. Wer sie nicht befolgt und erwischt wird wird bestraft.
Ist doch ganz einfach, oder?
bei mir wars ein bissel anders, aber trotzdem nicht beabsichtig , ich wollte zuerst links fahren und hab mich dann doch für rechts entschieden und da hatte jmd. schon die Ampel gedrückt , als ich losfuhr war es gelb , und als ich mit der Motorhaube drüber war is es rot geworden also ganz knapp. Aber da war nichts, alles nur mein Gewissen g … wenn das net wär …
+ Dieser Beitrag wurde von A3-GZ222 am 04.08.2006 bearbeitet