bin doch vor ein paar wochen einem polo drauf der uns danach als totalschaden bestätigt wurde vom autohaus (wo der sohn des betroffenen arbeitet).danach stand er auch ne zeitlang dort rum und letzthin hab ich ihn wieder fahren sehn halt mit neuer stoßstange und weng die tür wieder gezogen.meine frage:geht des rechtlich wenn meine versicherung den als totalschaden zahlt dass der wieder rumfährt?
Also ich bin da auch kein Profi, aber wenn das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte, heisst Reparaturkosten übersteigen mehr als 120 % oder so des Fahrzeugwertes.
Und wenn dann jemand aus nem Autohaus mit günstigen Teilen oder in Handarbeit nach Feierabend die Kiste wieder hinbiegt dann kann das schon gehen.
Beispiel:
Fahrzeugwert 1000 Euro
Reparaturkosten 2000 Euro laut Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden
Reparaturkosten 200 Euro in Eigenarbeit
= Gewinn für den 1800 Euro
Unfallgegner
Also, das ist auf jeden Fall rechtlich. Wirtschaftlicher Totalschaden heißt nur das die Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Dem Geschädigten stehen also der Widerbeschaffungswert minus dem Restwertes des Unfallzeuges zu. Er kann also das Geld nehmen und die Karre unter der Hand reparieren lassen.
Hab ich auch schon so gemacht und recht viel Geld dabei gespart !
Gruss frank
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Hi,
gewinn für den Unfallgegner sind dann aber "nur" 800€, da die Versicherung nicht den Schade zahlt sondern nur den Fahrzeugwert!
MfG Ede