Die eingetragenen Traglast- und Geschwindigkeitsindizies (Mehrzahl von Index??) dürfen nicht unterschritten werden. Ausnahme: bei Winterreifen darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein, dann muß aber ein Aufkleber im Sichtfeld des FAhrers darauf hinweisen.
höhere Werte darfst du drauf machen.
Naja, so ganz stimmts nicht. Du kannst die Reifentraglast schon unterschreiten. Fahre selbst auch einen 85er Reifen, aber das ist dann bald schon die Grenze, viel weiter runter kannst du je nach Achslast nicht gehen. Die Eitragung müsste dann per Einzelabnahme erfolgen. Du darfst deine Achslast VA/HA nicht unterschreiten.
Das wird sich dann beim Geschwindigkeitsindex ähnlich verhalten.